BAYERNLETTER® Febru­ar 2024

Neues aus der LPSK // Umsetzung der Fachkraftquote 2024 // Umstellung auf das Nettoprinzip
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER® Febru­ar 2024 Aus­ga­be 202

I. Neu­es aus der Landespflegesatzkommission

1. Refi­nan­zie­rung der IT-/Di­gi­ta­li­sie­rungs­auf­wen­dun­gen in der teil­sta­tio­nä­ren und voll­sta­tio­nä­ren Pflege

Nach­dem bereits in der Sit­zung der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on vom 17.10.2023 eine vor­läu­fi­ge Rege­lung für IT-/Di­gi­ta­li­sie­rungs­auf­wen­dun­gen für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen in Höhe von 250,00 EUR, mit Nach­weis bis zu 500,00 EUR, fest­ge­legt wur­den, wur­den nun fol­gen­de Neu­re­ge­lun­gen beschlossen:

Pfle­ge­heim

  • Für IT/Digitalisierungsaufwendungen kann eine Pau­scha­le in Höhe von 300,00 EUR pro Platz/pro Jahr ohne wei­te­ren Nach­weis ver­ein­bart werden.
  • Ins­ge­samt kön­nen Auf­wen­dun­gen in Höhe von bis zu 800,00 EUR pro Platz/pro Jahr mit Nach­weis berück­sich­tigt werden.

Tages­pfle­ge

  • Für IT/Digitalisierungsaufwendungen kann eine Pau­scha­le in Höhe von 275,00 EUR pro Platz/pro Jahr ohne wei­te­ren Nach­weis ver­ein­bart werden.
  • Ins­ge­samt kön­nen Auf­wen­dun­gen in Höhe von bis zu 700,00 EUR pro Platz/pro Jahr mit Nach­weis berück­sich­tigt werden.

Bei Nach­weis der tat­säch­li­chen Kos­ten wird eine pau­scha­le Berei­ni­gung evtl. bereits vor­han­de­ner Ansät­ze vor­ge­nom­men. Hier­bei wird der nach­ge­wie­se­ne Betrag pau­schal um 20 % reduziert.

Die erst­ma­li­ge Bean­tra­gung ist ab 01.05.2024 möglich.

2. Aus­wir­kun­gen der Dyna­mi­sie­rung der Leis­tungs­be­trä­ge nach § 43 SGB XI ab 01.01.2025 auf Pflegesatzvereinbarungen

Die Sach­leis­tun­gen in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge wer­den zum 01.01.2025 um 4,5 % ange­ho­ben (vgl. § 30 SGB XI).

Durch die Ände­run­gen der Sach­leis­tun­gen ändern sich zum 01.01.2025 der EEE und somit die Prei­se und die Per­so­nal­schlüs­sel in der Pflege.

Für neue Ver­ein­ba­run­gen ab 01.05.2024 sol­len die Ände­run­gen zum 01.01.2025 in einem Anhang zur Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung bereits berück­sich­tigt werden.

Für alle ande­ren Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen ist eine Ergän­zungs­ver­ein­ba­rung erforderlich.

II. Umset­zung der Fach­kraft­quo­te 2024

Da es noch kei­ne gesetz­li­che Neu­re­ge­lung zum Umgang mit der Fach­kraft­quo­te im Hin­blick auf die Umset­zung des Per­so­nal­be­mes­sungs­sys­tems gem. § 113c SGB XI gibt, gilt wei­ter­hin das vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge mit­ge­teil­te vor­läu­fi­ge Verfahren.

Dem­nach wur­den mit Schrei­ben vom 29.06.2023 die Fach­stel­len für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen – Qua­li­täts­ent­wick­lung und Auf­sicht (FQA) ange­wie­sen, Anträ­ge auf Abwei­chung von der Fach­kraft­quo­te zuzu­stim­men, wenn Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­run­gen nach dem Nach­trag zum Rah­men­ver­trag für die voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge in Bay­ern abge­schlos­sen und min­des­tens der Min­dest­per­so­nal­schlüs­sel nach § 1 des Nach­trags zum Rah­men­ver­trag ver­han­delt wur­de. Es müs­sen kei­ne Unter­la­gen, ins­be­son­de­re kei­ne Kon­zep­ti­on, ein­ge­reicht werden.

Durch die­se Vor­ge­hens­wei­se soll laut Aus­sa­ge des Minis­te­ri­ums die Fach­kraft­quo­te früh­zei­tig fle­xi­bi­li­siert und die for­ma­le Prü­fung der Fach­kraft­quo­te durch eine qua­li­täts­be­zo­ge­ne Prü­fung der per­so­nel­len Min­dest­an­for­de­rung ersetzt wer­den. Bis wann die Ände­rung der nor­ma­ti­ven Rege­lung des § 15 AVPfle­Wo­qG abge­schlos­sen sein wird, ist zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht bekannt.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Umstel­lung auf das Nettoprinzip

Zum Jah­res­wech­sel 2023 / 2024 haben die Bezir­ke Schwa­ben und Unter­fran­ken alle Alten- und Pfle­ge­hei­me in ihrem jewei­li­gen Regie­rungs­be­zirk dar­über infor­miert, dass im Jah­re 2024 in die­sen Regie­rungs­be­zir­ken eine Abkehr vom bis­he­ri­gen „Brut­to-Prin­zip“ und der damit soge­nann­ten „unech­ten Sozi­al­hil­fe“ zu einem fest­ge­leg­ten Stich­tag erfol­gen wird.

Grund­la­ge für die­se Ent­schei­dung ist ein ent­spre­chen­des Urteil vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt, wonach besag­tes „Brut­to-Prin­zip“ nur in Aus­nah­me­fäl­len zuläs­sig wäre.

Was bedeu­tet das Netto-Prinzip?

Die Anwen­dung des „Net­to-Prin­zips“ bedeu­tet nun für die Leis­tungs­er­brin­ger, dass alle per Kos­ten­über­nah­me beschie­de­nen Bestands-Bewoh­ner („die leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son“) zum Stich­tag des Umstel­lungs­ter­mins das kom­plet­te „ein­zu­set­zen­de Ein­kom­men“ direkt an die Ein­rich­tung zu leis­ten haben.

In der Kon­se­quenz bedeu­tet das „Net­to-Prin­zip“ in der prak­ti­schen Umset­zung, dass in die­sen Regie­rungs­be­zir­ken zukünf­tig die lau­fen­den Ren­ten­zah­lun­gen der Bewoh­ner nun nicht mehr an die Bezir­ke über­ge­lei­tet wer­den. Somit müs­sen also die Leis­tungs­er­brin­ger sicher­stel­len, dass ihnen die Ren­ten­zah­lun­gen der Bewoh­ner auch wirk­lich zur Ver­fü­gung ste­hen, da sonst ein For­de­rungs­aus­fall ein­tritt, für den die Bezir­ke nicht haften.

Bei­de Bezir­ke sind dazu aktiv in der Abstim­mung mit der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, um einen opti­mier­ten Über­gang der bestehen­den Ren­ten-Über­lei­tun­gen auf die Bewoh­ner bzw. Ein­rich­tun­gen sicher­zu­stel­len. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass bei­de Bezir­ke in den nächs­ten Wochen wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Net­to-Prin­zip-Umstel­lung in schrift­li­cher Form für die Leis­tungs­er­brin­ger zur Ver­fü­gung stel­len wollen.

Mehr­auf­wand bei den Leis­tungs­er­brin­gern bei Leis­tungs­ab­rech­nung, Buch­hal­tung und vor allem OP-Abstimmung

Die Leis­tungs­ge­wäh­rung nach dem Net­to-Prin­zip stellt für die Leis­tungs­er­brin­ger in den genann­ten baye­ri­schen Regie­rungs­be­zir­ken einen nicht uner­heb­li­chen Para­dig­men­wech­sel in der leis­tungs­recht­li­chen sowie ver­wal­tungs­tech­ni­schen Abwick­lung der sta­tio­nä­ren Heim­kos­ten-Abrech­nung dar. Inhalt­lich wer­den die Berei­che Ver­wal­tung, Leis­tungs­ab­rech­nung, Finanz­buch­hal­tung und beson­ders die „Offe­ne-Pos­ten-Bear­bei­tung“ betrof­fen sein.

Online-Web­i­na­re

Sobald im März 2024 die wei­te­ren Infor­ma­ti­ons­schrei­ben der genann­ten Bezir­ke ver­öf­fent­licht wer­den, bie­ten wir den davon betrof­fe­nen Leis­tungs­er­brin­gern Online-Web­i­na­re an, wie Sie in der täg­li­chen Pra­xis mit der Hil­fe­ge­wäh­rung nach dem Net­to-Prin­zip aus Sicht der Ein­rich­tun­gen effi­zi­ent agie­ren können.

Schon jetzt kön­nen Sie unver­bind­lich Ihr Inter­es­se an die­sem Web­i­nar unter der E‑Mail-Adres­se rainer.walk@schwan-partner.de anmel­den. Wir wer­den uns dann ent­spre­chend mit Ihnen in Ver­bin­dung setzen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Rai­ner Walk per E‑Mail unter
rainer.walk@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-Format.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter