Pflegebonus 500 EUR
Der Antrag auf den Pflegebonus kann durch die Pflegekräfte nun ab sofort unter
online gestellt werden.
Fristen:
- Der Antrag muss bis 31.05.2020 gestellt werden.
- Die Tätigkeit muss am 07.04.2020 bestehen.
Höhe des Bonus:
- Mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden beträgt der Bonus 300 Euro,
- bei mehr als 25 Stunden 500 Euro.
Nachweise:
- Kopie des Personalausweises
- Arbeitgeberbescheinigung (Muster auf o.g. Homepage)
- Erklärung über die subventionserheblichen Tatsachen (muss nur von Selbständigen ausgefüllt werden)
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind insbesondere Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten‑, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, Notfall- und Rettungssanitäterinnen und ‑sanitäter sowie Rettungsassistenten.
Die genauen Kriterien werden derzeit noch festgelegt und sobald wie möglich veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Sie können auch eine eigene Arbeitgeberbescheinigung erstellen, diese muss jedoch zwingend einen Nachweis über die Beschäftigung und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters enthalten. Zudem müssen Sie versichern, dass Ihr Mitarbeiter Begünstigter im Sinne der Corona-Pflegebonus Richtlinie ist und die Tätigkeit am 07.04.2020 bestand. Dabei ist eine Angabe der Kontoverbindung nicht notwendig. |
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
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