BAYERNLETTER® Febru­ar 2025

AVPfleWoqG – Bestandsschutz bei baulichen Anforderungen // AVSG - Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen GMS vom 15.01.2025 // Nettoarbeitszeit: Wichtig für die Dienstplangestaltung und als Steuerungsinstrument im Controlling
Pflege

BAYERNLETTER Febru­ar 2025 Aus­ga­be 214

I. AVPfle­Wo­qG – Bestands­schutz bei bau­li­chen Anforderungen

Die Ver­ord­nung zur Aus­füh­rung des Pfle­ge- und Wohn­qua­li­täts­ge­set­zes (AVPfle­Wo­qG) kon­kre­ti­siert die ord­nungs­recht­li­chen Bestim­mun­gen des Pfle­ge- und Wohn­qua­li­täts­ge­set­zes (Pfle­Wo­qG) und ent­hält u.a. Rege­lun­gen für trä­ger­ge­steu­er­te Wohngemeinschaften.

Mit 01.01.2025 ist nun auch die neue AVPfle­Wo­qG in Kraft getre­ten. Hier­zu haben wir bereits im Bayernletter Janu­ar 2025 berichtet.

a) Wel­che bau­li­chen Rege­lun­gen gel­ten nun für Ein­rich­tun­gen, die im Jahr 2011 bereits in Betrieb waren?

  • Bestands­schutz bei bau­li­chen Anfor­de­run­gen § 6 AVPfle­Wo­qG
    Für Ein­rich­tun­gen, die vor dem 01.09.2011 bestan­den oder eine Bau­ge­neh­mi­gung erhal­ten haben, wird ein umfas­sen­der Bestands­schutz geschaffen.
  • Fol­gen­de bau­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen gel­ten nicht:
    • Bar­rie­re­frei­heit (§12)
    • Zugang zu Sani­tär­räu­men (§ 13)
    • Flä­chen von per­sön­li­chen Wohn­räu­men (§ 13)
    • Lager­raum und Fäka­li­en­spül­raum (§ 14)
    • Zuord­nung von Gemein­schafts­räu­men (§ 14)
  • Wel­che Rege­lun­gen gel­ten?
    Es gel­ten für die vor­ge­nann­ten Punk­te die dama­li­gen Rege­lun­gen der Heim­min­dest­bau­ver­ord­nung (Heim­Mind­BauV). Eine Syn­op­se und die dama­li­ge Heim­Mind­BauV lie­gen als Anla­ge 1 und Anla­ge 2 bei. Die Heim­Mind­BauV hat­te zum Teil geson­der­te Rege­lun­gen für 
    • Alten­hei­me
    • Alten­wohn­hei­me
    • Pfle­ge­hei­me

          Dies ist jeweils beim Ver­gleich zu beachten.

Für die Berech­nung der Wohn­flä­che gal­ten bis 2011 die Vor­schrif­ten der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung vom 25. Novem­ber 2003 (BGBl. I S. 2346) ent­spre­chend. Nach der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung gehört der Vor­raum zu den Wohn­flä­chen. In der neu­en AV wird im §13, der jedoch für Bestand­schutz­ein­rich­tun­gen nicht zählt, expli­zit der Vor-raum bei der Berech­nung der Wohn­flä­chen her­aus­ge­nom­men. Dem­nach gel­ten für Wohn­räu­me nun fol­gen­de Regelungen:

b) Umgang mit Anträ­gen und mit bestands­kräf­ti­gen Bescheiden

Soll­te der von Ihnen gestell­te Antrag noch nicht bear­bei­tet sein, so kann die­ser durch form­lo­se Erklä­rung des jewei­li­gen Antrags­stel­lers (i.d.R. des Trä­gers) zurück­ge­nom­men werden.

Für bestands­kräf­ti­ge Beschei­de kann inner­halb von drei Mona­ten nach Kennt­nis über die Neu­re­ge­lung der bau­li­chen Vor­schrif­ten (i.d.R. bis 31.03.2025) ein Antrag auf Wie­der­auf­grei­fen des Ver­fah­rens nach Art. 51 Baye­ri­sches Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz (BayV­wVfG) gestellt werden.

II. AVSG — Geson­dert bere­chen­ba­re Inves­ti­ti­ons­auf­wen­dun­gen GMS vom 15.01.2025

Mit einem neu­en Schrei­ben (sie­he Anla­ge 3) an die Regie­run­gen und Trä­ger von geför­der­ten Pfle­ge­ein­rich­tun­gen hat das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit, Pfle­ge und Prä­ven­ti­on neue Hin­wei­se zu Rege­lun­gen zur Umset­zung der AVSG für geför­der­te Pfle­ge­ein­rich­tun­gen bekannt gemacht:

Dem­nach erge­ben sich u.a. fol­gen­de Neuregelungen:

  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen wer­den im Gegen­satz zu den Aus­füh­run­gen im Schrei­ben vom 01.09.2022 künf­tig als betriebs­not­wen­di­ge Inves­ti­ti­ons­kos­ten i. S. d. § 74 Abs. 2 AVSG aner­kannt. Hin­ter­grund für die­se Ent­schei­dung ist der auf euro­päi­scher Ebe­ne beschlos­se­ne „Green Deal“.

  • Miet­auf­wen­dun­gen
    Grund­sätz­lich wird am bis­he­ri­gen Ver­fah­ren der Ver­gleichs­be­rech­nung fest­ge­hal­ten.
    Jedoch waren hier in eini­gen Fäl­len die Bau- und Her­stel­lungs­kos­ten nicht bekannt. Wenn nun die für das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren der Ver­gleichs­be­rech­nung erfor­der­li­chen Unter­la­gen nicht ver­füg­bar sind, soll zunächst eine Plau­si­bi­li­täts­prü­fung und anschlie­ßend ein Ver­gleich der für ähn­li­che Ein­rich­tungs­ge­bäu­de gezahl­ten Miet­prei­se erfol­gen, um eine Alter­na­ti­ve zur Vor­nah­me der klas­si­schen Ver­gleichs­be­rech­nung anwen­den zu kön­nen. Es wur­de ver­ein­bart, dass Alter­na­tiv­ver­fah­ren eben­falls in § 75 Abs. 3 AVSG zu ver­an­kern sind.

    Hier wird der BSG-Recht­spre­chung Rech­nung getra­gen. Im BSG-Urteil vom 28.01.2021 (AZ: B 8 SO 6/19 R) wer­den die Grund­sät­ze der bis­her durch­ge­führ­ten Ver­gleichs­be­rech­nung in Fra­ge gestellt. Statt­des­sen soll zunächst eine Plau­si­bi­li­täts-prü­fung der ange­ge­be­nen Miet­kos­ten und anschlie­ßend ein Ver­gleich zwi­schen Mie­ten von ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen erfol­gen. Miet­kos­ten sind laut BSG mit Miet­kos­ten und Eigen­tü­mer­kos­ten mit Eigen­tü­mer­kos­ten zu vergleichen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Net­to­ar­beits­zeit: Wich­tig für die Dienst­plan­ge­stal­tung und als Steue­rungs­in­stru­ment im Controlling

Die Net­to­ar­beits­zeit ist eine wich­ti­ge Grö­ße sowohl für die Dienst­plan­ge­stal­tung als auch als Basis zur Errech­nung ver­schie­de­ner Kenn­zah­len im Con­trol­ling. Denn wer­den im Dienst­plan nur die Brut­to­ar­beits­zei­ten der Mit­ar­bei­ter berück­sich­tigt, läuft man Gefahr, dass es häu­fig zu außer­plan­mä­ßi­gem Ein­sprin­gen kommt und das wie­der­um zum Auf­bau von Über­stun­den. Im Con­trol­ling ist es zudem sinn­voll, ver­schie­de­ne Stun­den­an­ga­ben – wie Zeit­ar­beits­stun­den, Über­stun­den oder Krank­heits­stun­den – mit den Net­to­stun­den in Voll­zeit­stel­len umzurechnen.

Die Brut­to­ar­beits­zeit ist die ver­trag­lich fest­ge­leg­te Arbeits­zeit eines Mit­ar­bei­ters. Die Net­to­ar­beits­zeit in der Pfle­ge ent­spricht der Zeit, in der ein Mit­ar­bei­ter tat­säch­lich in der Ein­rich­tung im Ein­satz ist. Von der Brut­to­ar­beits­zeit (z.B. 39 Stun­den pro Woche) sind also alle poten­ti­el­len Abwe­sen­hei­ten, wie Urlaub, krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le, Fort­bil­dun­gen etc., abzuziehen.

Wie Brut­to- und Net­to­ar­beits­zei­ten errech­net wer­den, wird im Fol­gen­den anhand einer 39-Stun­den-Woche näher erläutert:

Aus­gangs­punkt ist zunächst die jähr­li­che Bruttoarbeitszeit:

Um die ver­trag­lich ver­ein­bar­te (Jah­res-) Arbeits­zeit einer Voll­zeit­kraft zu ermit­teln, müs­sen alle Wochen­en­den sowie Fei­er­ta­ge von einem Jahr abge­zo­gen wer­den, d.h. 365 Tage abzgl. 104 Tage an Wochen­en­den und 12,5 Fei­er­ta­ge (durch­schnitt­li­che Fei­er­ta­ge, die nicht auf ein Wochen­en­de fal­len). Die ver­blei­ben­den Tage wer­den mit der täg­li­chen Arbeits­zeit von 7,8 Stun­den mul­ti­pli­ziert, wodurch sich eine Brut­to­ar­beits­zeit pro Jahr von ins­ge­samt 1.938,3 Stun­den ergibt.

Zur Berech­nung der Net­to­ar­beits­zeit ist es not­wen­dig, die Brut­to­ar­beits­zeit um die sta­tis­ti­schen (oder tat­säch­li­chen) Aus­fall­zei­ten zu ver­rin­gern, in denen der Mit­ar­bei­ter bei fort­lau­fen­der Bezah­lung nicht für die Ein­rich­tung zur Ver­fü­gung steht:

  • Krank­heit: Die Krank­heits­quo­te in der Pfle­ge ist ins­be­son­de­re in den letz­ten Jah­ren stark ange­stie­gen. Die Tech­ni­ker kam in 2024 zu dem Ergeb­nis, dass im Jahr 2023 die AU-Tage im Alten­pfle­ge­be­reich 34,2 Tage betru­gen. In der nach­fol­gen­den Bei­spiel­be­rech­nung der Net­to­zei­ten wird von 25 Tagen oder 10,06% der ver­ein­bar­ten (Jah­res-) Arbeits­zeit ausgegangen.
  • Urlaub: In den meis­ten Tarif­ver­trä­gen sind 30 Urlaubs­ta­ge (bei einer 5‑Ta­ge-Woche) fest­ge­legt. Bei der Berech­nung der Net­to­ar­beits­zeit wer­den hier 31 Tage berück­sich­tigt, da es häu­fig einen Tag Zusatz­ur­laub durch Wech­sel­schich­ten gibt.
  • Fort­bil­dun­gen: Regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dung sind in der Pfle­ge zum Teil sogar ver­pflich­tend. Für die Berech­nung der Net­to­ar­beits­zeit wer­den durch­schnitt­lich 5 Fehl­ta­ge durch Fort­bil­dung angesetzt.

Die­se Aus­fall­zei­ten / Abwe­sen­hei­ten wer­den vom Brut­to­ar­beits­jahr abge­zo­gen, um ein Net­to­ar­beits­jahr zu erhalten:

Die Berech­nung zeigt deut­lich, dass die wöchent­li­che Net­to­ar­beits­zeit fast 11 Stun­den von der Brut­to­ar­beits­zeit abweicht und somit nur rund 72% der ver­trag­li­chen Arbeits­zeit effek­tiv für Pfle­ge und Betreu­ung ver­plant wer­den kann.

Um auch bei der Dienst­plan­ge­stal­tung tat­säch­lich nur die Arbeits­zeit zu ver­pla­nen, wel­che effek­tiv für die direk­te und indi­rek­te Pfle­ge und Betreu­ung der Bewoh­ner zur Ver­fü­gung steht, soll­te die Net­to-Arbeits­zeit­me­tho­de ver­wen­det wer­den. Für eine sinn­vol­le Pla­nung mit der Net­to-Arbeits­zeit­me­tho­de müs­sen dar­über hin­aus aber auch vie­le orga­ni­sa­to­ri­sche Punk­te beach­tet wer­den (z.B. Arbeits­ab­läu­fe auf den Wohn­be­rei­chen, Dienst­zei­ten, Auf­ga­ben der Schicht­lei­tung u.v.m.).

Haben Sie Fra­gen zur Dienst­plan­ge­stal­tung mit der Net­to-Arbeits­zeit­me­tho­de? Dann wen­den Sie sich ger­ne an Maria Lehr per E‑Mail unter maria.lehr@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

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Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter