BAYERNLETTER® August 2024

Abfrage Belegung und Pflegegradverteilung am 18.09.2024 // Informationsschreiben des StMGP // Auswirkungen der neuen Pflegesachleistungen ab 01.01.2025 // Online-Webinar-Angebot: „Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI“

BAYERNLETTER® August 2024 Aus­ga­be 207

I. Ver­bän­de­über­grei­fen­de Abfra­ge Bele­gung und Pfle­ge­grad­ver­tei­lung voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge am 18.09.2024

Bereits im letz­ten Bayernletter haben wir Sie dar­über infor­miert, dass im Sep­tem­ber eine Erhe­bung der bay­ern­weit durch­schnitt­li­chen Ver­tei­lung der Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen in den Pfle­ge­gra­den vor­ge­nom­men wird. Um sicher­zu­stel­len, dass mög­lichst vie­le Ein­rich­tun­gen an der Eva­lua­ti­on teil­neh­men, erin­nern wir hier­mit noch ein­mal an die Daten­lie­fe­rung mit Stich­tag 18.09.2024.

Die Abfra­ge wird von den jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den getätigt.

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner schi­cken. Wir wer­den die­se Daten dann ent­spre­chend weiterleiten.

Hier­zu schi­cken Sie die­se an: kristina.jotz@schwan-partner.de


II.     Infor­ma­ti­ons­schrei­ben des StMGP zu geron­to­psych­ia­tri­schen Einsätzen

Mit Ein­füh­rung des neu­en Per­so­nal­be­mes­sungs­ver­fah­rens ent­fiel im Leis­tungs­recht die Pflicht zur Ver­ein­ba­rung des Schlüs­sels für die geron­to­psych­ia­tri­schen Fach­kräf­te von 1:30. Wie bekannt, kön­nen nun zusätz­lich zu den ver­ein­bar­ten Per­so­nal­schlüs­seln der PG 1–5 Funk­ti­ons­stel­len ver­ein­bart wer­den, für die es aber kei­ne Pflicht zur Umset­zung gibt. Die Heim­auf­sich­ten in Bay­ern hal­ten jedoch ord­nungs­recht­lich nach wie vor am Schlüs­sel für die Geron­to­kräf­te fest.

Das Staats­mi­nis­te­ri­um hat mit Datum vom 02.08.2024 ein Schrei­ben her­aus­ge­ge­ben, aus dem her­vor­geht, wie künf­tig mit die­sem Schlüs­sel umzu­ge­hen ist.

  • Sofern im Leis­tungs­recht die Funk­ti­ons­stel­le Mul­ti­pli­ka­tor Geron­to­psych­ia­tri­sche Pfle­ge von 1:120 ver­ein­bart und für ihre Tätig­keit frei­ge­stellt ist, ent­fällt die Pflicht zur Vor­hal­tung des Schlüs­sels von 1:30.
  • Ist die Funk­ti­ons­stel­le nicht ver­ein­bart oder wur­de die Funk­ti­ons­stel­le ver­ein­bart, wird aber nicht von den Tätig­kei­ten frei­ge­stellt, ist wei­ter­hin ein Geron­to­schlüs­sel von 1:30 vorzuhalten.

Die Bestim­mun­gen sol­len mit Inkraft­tre­ten der neu­en AVPfle­Wo­qG umge­setzt wer­den. Das Schrei­ben haben wir als Anla­ge 2 beigefügt.

