BAYERNLETTER® März 2020 | Son­der­aus­ga­be 1

Besuchsverbote, Soforthilfe Corona Freistaat Bayern und weitere Themen rund um Corona.

Son­der­aus­ga­be 01 — März 2020

Alten­hil­fe | Son­der­bay­ern­let­ter — Coro­na 1

I. Besuchs­ver­bo­te

a. Schlie­ßung der Tages­pfle­ge — BESUCHS­VER­BOT (“behörd­li­che Schließung”) 

Das Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­te­ri­um (StMGP) hat, basie­rend auf der All­ge­mein­ver­fü­gung zur vor­läu­fi­gen Aus­gangs­be­schrän­kung vom 20.03.2020 (https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​0​/​0​3​/​2​0​2​0​0​3​2​0​_​a​v​_​s​t​m​g​p​_​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​.​pdf), fol­gen­des klar­ge­stellt:  
 

  • Soli­tä­re und ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen dür­fen von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nicht mehr besucht werden. 
  • Die häus­li­che Ver­sor­gung für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen muss sicher­ge­stellt werden. 
  • In der Ver­fü­gung wird als trif­ti­ger Grund für das Ver­las­sen der Woh­nung in Nr. 5.b) nur die Inan­spruch­nah­me von medi­zi­ni­schen und vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­leis­tun­gen genannt — pfle­ge­ri­sche Leis­tun­gen sind im Aus­nah­me­tat­be­stand expli­zit nicht auf­ge­führt. Somit liegt beim Ver­las­sen des Hau­ses für einen Tages­pfle­ge­be­such kein trif­ti­ger Grund vor. 
  • Aus­nah­me­re­ge­lung (trif­ti­ger Grund): Häus­li­che Ver­sor­gung kann tags­über nicht sicher­ge­stellt wer­den, z. B. Ange­hö­ri­ger oder ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst steht nicht zur Ver­fü­gung oder der Ange­hö­ri­ge ist in einem sys­tem­kri­ti­schen Beruf tätig. 

Nach unse­rer Kennt­nis hat­ten sich die meis­ten teil­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen auf die­se Ent­schei­dung schon vor­be­rei­tet und bie­ten ab 23.03.2020 eine Not­be­treu­ung für den o.g. Per­so­nen­kreis an. 

Bei Schlie­ßung der Tages­pfle­gen sol­len die frei­wer­den­den Pfle­ge­kräf­te in ande­ren Berei­chen, z.B. Pfle­ge­hei­me, ambu­lan­te Dienst ein­ge­setzt werden. 

Bis­her fehlt eine kla­re Posi­tio­nie­rung der ARGE (Arbeits­ge­mein­schaft der Pfle­ge­kas­sen­ver­bän­de in Bay­ern) zu den Emp­feh­lun­gen von GKV-Spit­zen­ver­band und BMG zur Fort­zah­lung der Pfle­ge­sät­ze nach § 85 SGB XI bei Schlie­ßung der Tages­pfle­gen. Sobald es neue Kennt­nis­se gibt wer­den wir wie­der dar­über informieren.

b. Aus­gangs­be­schrän­kung für Pflegeeinrichtungen

Das Baye­ri­sche Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­te­ri­um (StMGP) hat für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung gestellt: 

  • Ent­spre­chend Nr. 5.d) der Ver­fü­gung dür­fen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner ihre sta­tio­nä­re Ein­rich­tung zum Besuch ihrer Ange­hö­ri­gen und Lebens­part­ner verlassen. 
  • Es wäre aber wün­schens­wert, dass die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von ihrem Aus­gangs­recht kei­nen Gebrauch machen und in der Ein­rich­tung verbleiben
  • Sofern Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner die Ein­rich­tung ver­las­sen, soll­te nach ihrer Rück­kehr ins­be­son­de­re auf eine aus­rei­chen­de Hand­hy­gie­ne hin­ge­wirkt werden. 

II. Spahn kün­digt Ent­las­tun­gen an


Pfle­ge­hei­me, Pfle­ge­diens­te und das Pfle­ge­per­so­nal sol­len ent­las­tet wer­den, damit sie die Fol­gen der Coro­na-Kri­se bewäl­ti­gen kön­nen. Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) kün­dig­te am Don­ners­tag in Ber­lin kon­kre­te Hil­fen an. Dazu zäh­len Ent­las­tung von Büro­kra­tie, finan­zi­el­le Hil­fen und mehr per­so­nel­le Unterstützung. 


a. Maß­nah­men­pa­ke­te Corona 

  • Die Per­so­nal­schlüs­sel für die Pfle­ge wer­den befris­tet ausgesetzt. 
  • Damit könn­te der Betrieb in Ein­rich­tun­gen auch dann auf­recht­erhal­ten wer­den, wenn wegen der Coro­na-Kri­se weni­ger Fach­kräf­te zur Arbeit kom­men können. 
  • Die Ver­gü­tung der Hei­me wer­de nicht gekürzt. 
  • Die Vor­ga­ben zur Fach­kraft­quo­te für die­se Zeit soll fle­xi­bi­li­siert werden. 
  • Aus­ga­ben oder Ein­nah­me­aus­fäl­le durch die Coro­na-Kri­se sol­len von den Pfle­ge­kas­sen aus­ge­gli­chen werden. 
  • Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sol­len nicht mit den Kos­ten belas­tet werden. 
  • Ver­dachts­fäl­le auf Infek­tio­nen in Hei­men sol­len den Pfle­ge­kas­sen gemel­det wer­den müssen. 
  • Als Ersatz soll ande­res Per­so­nal orga­ni­siert wer­den.  Auch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben (sie­he Mel­dung GKV Spit­zen­ver­band vom 19.03.2020) die Erstat­tung aller Kos­ten zuge­si­chert, die im Bereich der Pfle­ge wegen der Coro­na-Kri­se entstehen. 

b.Tagespflege  


Der GKV-Spit­zen­ver­band und der Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn haben bereits Maß­nah­men für die Tages­pfle­gen ange­kün­digt. 
 

  • Die Pfle­ge­kas­sen sol­len wei­ter­hin die Zah­lun­gen der ver­ein­bar­ten Pfle­ge­sät­ze auch bei Leis­tungs­ein­schrän­kung auf­grund der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie gewähr­leis­ten und die außer­or­dent­li­chen Auf­wen­dun­gen sowie Min­der­ein­nah­men von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen finanzieren. 
  • Nach aktu­el­lem Stand sol­len den Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen auch bei Schlie­ßung die ver­ein­bar­ten Pfle­ge­sät­ze befris­tet wei­ter­ge­zahlt werden. 
  • Die frei wer­den­den per­so­nel­len Res­sour­cen (ins­be­son­de­re Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te) sol­len ander­wei­tig in die pfle­ge­ri­sche oder medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung ein­ge­bun­den werden. 

Für oben genann­te Maß­nah­men­pa­ke­te wer­de “rasch” eine gesetz­li­che Grund­la­ge geschaffen.

c. Zusatz­be­las­tun­gen durch Corona


Mög­li­che Zusatz­be­las­tun­gen kön­nen sein: 

Bele­gungs­aus­fäl­le 

  • Punk­tu­el­le Aus­fäl­le, wenn DZ wegen Coro­na nicht belegt wer­den kann 
  • Oder wenn Per­so­nal krank ist und die Ver­sor­gung nicht sicher­ge­stellt wer­den kann 
  • Bele­gungs­ein­bruch all­ge­mein durch Qua­ran­tä­ne­maß­na­men oder Schließungen 

Per­so­nal­kos­ten 

  • Über­be­set­zun­gen, wenn Mit­ar­bei­ter in Qua­ran­tä­ne sind oder wegen  Covid-19 krank sind
  • zusätz­li­cher Ein­satz von Zeitarbeit 

Per­so­nal­kos­ten Erschwer­nis­zu­schlä­ge 

  • Eini­ge Tari­fe sehen die Zah­lung von Erschwer­nis­zu­la­gen vor. 
  • Nach § 19 TVÖD wer­den Erschwer­nis­zu­schlä­ge für Arbei­ten gezahlt, die außer­ge­wöhn­li­che Erschwer­nis­se beinhal­ten. Hier­un­ter sind ins­be­son­de­re Arbei­ten mit beson­de­rer Gefähr­dung zu sehen. 

Sach­kos­ten

  • Mehr­kos­ten durch zusätz­li­che Mate­ria­li­en wie Desinfektionsmittel 
  • Schutz­klei­dung, Schür­zen, FFP2 und FFP3 – Mas­ken etc.
  • Ein­nah­me­aus­fäl­le in den Cafeterien 

Rei­ni­gungs­kos­ten 

  • Mehr­kos­ten durch auf­wen­di­ge­re Rei­ni­gung in den Küchen und Wohnbereichen 
  • Mehr­kos­ten durch beson­de­re Angebote
Wich­tig! neue Kos­ten­stel­le Coro­naFür alle Zusatz­be­las­tun­gen, die bei den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wegen der Coro­na-Kri­se ent­ste­hen soll­te eine neue Kos­ten­stel­le „Coro­na“ ein­ge­rich­tet wer­den. 
Alle Mehr­kos­ten sol­len auf die neue Kos­ten­stel­le ver­bucht werden.
Ein­schät­zungVon den voll­mun­di­gen Ankün­di­gun­gen der Poli­tik soll­te man sich nicht blen­den las­sen. 
Es wäre gera­de in die­ser Situa­ti­on schön, wenn Wor­te und Taten der Poli­tik deckungs­gleich wären. 
In Bereich Kran­ken­haus gibt es bereits mas­si­ve Kri­tik am Coro­na-Gesetz­ent­wurf zur Hil­fe für Kran­ken­häu­ser. Die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft hat­te die Plä­ne als völ­lig unzu­rei­chend bezeich­net. Der Büro­kra­tie­auf­wand sei zu hoch usw. 
Im Bereich Pfle­ge­ein­rich­tun­gen befürch­ten wir, dass ein Groß­teil der Zusatz­be­las­tun­gen von den Bewoh­nern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zu tra­gen sein wird. 
Eben­so befürch­ten wir sehr hohe büro­kra­ti­sche Hürden. 


III. Sofort­hil­fe Coro­na Frei­staat Bayern


Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat ein Sofort­hil­fe­pro­gramm ein­ge­rich­tet, das sich an Betrie­be und Frei­be­ruf­ler rich­tet, die durch die Coro­na-Kri­se in eine exis­tenz­be­droh­li­che wirt­schaft­li­che Schief­la­ge und in Liqui­di­täts­eng­päs­se gera­ten sind. Aus die­sem Här­te­fall-Fonds “Coro­na” kön­nen Unter­neh­men und Frei­be­ruf­ler bis zu 30.000 Euro Sofort­hil­fe erhalten. 

Das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat alle dies­be­züg­li­chen Infor­ma­tio­nen über­sicht­lich auf­be­rei­tet und das Antrags­for­mu­lar auf der Web­site bereit­ge­stellt. Sie fin­den die Inhal­te unter die­sem Link:  
  https://​www​.stm​wi​.bay​ern​.de/​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​-​c​o​r​o​na/


In dem Info-Paket gibt es auch die Kon­takt­da­ten der für die Antrags­be­ar­bei­tung zustän­di­gen Bezirks­re­gie­run­gen und der Stadt München. 


Antrags­be­rech­tig­te  

Antrags­be­rech­tigt sind in Bay­ern ansäs­si­ge gewerb­li­che Unter­neh­men und Frei­be­ruf­ler mit bis zu 250 Mit­ar­bei­tern. Vor­aus­set­zung ist, dass sie auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie in eine exis­tenz­be­dro­hen­de Lage gekom­men sind oder mas­si­ve Liqui­di­täts­pro­ble­me haben und eine Betriebs- oder Arbeits­stät­te in Bay­ern besteht.

Unter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten kön­nen nor­ma­ler­wei­se nicht geför­dert wer­den. Davon wird jetzt abge­wi­chen, wenn die Schwie­rig­kei­ten auf die Coro­na-Kri­se zurück­zu­füh­ren sind. 

För­der­vo­lu­men  

Die För­de­rung erfolgt als ein­ma­li­ger Zuschuss mit einer Staf­fe­lung nach der Mitarbeiterzahl:

För­der­vo­lu­men maximal bei bis zu… Beschäftigten
5.000 Eurobis zu fünf Beschäftigte
7.500 Eurobis zu zehn Beschäftigte
15.000 Eurobis zu 50 Beschäftigte
30.000 Eurobis zu 250 Beschäftigte

Ober­gren­ze ist der Betrag des durch die Coro­na-Kri­se ver­ur­sach­ten Liqui­di­täts­eng­pas­ses. Der Eng­pass darf nicht vor dem 11. März 2020 ent­stan­den sein 
 
Die­ses Hilfs­pa­ket kann evtl. bei klei­nen Trä­gern von Tages­pfle­gen und ambu­lan­ten Diens­ten in Anspruch genom­men wer­den. 

 

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 


Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter