BAYERNLETTER® März 2020 | Son­der­aus­ga­be 2

Gesetzespakete für Pflegeeinrichtungen im Zuge von Corona und mehr Neuigkeiten.

Geset­zes­pa­ke­te Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Corona

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mon­tag 23.03.2020 ver­schie­de­ne Maß­nah­men­pa­ke­te beschlos­sen, die am Mitt­woch 25.03.2020 im Bun­des­tag und am Frei­tag 27.03.2020 im Bun­des­rat beschlos­sen wer­den sollen.

Für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sol­len alle Kos­ten bzw. pan­de­mie­be­ding­ten Min­der­ein­nah­men erstat­tet wer­den, die im Bereich der Pfle­ge wegen der Coro­na-Kri­se entstehen.

In der Anla­ge 1 erhal­ten Sie die Unter­la­gen, die am Mon­tag 23.03.20220 für den Bereich SGB XI im Kabi­nett beschlos­sen wurden.

Zu den außer­or­dent­li­chen Auf­wen­dun­gen im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung gehö­ren demnach:

  • ins­be­son­de­re sol­che im Zusam­men­hang mit den infek­ti­ons­hy­gie­ni­schen Schutz­vor­keh­run­gen der Mit­ar­bei­ten­den (Ein­mal­ma­te­ri­al, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel) oder
  • zusätz­li­che Per­so­nal­auf­wen­dun­gen für Ersatz­per­so­nal oder Mehr­ar­beits­stun­den, wenn Aus­fäl­le von krank­heits- oder qua­ran­tä­ne­be­dingt abwe­sen­dem Per­so­nal kom­pen­siert wer­den müssen.
  • Eben­so kön­nen Ein­rich­tun­gen von pan­de­mie­be­ding­ten Min­der­ein­nah­men betrof­fen sein, wenn z.B. Tages­pfle­ge- oder Kurz­zeit­pfle­ge­gäs­te ihre geplan­ten Auf­ent­hal­te in Ein­rich­tun­gen dau­er­haft absa­gen oder Kun­den ambu­lan­ter Pfle­ge- und Betreu­ungs­diens­te ihre Leis­tungs­in­an­spruch­nah­me zum Zwe­cke der sozia­len Distan­zie­rung reduzieren.

Für das Erstat­tungs­ver­fah­ren ist vor­ge­se­hen, dass die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zum Monats­en­de ihren Anspruch bei einer Pfle­ge­kas­se gel­tend machen kön­nen, die Par­tei des Ver­sor­gungs­ver­tra­ges ist. Für die Aus­zah­lung der Erstat­tung ist vor­ge­ge­ben, dass die­se ins­ge­samt über eine Pfle­ge­kas­se an die Ein­rich­tung inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen zu erfol­gen hat, damit eine Vor­fi­nan­zie­rung der Pfle­ge­ein­rich­tung zeit­lich auf maxi­mal sechs Wochen begrenzt wird. Davon unab­hän­gig kön­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen meh­re­re Mona­te in ihrem Antrag zusammenfassen.

Über­sicht:

§ 150 Sicher­stel­lung der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung, Kos­ten­er­stat­tung für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Pflegebedürftige 

Mit der Kos­ten­er­stat­tungs­re­ge­lung in § 150 SGB XI soll für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, durch die Pan­de­mie beding­te finan­zi­el­le Mehr­aus­ga­ben oder Min­der­ein­nah­men über die Pfle­ge­ver­si­che­rung erstat­tet zu bekom­men. Sie fin­den den Geset­zes­text in der Datei COVID-19-Kran­ken­haus­ent­las­tungs­ge­setz auf den Sei­ten 16 und 17.

  • §150 Abs. 1

Anzei­ge­pflicht für die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gegen­über den Pfle­ge­kas­sen bei einer wesent­li­chen Beein­träch­ti­gung der Leis­tungs­er­brin­gung infol­ge der Covid-19-Epi­de­mie. Es genügt die Anzei­ge an eine als Par­tei des Ver­sor­gungs­ver­tra­ges betei­lig­te Pfle­ge­kas­se. In Abstim­mung mit den wei­te­ren hier­bei zustän­di­gen Stel­len haben die Pfle­ge­kas­sen zusam­men mit der Pfle­ge­ein­rich­tung zur Sicher­stel­lung der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung die erfor­der­li­chen Maß­nah­men und Anpas­sun­gen vor­zu­neh­men. Dabei sind zum fle­xi­blen Ein­satz des Pfle­ge­per­so­nals (z.B. aus der Tages­pfle­ge) in ande­ren Ver­sor­gungs­be­rei­chen alle bestehen­den Instru­men­te und Mit­tel zu nut­zen und unbü­ro­kra­tisch einzusetzen.

Betreu­ungs­kräf­te nach §43b kön­nen auch für ande­re Bereich (z.B. Pfle­ge) eige­setzt werden.

  • §150 Abs. 2 Erstat­tung der Auf­wen­dun­gen und Mindereinnahmen

- Den zuge­las­se­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wer­den die ihnen infol­ge des neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 anfal­len­den, außer­or­dent­li­chen Auf­wen­dun­gen sowie Min­der­ein­nah­men im Rah­men ihrer Leis­tungs­er­brin­gung, die nicht ander­wei­tig finan­ziert wer­den, erstattet.


- Die Aus­zah­lung des gesam­ten Erstat­tungs­be­tra­ges hat inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen über eine Pfle­ge­kas­se zu erfolgen.