III.     Aus­wir­kun­gen der neu­en Pfle­ge­sach­leis­tun­gen ab 01.01.2025 auf die Bewoh­ner und Bewohnerinnen

Wie bereits berich­tet hat der Gesetz­ge­ber mit Wir­kung zum 01.01.2025 eine Erhö­hung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen beschlos­sen. Dem­nach wer­den die bis­he­ri­gen Leis­tun­gen um 4,5 % angepasst:

Mit der Erhö­hung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen sinkt dem­nach der ein­rich­tungs­ein­heit­li­che Eigen­an­teil (EEE). Der EEE errech­net sich aus Pfle­ge­satz pro Tag (30,42 Tage/Monat) abzüg­lich der Pfle­ge­sach­leis­tung. Durch die pro­zen­tua­le Erhö­hung der Leis­tungs­be­trä­ge wür­den sich bei Bestehen­blei­ben der bis­he­ri­gen Pfle­ge­sät­ze unter­schied­li­che EEE errech­nen. Da aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, dass alle Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen der Pfle­ge­gra­de 2–5 den­sel­ben EEE zu zah­len haben, müs­sen die Kos­ten auf die Pfle­ge­gra­de 2–5 neu ver­teilt wer­den. Dies führt zu einer Ände­rung der jewei­li­gen Pfle­ge­sät­ze. In Sum­me errech­net sich ein neu­er nied­ri­ge­rer EEE und damit eine Absen­kung der Eigenanteile.

Mit Ver­ein­ba­rung neu­er Pfle­ge­sät­ze im lau­fen­den Jahr tei­len die Kos­ten­trä­ger die neu­en Ent­gel­te ab 01.01.2025 als Anla­ge zur Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung bereits mit. Die Ent­gel­te sind jeweils bis zum Ende der Lauf­zeit der bestehen­den Ver­ein­ba­rung gül­tig. Anschlie­ßend kann zu einer Neu­ver­hand­lung auf­ge­ru­fen werden.

Aus­wir­kun­gen der Absen­kung des EEE auf die Leis­tungs­zu­schlä­ge und damit auf die Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen

Die Absen­kung des EEE hat zur Fol­ge, dass sich der jewei­li­ge Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI eben­falls redu­ziert. Der Leis­tungs­zu­schlag errech­net je nach Auf­ent­halts­dau­er einen pro­zen­tua­len Zuschlag auf Grund­la­ge des EEE. Da sich nun der EEE auf­grund der Stei­ge­rung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen redu­ziert, redu­ziert sich somit auch der Zuschlag. In Sum­me kommt somit die jewei­li­ge Erhö­hung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen in den Pfle­ge­ra­den 2–5 nicht voll­stän­dig 1:1 bei den Bewoh­nern und Bewoh­ne­rin­nen an.

Ver­ein­fach­tes Bei­spiel am Pfle­ge­grad 3:

Das Bei­spiel ver­deut­licht, dass trotz Erhö­hung der Pfle­ge­sach­leis­tung um 57 € im Pfle­ge­grad 3 durch die Rechen­sys­te­ma­tik der Leis­tungs­zu­schlä­ge die Erhö­hung nicht voll­um­fäng­lich bei den Bewoh­nern und Bewoh­ne­rin­nen ankommt. Je län­ger Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen in der Ein­rich­tung sind, des­to grö­ßer ist die Aus­wir­kung. Die Ent­las­tung für Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen in dem Bei­spiel­fall beträgt nun monat­lich also nicht 57 €, son­dern nur 14 €, da die bis­he­ri­ge Gesamt­leis­tung der Pfle­ge­kas­se bei 2.566 € lag und die neue Leis­tung bei 2.580 € liegt.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

IV.     Online-Web­i­nar-Ange­bot: „Der Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI – die ulti­ma­ti­ve Ver­wal­tungs-Her­aus­for­de­rung für die Leistungserbringer“

Auch nach nun mehr als zwei Jah­ren seit der Ein­füh­rung wer­den wir von Kun­den und Inter­es­sen­ten immer wie­der ange­spro­chen, wie man denn am bes­ten in der täg­li­chen Ver­wal­tungs­pra­xis mit dem Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI umge­hen soll­te. Die Trä­ger von Pfle­ge-Ein­rich­tun­gen bekla­gen hier­bei einen über­pro­por­tio­na­len Mehr­auf­wand in den eige­nen Ver­wal­tun­gen und da ins­be­son­de­re im Bereich der Abstim­mung der Offe­nen Pos­ten und dies lei­der zurecht, seit­dem der Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI zum 01.01.2022 ein­ge­führt wurde.

