I. Ende Aufnahmestopp für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen
Der Ministerrat hat in der Sitzung am 19. Mai 2020 beschlossen, den Aufnahmestopp für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen aufzuheben (siehe Anlage1).
Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ist demnach ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept.
Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordert diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahmekonzepte der betroffenen Einrichtungen.
Das StMGP hat angekündigt, für die Auflagen zur Aufnahme neuer Bewohner Handlungsleitlinien für die Einrichtungen herauszugeben. Diese liegen bisher noch nicht vor.
II. Erstattung Verpflegung endet am 31.05.2020
Der Ministerrat hat in der Sitzung am 12. Mai 2020 beschlossen die „Verpflegung des Personals von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen“ nicht weiter fortzusetzen.
Danach endet die Erstattung der Verpflegungskosten, u.a. auch für Behinderteneinrichtungen, vor dem Hintergrund der Entspannung des Infektionsgeschehens zum 31. Mai 2020.
Zwischenzeitlich ist auch die Richtlinie hierfür seit 19.05.2020 veröffentlicht (siehe Anlage3), demnach müssen alle Anträge bis zum 15. Juni 2020 beim Landesamt für Finanzen mit dem auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Landesamtes für Finanzen bereitgestellten Formblatt eingereicht sein.
Fazit: Die Anträge auf Erstattung der Verpflegung für die Monate April und Mai müssen bis 15.06.2020 gestellt sein. |
III. Pflegebonus Bayern Änderung Richtlinie und neue FAQ’s
Die Corona-Richtlinie und die FAQ’s wurden am 15.05.2020 geändert (siehe Anlage 2a und Anlage 2b)
- Der Antragszeitraum ist jetzt bis zum 30.06.2020 verlängert worden.
- In stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungensind alle Beschäftigten begünstigt, die körperlich eng an und mit Menschen mit Behinderung arbeiten.
- Die Arbeitgeberbescheinigung wurde überarbeitet.
IV. Pflegeausbildungsfonds Bayern Datenerhebung für das Jahr 2021
Der PAF wird die Fragebögen zur Datenerhebung, mit dem der Finanzierungsbedarf 2021 für die generalistische Pflegeausbildung in Bayern ermittelt wird, an alle Pflegeeinrichtungen per Mail versenden bzw. in Ihrem persönlichen Datenportal einstellen.
- Die Fragebögen müssen bis spätestens 15.06.2020 übermittelt werden:
- Entweder über das Datenportal im Bereich Postausgang hochladen
- oder per Mail an das zuständige Sachgebiet senden.
Weitere Hinweise hierzu erfolgen im nächsten BAYERNLETTER®.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
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