  • § 150 Abs. 3 Rege­lun­gen mit Pflegekassen

Der Spit­zen­ver­band Bund der Pfle­ge­kas­sen legt im Beneh­men mit den Bun­des­ver­ei­ni­gun­gen der Trä­ger sta­tio­nä­rer und ambu­lan­ter Pfle­ge­ein­rich­tun­gen unver­züg­lich das Nähe­re für das Erstat­tungs­ver­fah­ren und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se für sei­ne Mit­glie­der fest.

  • §150 Abs. 4 Ambu­lan­te Dienste

Bei ambu­lan­ten Pfle­ge­ein­rich­tun­gen tra­gen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und die Sozia­le Pfle­ge­ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Erstat­tun­gen ent­spre­chend des Ver­hält­nis­ses der Aus­ga­ben im vor­an­ge­gan­ge­nen Kalen­der­jahr der Kran­ken­kas­sen für die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge zu den Aus­ga­ben der sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung für Pflegesachleistungen.

FazitGrund­sätz­lich ist im § 150 ein umfang­rei­ches Erstat­tungs­ver­fah­ren für die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen vorgesehen.Nicht berück­sich­tigt sind bis­her Ein­nah­me­aus­fäl­le durch den Investitionsbetrag.Die Ent­gel­te für Unter­kunft, §43b, Aus­bil­dungs­zu­schlag und Aus­bil­dungs­um­la­ge sol­len zwar erstat­tungs­fä­hig sein, wer­den jedoch nicht expli­zit aufgeführt.
Emp­feh­lung:Für alle Zusatz­be­las­tun­gen, die bei den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wegen der Coro­na-Kri­se ent­ste­hen soll­te eine neue Kos­ten­stel­le „Coro­na“ ein­ge­rich­tet wer­den (sie­he Anla­ge 2)

Wei­te­re Änderungen

Ände­rung in § 114b zu der Indikatorenerhebung 

Die im Okto­ber 2019 begon­ne­ne Ein­füh­rung des neu­en voll­sta­tio­nä­ren Qua­li­täts­sys­tems ist ins­be­son­de­re in der noch lau­fen­den Ein­füh­rungs­pha­se mit einem gewis­sen Mehr­auf­wand ver­bun­den. Zur Ent­las­tung der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in der aku­ten Pan­de­mie-Situa­ti­on wer­den daher die mit der Erhe­bung und Über­mitt­lung der indi­ka­to­ren­ba­sier­ten Qua­li­täts­da­ten ver­bun­de­ne Fris­ten in § 114b Absatz 1 und 2 um jeweils sechs Mona­te ver­scho­ben. Die Ein­füh­rungs­pha­se endet nun am 31. Dezem­ber 2020. Bis dahin sol­len alle voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eine Daten­er­he­bung durch­ge­führt und an die Daten­aus­wer­tungs­stel­le über­mit­telt haben. Die Ver­öf­fent­li­chung der Qua­li­täts­da­ten gemäß Qua­li­täts­dar­stel­lungs­ver­ein­ba­rung beginnt erst mit den ab dem 1. Janu­ar 2021 durch­zu­füh­ren­den Datenerhebungen.

§ 147 Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit nach § 18 

Hier wer­den die bereits bekann­ten Rege­lun­gen zum Gut­ach­ten nach Akten­la­ge getroffen.

§ 148 Bera­tungs­be­su­che nach § 37 

Hier wer­den die bereits bekann­ten Rege­lun­gen zu Bera­tungs­be­su­chen getrof­fen. Um die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihre Ange­hö­ri­gen vor zusätz­li­chen Anste­ckungs­ge­fah­ren durch das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 zu schüt­zen und um das vor­han­de­ne Pfle­ge­kräf­te­an­ge­bot auf die Sicher­stel­lung der Ver­sor­gung hin zu kon­zen­trie­ren, soll das Pfle­ge­geld im Zeit­raum vom 1. Janu­ar 2020 bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 bezo­gen wer­den kön­nen, ohne dass ein Bera­tungs­ein­satz abge­ru­fen wer­den muss. – Bit­te beach­ten Sie dabei: Bera­tungs­be­su­che nach § 37 Abs. 3 sind nicht grund­sätz­lich aus­ge­setzt, son­dern kön­nen bei Bedarf in Anspruch genom­men wer­den, dann z.B. tele­fo­nisch oder online. Ein ent­spre­chen­der Hin­weis fin­det sich in den Tra­gen­den Gründen.

§ 149 Ein­rich­tun­gen zur Inan­spruch­nah­me von Kurzzeitpflege 

Dies bezieht sich auf die Kurz­zeit­pfle­ge in Reha­ein­rich­tun­gen. Wir ste­hen hier aktu­ell noch vor dem Pro­blem, dass wir die­sen Para­gra­phen bzw. die damit ver­bun­de­ne Inten­ti­on nicht ganz ein­ord­nen kön­nen, da Pro­ble­me der Reha­kli­ni­ken damit nicht gelöst sind.

§ 151 Qua­li­täts­prü­fun­gen nach § 114 

Die Regel­prü­fun­gen wer­den wie bereits bekannt bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Wei­te­re aktu­el­le Bekanntmachung:

  • Kos­ten­lo­se Ver­pfle­gung Per­so­nal Anla­ge 3

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter 

hubert.braun(at)schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

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Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

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Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter