Ausgabe 148
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)
Was bringt Bayern der Referentenentwurf?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat völlig überraschend einen Referentenentwurf für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) vorgelegt. Es handelt sich dabei lediglich um einen Vorentwurf, aber die Zeichen verdichten sich, dass da etwas auf die Altenhilfelandschaft zurollt! Der möglicherweise neue § 37c SGB V‑Entwurf soll einen Rechtsanspruch auf außerklinische Intensivpflege, insbesondere in den Einrichtungen der vollstationären Pflege nach § 43b SGB XI, sicherstellen oder eine Versorgung in neuen Wohneinheiten im Sinne des § 132i SGB V‑Entwurfs. Damit entfällt allerdings ein Rechtsanspruch aufVersorgung in der eigenen Häuslichkeit, es sei denn, es liegen besondere Situationen vor, wie die Versorgung von Kindern. Der § 37c SGB V‑Entwurf soll den bisherigen § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V (Übernahme der Kosten für Behandlungspflege in bayerischen Spezialeinrichtungen der vollstationären Dauerpflege) ersetzen.
Der Referentenentwurfwird bereits von Fachverbänden als Versuch der Krankenkassen gedeutet, das Ende der ambulanten Intensivpflege einzuläuten! Verbraucher- und Patientenschützer sind ebenfalls schon auf den Plan gerufen, weil natürlich die Patienten in deren bisherigen Möglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Nach § 1 32i Abs. 6 SGB V‑Entwurf (Seite 1 1 des Referentenentwurfes) müsste dann eine bedarfsgerechte rehabilitative Versorgung der Versicherten, insbesondere mit Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie durch Kooperationsvereinbarungen oder mit eigenem Personal gewährleistet werden. Sollte der Referentenentwurf zum Gesetzesentwurfwerden, so wäre sogar zu überlegen, ob die Intensivpflege im Bereich der vollstationären Pflege in Bayern für diesen Personenkreis (Wachkoma-Patienten) weiter ausgebaut werden sollte.
Das Problem der fehlenden Fachkräfte für die vollstationäre Intensivpflege ist damit natürlich nicht gelöst. Auch bleibt das Thema ungelöst, dass das Bayerische Rahmenkonzept der Phase F zur häuslichen und teilstationären Kurzzeit- und vollstationären Pflege und Behandlung von Menschen mit schweren erworbenen cerebralen Schädigungen, vom Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke am 22.10.2004 beschlossen, mittlerweile konzeptionell überholt ist. Das Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sieht in der Phase F, anders als das Bayerische Rahmenkonzept, eine Langzeitpflege und ‑behandlung ohne zeitliche Begrenzung vor; eine Behandlungsphase, in der dauerhaft unterstützende, betreuende, zustandserhaltene und chancenfördernde Leistungen erforderlich sind. Die große Schwäche des Bayerischen Rahmenkonzeptes ist die zeitliche Beschränkung auf zwei Jahre und ist konzeptionell schlicht nicht mehr tragbar. Ein landespolitisches Eingreifen ist in Bayern in Bezug auf das Rahmenkonzept dringend erforderlich und in Kombination mit dem Referentenentwurfwird es höchste Eisenbahn!
Bevor Sie also an den Auf- oder Ausbau der vollstationären Dauer-Intensivpflege denken, rufen Sie vielleicht einmal kurz bei uns durch Tel. 089 665191 ‑0 !
II. Reminder: Evaluation
Um sicherzustellen, dass sich der bisherige Personalstand in bayerischen vollstationären Pflegeeinrichtungen auch künftig nicht verschlechtert, wird zum 20.09.2019 eine erneute Erhebung der bayernweiten Belegung vorgenommen.
Die Abfrage wird von den jeweiligen Leistungserbringerverbänden erhoben.
Zeitschiene
- Die Leistungserbringerverbände erfassen die Belegungsdaten zum Stichtag 20.09.2019
- In der 85. Sitzung der LPSK am 11.10.2019 sollen dann ggfs. neue Basispersonalschlüssel zum 01.01.2020 beschlossen werde
Träger ohne Verbandszugehörigkeit
Träger ohne Verbandszugehörigkeit sollten die Erhebungsdaten an den jeweiligen Pflegekassenverhandler schicken.
Hilfsweise können die Belegungsdaten auch an Schwan & Partner geschickt werden. Wir werden diese Daten dann für Sie an die Arge Pflegekassen weiterleiten. Hierzu schicken Sie diese bitte an: hubert.braun(at)schwan-partner.de
Empfehlung: Wir raten Ihnen, bereits vorab eine Testerhebung der Bewohnerstruktur mit der Anlage 1 zu erstellen, damit alle erforderlichen Daten am 20.09.2019 schnell erfasst werden können.Es wird allen Trägern dringend empfohlen, an dieser Erhebung teilzunehmen. |
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
Sie können diesen BAYERNLETTER® inkl. Anlage auch als pdf-Datei herunterladen.