BAYERNLETTER® Dezem­ber 2022 | Sonderausgabe

Rettungsschirm Energie der Bundesregierung, Landeshilfen, Sachkostensteigerungen
Beratung soziale Einrichtung

Alten­hil­fe | Son­der­aus­ga­be Energie

A)   Ret­tungs­schirm Ener­gie der Bundesregierung

1. § 154 SGB XI Ergän­zungs­hil­fen für Pfle­ge­hei­me und Tagespflegen

Im SGB XI soll ein neu­er § 154 „Ergän­zungs­hil­fen für sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen
zum Aus­gleich stei­gen­der Prei­se für Erd­gas, Wär­me und Strom“ ein­ge­führt werden.

Geplan­te Rege­lun­gen im Einzelnen:

a ) Gül­tig­keit

Der „Ret­tungs­schirm“ gilt nur für Strom, Erd­gas und Fern­wär­me ab 01.10.2022 bis 31.04.2024.

Bei ande­ren Ener­gie­for­men wie z. B. Öl, Pel­lets, Flüs­sig­gas müs­sen die Kos­ten­stei­ge­run­gen wei­ter­hin vom Bewoh­ner getra­gen werden.

b) Refe­renz­mo­nat März 2022

Pfle­ge­hei­me und Tages­pfle­gen erhal­ten eine „Erstat­tung der Dif­fe­renz zwi­schen der abschlä­gi­gen Vor­aus­zah­lung für den Ver­brauch des Monats März 2022 und der jewei­li­gen lau­fen­den monat­li­chen abschlä­gi­gen Vor­aus­zah­lung für die genann­ten Ver­brauchs­gü­ter für den Betrieb der Pfle­ge­ein­rich­tung (Ergän­zungs­hil­fe).“

Der Nach­weis der gemach­ten Anga­ben hat durch ent­spre­chen­de Doku­men­te des Ver­sor­gers zu erfolgen.

Somit wer­den alle Zusatzkosten

  • für Strom
  • Erd­gas
  • Fern­wär­me

ab 01.10.2022 mit dem Basis­mo­nat März 2022 ver­gli­chen und die Dif­fe­renz über die Ergän­zungs­hil­fen von den Pfle­ge­kas­sen erstattet.

c) Erstat­tungs­ver­fah­ren

  • Die Zah­lungs­ab­wick­lung soll nach dem Vor­bild der Kos­ten­er­stat­tung nach § 150 Absatz 2 SGB XI erfolgen.
  • Die Pfle­ge­kas­sen neh­men die Erstat­tungs­an­trä­ge der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen an, prü­fen die­se und zah­len die Mit­tel monat­lich aus.
  • Die erst­ma­li­ge Ein­rei­chung der Anga­ben durch die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen hat spä­tes­tens 15 Tage nach Vor­lie­gen der Richt­li­ni­en des Spit­zen­ver­bands Bund der Pfle­ge­kas­sen zu erfolgen.
  • Die letzt­ma­li­ge Ein­rei­chung von Anga­ben muss bis zum 30.08.2024 erfolgen.
  • Anträ­ge kön­nen für die zurück­lie­gen­den Mona­te kumu­liert ein­ge­reicht werden.
  • Sobald sich die Höhe der gezahl­ten abschlä­gi­gen Vor­aus­zah­lun­gen für Strom, Gas und Fern­wär­me ändert, sind neue Anga­ben einzureichen.
  • Bei unver­än­der­ten abschlä­gi­gen Vor­aus­zah­lun­gen zah­len die Pfle­ge­kas­sen die bis­he­ri­gen Monats­er­stat­tun­gen weiter.
  • Um auch Dop­pel­fi­nan­zie­run­gen durch wei­te­re Hilfs­gel­der bei­spiels­wei­se aus Unter­stüt­zungs­pro­gram­men der Län­der zu ver­hin­dern, sind die­se Zah­lun­gen bei der Ein­rei­chung der Unter­la­gen von der Pfle­ge­ein­rich­tung mit anzu­ge­ben und von den Pfle­ge­kas­sen vom Erstat­tungs­be­trag abzuziehen.

d) Neue Ein­rich­tun­gen

Bei Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, deren Eröff­nung nach März 2022 liegt, wird für die Ermitt­lung der Dif­fe­renz die Abschlags­hö­he ange­setzt, die sich auf­grund des Neu­kun­den­prei­ses zum 15. Febru­ar 2022 und dem aktu­ell für die abschlä­gi­ge Vor­aus­zah­lung zugrun­de geleg­ten monat­li­chen Ver­brauch ergibt.

e) Richt­li­ni­en Spit­zen­ver­band Bund der Pflegekassen

Der Spit­zen­ver­band Bund der Pfle­ge­kas­sen legt in Abstim­mung mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit unver­züg­lich in Richt­li­ni­en das Nähe­re zum Zah­lungs­ver­fah­ren fest.

Refe­renz­mo­nat März 2022: Pro­blem Abschlags­zah­lun­gen und Verbrauchsabrechnungen

Der Gesetz­ge­ber geht beim Erstat­tungs­ver­fah­ren von gleich­mä­ßi­gen monat­li­chen Abschlags­zah­lun­gen für Strom, Gas und Fern­wär­me aus (SLP = Standard-Last-Profil).

Vie­le Pfle­ge­hei­me habe jedoch eine regis­trie­ren­de Leis­tungs­mes­sung (=RLM-Zäh­ler) und wer­den monat­lich nach dem tat­säch­li­chen Ver­brauch abgerechnet.

  • Eine Abschlags­zah­lung für neue Ein­rich­tung lässt sich somit nicht wie vor­ge­se­hen ermitteln.
  • Bei einer regis­trie­ren­den Leis­tungs­mes­sung (=RLM-Zäh­ler) kann nur die tat­säch­li­che Zah­lung berück­sich­tigt werden.

Emp­feh­lun­gen

Es soll­ten bereits jetzt alle Ver­brauchs- und Abrech­nungs­da­ten für Strom, Erd­gas und Fern­wär­me für den Basis­mo­nat März 2022 ermit­telt und die Nach­wei­se zusam­men­ge­tra­gen werden.

2. § 82 Absatz 5 SGB XI Ver­hin­de­rung von Doppelfinanzierungen

Im Zusam­men­hang mit den geplan­ten Maß­nah­men in der Gas­preis­kri­se durch eine Strom- und Gas­preis­brem­se und Hilfs­pro­gram­me für Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­kli­ni­ken wird die bestehen­de Rege­lung in § 82 Absatz 5 SGB XI neu gefasst:

§ 82 Abs. 5 SGB XI bisher

(5) Öffent­li­che Zuschüs­se zu den lau­fen­den Auf­wen­dun­gen einer Pfle­ge­ein­rich­tung (Betriebs­kos­ten­zu­schüs­se) sind von der Pfle­ge­ver­gü­tung abzuziehen.

§ 82 Abs. 5 SGB XI neu

(5) Öffent­li­che Zuschüs­se oder ande­re Unter­stüt­zungs­maß­nah­men zu den lau­fen­den Auf­wen­dun­gen einer Pfle­ge­ein­rich­tung (Betriebs­kos­ten­zu­schüs­se), die aus öffent­li­chen Mit­teln finan­ziert wer­den, sind von der Pfle­ge­ver­gü­tung und den Ent­gel­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung abzu­zie­hen, um Dop­pel­fi­nan­zie­run­gen auszuschließen.

Bei deren pro­spek­ti­ven Bemes­sung und Ver­ein­ba­rung sind Betriebs­kos­ten­zu­schüs­se im Sin­ne des Sat­zes 1 zu berücksichtigen.

Ent­spre­chen­des gilt für bereits ver­ein­bar­te Pfle­ge­ver­gü­tun­gen und Ent­gel­te für Unter­kunft und Ver­pfle­gung für die Dau­er der Bezu­schus­sung; die Ver­trags­par­tei­en haben dazu eine Ergän­zungs­ver­ein­ba­rung abzu­schlie­ßen. § 115 Absatz 3 Satz 3 bis 6 fin­det ent­spre­chend Anwen­dung.
Die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen haben eine Pfle­ge­kas­se als Par­tei der Pfle­ge­ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung unauf­ge­for­dert über Betriebs­kos­ten­zu­schüs­se in Kennt­nis zu setzen.

Soll­ten zum Bei­spiel durch die in Bay­ern mög­li­che Son­der­kün­di­gungs­re­ge­lun­gen bereits Kos­ten­stei­ge­run­gen auf die Bewoh­ner umge­legt wor­den sein, müs­sen die­se Kos­ten bei der Inan­spruch­nah­me der Ergän­zungs­hil­fen nach § 154 SGB XI auf­grund der Dop­pel­fi­nan­zie­rung durch eine Ergän­zungs­ver­ein­ba­rung oder über ande­re Maß­nah­men wie­der von der Pfle­ge­ein­rich­tung aus­ge­gli­chen werden.

Die Umset­zung durch die Ver­ein­ba­rungs­part­ner hat unver­züg­lich, spä­tes­tens bei der nächs­ten regu­lä­ren Ver­gü­tungs­ver­hand­lung zu erfolgen.

Fazit
- Bei der pro­spek­ti­ven Bemes­sung und Ver­ein­ba­rung von Ener­gie­kos­ten sind Betriebs­kos­ten­zu­schüs­se für Ener­gie zu berück­sich­ti­gen.

- Damit sol­len aus­drück­lich Dop­pel­fi­nan­zie­run­gen aus­ge­schlos­sen wer­den und die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen vor Kos­ten geschützt wer­den, die bereits von ande­ren Stel­len getra­gen werden.

B) Lan­des­hil­fen

Der Frei­staat Bay­ern will zusätz­lich zu den Bun­des­hil­fen einen Baye­ri­schen Här­te­fall­fonds für sozia­les Leben und Infra­struk­tur schaf­fen, mit des­sen Hil­fe Ein­rich­tun­gen - u.a. Pfle­ge­ein­rich­tun­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen unter­stützt wer­den sollen.

Anders als bei Ergän­zungs­hil­fen für Pfle­ge­hei­me nach § 154 SGB XI, sol­len hier nicht für jede Pfle­ge­ein­rich­tun­gen die Mehr­auf­wen­dun­gen über­nom­men werden.

  • Das Hilfs­pa­ket erstreckt sich nicht auf kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen.
  • Der Här­te­fall­fonds soll Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zugu­te­kom­men, die kei­ne oder eine zu gerin­ge Bun­des­hil­fe erhal­ten und sich auf­grund der aktu­el­len Ener­gie­kri­se in einer exis­tenz­be­dro­hen­den Lage befin­den.
  • Erfasst wer­den soll die Exis­tenz­ge­fähr­dung (nur) infol­ge gestie­ge­ner Prei­se bei den Ener­gie­trä­gern Gas, Öl / Ener­gie­holz und Strom.
  • Ande­re Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen wer­den auch bei Exis­tenz­ge­fähr­dung nicht erstat­tet.

Fazit

Anders als bei den Ergän­zungs­hil­fen nach § 154 SGB XI wer­den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nur in einer exis­tenz­be­dro­hen­den Lage unterstützt.

Zusam­men­fas­sung Entlastungspakete

  • Eini­ge Ein­rich­tun­gen wer­den nur bei Strom ab 01.10.2022 ent­las­tet. Für Brenn­stof­fe wie Pel­lets, Öl, Flüs­sig­gas oder Hack­schnit­zel wird es kei­ne Ent­las­tun­gen geben.
  • Die übri­gen Kos­ten­stei­ge­run­gen müs­sen wei­ter­hin über den Pfle­ge­satz refi­nan­ziert werden.
  • Erhöh­te Auf­wen­dun­gen bei Strom, Erd­gas und Fern­wär­me bis 30.09.2022 sind von den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zu finanzieren.
  • Das Lan­des­pa­ket schließt kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen voll­ends aus.
  • Das Hilfs­pa­ket des Frei­staats ist noch nicht beschlos­sen und soll nur auf Ein­rich­tun­gen in einer exis­tenz­be­dro­hen­den Lage beschränkt sein.

C) Sach­kos­ten­stei­ge­rung in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Ein­rich­tun­gen der Tages­pfle­ge in Bayern

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on fass­te in der Sep­tem­ber­sit­zung für die aktu­ell beson­de­re Aus­nah­me­si­tua­ti­on den Ener­gie­sek­tor betref­fend fol­gen­den ein­stim­mi­gen Beschluss.

  • Pfle­ge­ein­rich­tun­gen kön­nen zur Refi­nan­zie­rung der Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen mit Wir­kung ab dem 01.11.2022 bis zum Ende der Rest­lauf­zeit der bestehen­den Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung nach § 85 SGB XI eine Ände­rungs­ver­ein­ba­rung beantragen.
  • Die Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen bezo­gen sich nur auf die unten auf­ge­führ­ten fünf Positionen:
Pos.Bezeich­nungKom­men­ta­re
10.Lebens­mit­telz.B. Durch­schnitt der letz­ten Mona­te. Kontennachweis
11.Was­ser, Ener­gie, Brennstoffelaut Nach­wei­se Versorger
13.Bezo­ge­ne Leis­tun­gen ‑Küche-ver­ein­bart bis­her wird pau­schalt erhöht
14.Bezo­ge­ne Leis­tun­gen ‑Haus­wirt­schaft, Sonstigever­ein­bart bis­her wird pau­schalt erhöht
16.Pfle­ge­be­darfz.B. Durch­schnitt der letz­ten Monate

Durch die Ergän­zungs­hil­fen für Pfle­ge­hei­me und Tages­pfle­gen ändern sich sowohl die Rege­lun­gen für „nor­ma­le“ Pfle­ge­satz­an­trä­ge und Son­der­kün­di­gun­gen auf­grund von Sachkostensteigerungen.

1. Ansät­ze für Strom, Gas und Fern­wär­me im Pflegesatz

Die Posi­tio­nen Strom, Gas und Fern­wär­me wer­den grund­sätz­lich nur bis zur Höhe des Ener­gie­kos­ten­ba­sis­mo­nats März 2022 (x 12 Mona­te) abgeschlossen.

Das bedeu­tet, dass für die Posi­tio­nen Strom, Gas und Fern­wär­me die Abschlags­zah­lun­gen bzw. die bezahl­ten Auf­wands­be­trä­ge aus dem Monat März 2022 zu ermit­teln und hoch­zu­rech­nen sind (x 12 Monate).

Hier sind die Kos­ten für Was­ser und Abwas­ser hin­zu­zu­rech­nen – mehr kann in die­ser Posi­ti­on nicht refi­nan­ziert werden .

Für Brenn­stof­fe wie Pel­lets, Öl, Flüs­sig­gas oder Hackschnitzel:

  • Strom wie oben Ener­gie­kos­ten­ba­sis­mo­nats März 2022 (x 12 Monate)
  • Nach­weis und Berech­nung der tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen Pel­lets, Öl usw.
  • Auch hier sind die Kos­ten für Was­ser und Abwas­ser noch hinzuzurechnen

2. Son­der­kün­di­gun­gen mit Brenn­stof­fen wie Pel­lets, Öl u. a.

Für Ein­rich­tun­gen mit Brenn­stof­fen wie Pel­lets, Öl, Flüs­sig­gas oder Hack­schnit­zel gilt der Beschluss zur Son­der­kün­di­gung bis auf eine Ände­rung bei Strom fort.

Für Strom wird nur der Auf­wand für den Basis­mo­nats März 2022 (x 12 Mona­te) berücksichtigt.

3. Son­der­kün­di­gung bei Fern­wär­me und Erdgas

Hier wird eine Ände­rungs­ver­ein­ba­rung nur abge­schlos­sen soweit ein Schwel­len­wert von 1,70 % des ver­ein­bar­ten Gesamt­bud­gets auf Basis der aktu­ell gül­ti­gen Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung über­schrit­ten wird:

  • Lebens­mit­tel
  • Pfle­ge­be­darf
  • bezo­ge­ne Leis­tun­gen Küche
  • bezo­ge­ne Leis­tun­gen Hauswirtschaft
  • Ener­gie, wenn Basis­mo­nat März 2022 noch nicht refinanziert*

Wur­de z. B. ein Gesamt­bud­get von durch­schnitt­lich 120,00 € pro Tag (für PG1-PG5) ver­ein­bart, müs­sen Stei­ge­run­gen von 2,04 € pro Tag aus o. g. Posi­tio­nen nach­ge­wie­sen werden.

*Falls die für den Refe­renz­mo­nat März 2022 maß­geb­li­chen Kos­ten für Strom, Gas und Fern­wär­me höher sind als bis­her über den Pfle­ge­satz ver­ein­bart, kann die Dif­fe­renz bei der Ände­rungs­ver­ein­ba­rung berück­sich­tigt wer­den, denn die­se Dif­fe­renz wir nicht durch Ergän­zungs­hil­fen für Pfle­ge­hei­me und Tages­pfle­gen erfasst.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter