BAYERNLETTER Februar 2025 Ausgabe 213
Sonderausgabe – Netto-Prinzip Bezirk Oberpfalz
Mit dem Bezirk Oberpfalz stellt der nächste bayerische Bezirk zum April 2025 auf die Sozialhilfegewährung nach dem „NETTO-Prinzip-Verfahren“ um. Dafür müssen sich alle betroffenen Leistungserbringer verwaltungstechnisch neu aufstellen.
Im vergangenen Jahr 2024 hatten die Bezirke Unterfranken und Schwaben ihre Sozialhilfegewährung auf das sogenannte „NETTO-Prinzip“ umgestellt, was für alle davon betroffenen Leistungserbringer in den genannten Regierungsbezirken große organisatorische Herausforderungen in den Verwaltungen der Einrichtungen hervorrief.
Mit Informationsschreiben aus der vergangenen Woche hat nun als weiterer Sozialhilfekostenträger der Bezirk Oberpfalz alle davon betroffenen Einrichtungen als auch die Leistungserbringerverbände darüber informiert, dass auch der Bezirk Oberpfalz mit der Umstellung auf des „NETTO-Prinzip-Verfahren der Sozialhilfegewährung“ für Neuanträge „Hilfe zur Pflege“ ab dem 01.04.2025 beginnen wird.
Was bedeutet das Netto-Prinzip für die betroffenen Leistungserbringer?
Die Anwendung des „Netto-Prinzips“ bedeutet nun für die Leistungserbringer, dass zukünftig alle per Kostenübernahme beschiedenen Bewohner („die leistungsberechtigte Person“) zum Stichtag des Umstellungstermins 01.04.2025 das „komplette einzusetzende Einkommen“ direkt an die Einrichtung zu leisten haben.
In der Konsequenz bedeutet das „Netto-Prinzip“ in der praktischen Umsetzung, dass in diesen Regierungsbezirken zukünftig die laufenden Rentenzahlungen der Bewohner nun nicht mehr an den Bezirk übergeleitet werden. Somit müssen also die Leistungserbringer sicherstellen, dass ihnen die Rentenzahlungen der Bewohner auch wirklich zur Verfügung stehen, da sonst ein Forderungsausfall eintritt, für den der Bezirk nicht haftet.
Mehraufwand bei den Leistungserbringern bei Leistungsabrechnung, Buchhaltung, Verwaltung und vor allem OP-Abstimmung
Da letztlich alle sieben bayerischen Bezirke auf ein neues Fachverfahren zur Sozialhilfegewährung umstellen werden, stellt dies, wie wir es schon im vergangenen Jahr 2024 vorausschauend prognostiziert hatten, einen nicht unerheblichen Paradigmenwechsel in der leistungsrechtlichen sowie verwaltungstechnischen Abwicklung der stationären Heimkosten-Abrechnung dar. Inhaltlich werden die Bereiche Verwaltung, Leistungsabrechnung, Finanzbuchhaltung und besonders die „Offene-Posten-Bearbeitung“ betroffen sein.
Online-Webinare
Um die Leistungserbringer aus dem Regierungsbezirk Oberpfalz bei dieser Herausforderung zu unterstützen, werden wir wieder Online-Webinare bereits im Februar 2025 anbieten, damit sich alle betroffenen Einrichtungen und Leistungserbringerverbände noch rechtzeitig vor April 2025 organisatorisch zu dieser Aufgabenstellung vorausschauend gut aufstellen können. Natürlich sind auch Interessenten aus anderen Bezirken herzlich willkommen.
Schon jetzt können Sie unverbindlich Ihr Interesse an diesem Webinar unter der E‑Mail-Adresse Rainer.Walk@schwan-partner.de anmelden. Wir werden uns dann entsprechend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Walk per E‑Mail unter rainer.walk@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–23.
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