Rea­lis­tisch betrach­tet tref­fen hier jeweils ein Abrech­nungs­sys­tem je Leis­tungs­er­brin­ger, sowie die unter­schied­li­chen Ver­gü­tungs­sys­te­me der Pfle­ge­kas­sen Kos­ten­trä­ger hin­sicht­lich des Leis­tungs­zu­schlags nach § 43c SGB XI auf­ein­an­der, die meist nicht syn­chron auf­ein­an­der abge­stimmt sind und im Ergeb­nis zu die­sem enor­men Ver­wal­tungs­auf­wand bei den Trä­gern führt und dies gera­de bei den monat­lich wie­der­keh­ren­den Tätig­kei­ten bei der Abstim­mung der Offe­nen Pos­ten zum § 43c SGB XI mit bis zu 50 Pro­zent an Mehrarbeit.

Uns haben etli­che Anfra­gen für ein umfas­sen­des Web­i­nar erreicht. Kon­sens die­ser Anfra­gen war, dass ein Web­i­nar gewünscht wird, in dem die gan­ze Kom­ple­xi­tät des Leis­tungs­zu­schlags nach § 43c SGB XI für die Leis­tungs­er­brin­ger erklärt wird und wir unse­re eige­nen Abrech­nungs- und Abstim­mungs-Erfah­run­gen prä­sen­tie­ren, ver­bun­den mit unse­ren Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und Lösungs­an­sät­zen zu die­ser weit umfas­sen­den Problematik.

Ger­ne grei­fen wir natür­lich die­se Anre­gung auf und sind gera­de dabei, alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen hier­für zusam­men­zu­stel­len, damit wir den Leis­tungs­er­brin­gern ein adäqua­tes Online-Web­i­nar zum Umgang mit dem Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI anbie­ten kön­nen, wel­ches alle Belan­ge in den Berei­chen Leis­tungs­ab­rech­nung und Finanz­buch­hal­tung inhalt­lich berücksichtigt.

Wir wer­den zu die­ser The­ma­tik ab Okto­ber 2024 unser Online-Web­i­nar zum Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI anbie­ten. Dies auch unter der vor­aus­schau­en­den Bezug­nah­me, dass die nächs­ten Ver­än­de­run­gen zum § 43c SGB XI mit der erst­mals statt­fin­den­den „Dyna­mi­sie­rung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen nach § 43c SGB XI zum 01.01.2025“ bereits vor der Tür ste­hen und eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung für die Trä­ger dar­stel­len wird.

Gemäß unse­rer grund­sätz­li­chen Web­i­nar-Aus­rich­tung „Aus der Pra­xis für die Pra­xis“ erhal­ten alle Web­i­nar-Teil­neh­mer sozu­sa­gen als „Give-Away“ eine Über­sicht von uns mit den aktu­el­len Zah­lungs­wei­sen der uns bekann­ten Pfle­ge- und Kran­ken­kas­sen Kos­ten­trä­ger für Ihre täg­li­che Arbeit zur Abstim­mung zwi­schen Leis­tungs­ab­rech­nung und Finanzbuchhaltung.

Sind Sie jetzt schon dar­an inter­es­siert? Dann regis­trie­ren Sie sich ger­ne form­los und völ­lig unver­bind­lich über die E‑Mail-Adres­se: Rainer.Walk@schwan-partner.de. Wir wer­den uns dann direkt mit allen regis­trier­ten Per­so­nen in Ver­bin­dung setzen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Rai­ner Walk per E‑Mail unter Rainer.Walk@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Down­load Anla­ge 1 (Erhe­bung Bewohnerstruktur)

Down­load Anla­ge 2 (Infor­ma­ti­ons­schrei­ben des StMGP)

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter