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BAYERNLETTER® April 2024

Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur // Neues aus der Landespflegesatzkommission
Beratung soziale Einrichtung

BAYERNLETTER® April 2024 Aus­ga­be 204

I. Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung Telematikinfrastruktur

Bereits im letz­ten Jahr wur­de im Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs- und ‑ent­las­tungs­ge­setz (PUEG) u.a. gere­gelt, dass sich alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen bis 01.07.2025 an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur anschlie­ßen müs­sen. Die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur soll alle Betei­lig­ten im Gesund­heits­sys­tem mit­ein­an­der ver­net­zen und damit die Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­bes­sern. Mit dem Anschluss an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur haben Ein­rich­tun­gen u.a. Zugriff auf die elek­tro­ni­sche Patientenakte.

Die Finan­zie­rung wur­de im § 106b SGB XI „Finan­zie­rung der Ein­bin­dung der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur“ neu gefasst und erwei­tert. Zunächst gal­ten die Ver­hand­lun­gen zwi­schen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den und dem Spit­zen­ver­band der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen als geschei­tert. Anfang April kam doch noch eine Eini­gung zustan­de. Die Höhe der TI-Pau­scha­len sol­len nun alle zwei Jah­re neu ver­han­delt werden.

Über­sicht der getrof­fe­nen Regelungen:

TI-Pau­scha­le 2023: Die Höhe der Grund­pau­scha­le beträgt für jede mit Ver­sor­gungs­ver­trag zuge­las­se­ne Pfle­ge­ein­rich­tung monat­lich 192,80 Euro. Zudem hat jede Pfle­ge­ein­rich­tung einen Anspruch auf zwei Zuschlag­s­pau­scha­len in Höhe von monat­lich jeweils 7,20 Euro (Bean­tra­gung eHBAs).

TI-Pau­scha­le 2024: Ab Janu­ar 2024 gilt eine Grund­pau­scha­le in Höhe von 200,22 EUR sowie eine Zuschlag­pau­scha­le (für eHBA) in Höhe von 7,48 EUR.

Eine Pfle­ge­ein­rich­tung, die bereits eine Erstat­tung nach der „alten“ Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung erhal­ten hat, erhält wäh­rend einer Dau­er von 30 Mona­ten ab dem Zeit­punkt der Erst­aus­stat­tung (Tag des TI-Anschlus­ses) monat­lich eine jeweils um fünf­zig Pro­zent redu­zier­te TI-Pauschale.

Not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung für die Zah­lung der TI-Pau­scha­len ist der Nach­weis des Anschlus­ses der Pfle­ge­ein­rich­tung an die TI mit­tels Eigen­erklä­rung. Die ein­ge­setz­te Pfle­ge­soft­ware muss die Anwen­dung von KIM in der jeweils aktu­el­len Ver­si­on unterstützen.

Die Ver­ein­ba­rung tritt rück­wir­kend zum 01.07.2023 in Kraft.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung hat der GKV Spit­zen­ver­band ver­öf­fent­licht unter: https://​www​.gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​k​r​a​n​k​e​n​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​d​i​g​i​t​a​l​i​s​i​e​r​u​n​g​/​t​e​l​e​m​a​t​i​k​i​n​f​r​a​s​t​r​u​k​t​u​r​/​t​i​.​jsp

Antrag­stel­lung

Die Antrags­stel­lung der Pau­scha­len erfolgt über das Antrag­spor­tal des GKV-Spit­zen­ver­bands unter: https://​antrae​ge​.gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​h​ome

Anlei­tun­gen zur Antrags­stel­lung fin­den Sie eben­falls im GKV-Antrag­spor­tal für drei ver­schie­de­ne Fall­kon­stel­la­tio­nen (Sie­he auch Anlage1).

Für jede zuge­las­se­ne Pfle­ge­ein­rich­tung (d.h. für jeden Ver­sor­gungs­ver­trag) ist hier einen Antrag­stel­lung erforderlich.

Eben­falls ist eine Eigen­erklä­rung (Anla­ge 2) pro zuge­las­se­nen Pfle­ge­ein­rich­tung (pro Ver­sor­gungs­ver­trag) aus­zu­fül­len und muss bei der Antrag­stel­lung hoch­ge­la­den werden.

II.     Neu­es aus der Landespflegesatzkommission

Aus­wir­kun­gen der Dyna­mi­sie­rung der Leis­tungs­be­trä­ge nach § 43 SGB XI ab 01.01.2025 auf Pflegesatzvereinbarungen

Im Bayernletter Febru­ar 2024 haben wir bereits über die neu­en Sach­leis­tun­gen ab 01.01.2025 berich­tet. Mit der Erhö­hung ist auch eine Neu­be­rech­nung des ein­rich­tungs­ein­heit­li­chen Eigen­an­teils (EEE) auf­grund der Dyna­mi­sie­rung der Leis­tungs­bei­trä­ge erforderlich.

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on hat fol­gen­des Ver­fah­ren zur Umset­zung ab 01.01.2025 beschlossen:

  1. Ein­rich­tun­gen mit einer Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­rung, deren Lauf­zeit vor dem 01.07.2024 beginnt und über den 01.01.2025 hin­weg gül­tig ist.
    Die­se Ein­rich­tun­gen erhal­ten bis 31.10.2024 von den Kos­ten­trä­gern ohne Antrag einen Anhang zu den Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen nach § 85 SGB XI sowie §§ 75 ff SGB XII, wel­cher ohne Unter­schrift gül­tig ist und die ange­pass­ten Ent­gel­te ab 01.01.2025 enthält.
  2. Ein­rich­tun­gen, die mit Lauf­zeit­be­ginn ab dem 01.07.2024 zu Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen auf­ge­ru­fen haben.
    Die­se Ein­rich­tun­gen erhal­ten mit den Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen nach § 85 SGB XI sowie §§ 75 ff SGB XII zeit­gleich einen Anhang zu eben­die­sen Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen, wel­cher die ange­pass­ten Ent­gel­te ab 01.01.2025 enthält.
  3. Ein­rich­tun­gen, deren Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­run­gen bereits aus­ge­lau­fen sind und die bis ein­schließ­lich 19.11.2024 noch kei­nen neu­en Pfle­ge­satz­an­trag mit Lauf­zeit­be­ginn zum 01.01.2025 gestellt haben.
    Die­se Ein­rich­tun­gen erhal­ten eine ver­trag­li­che Anpas­sung der Ent­gel­te ab 01.01.2025, aller­dings nur mit einer Lauf­zeit von einem Monat (01.01.2025 bis 31.01.2025).

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

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Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter