BAYERNLETTER® Janu­ar 2018

Bayernweite Personalschlüssel, Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g Abs. 3 SGB V und weitere Themen.

Aus­ga­be 130

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Bay­ern­wei­te Personalschlüssel

Sach­ver­halt:
Die bay­ern­wei­ten Per­so­nal­schlüs­sel wur­den zum 01.01.2017 bud­get­neu­tral über­ge­lei­tet. Der baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­aus­schuss und die baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on haben sich über­ein­stim­mend dar­auf ver­stän­digt, dass der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht ver­schlech­tert wer­den soll. Durch die gesetz­li­chen Über­lei­tungs­re­geln zur Über­lei­tung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen von Pfle­ge­stu­fen in Pfle­ge­gra­de (bei vie­len Bewoh­nern in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen: „dop­pel­ter Stu­fen­sprung“) hat sich zum 01.01.2017 eine bestimm­te Ver­tei­lung der Pfle­ge­gra­de ergeben.

Ergeb­nis 30.06.2017PG 2PG 3PG 4PG 5
Bewoh­ner­ver­tei­lung Über­lei­tung 201621,75%30,77%28,51%8,97%
Bewoh­ner­ver­tei­lung 30.06.201725,58%30,16%27,05%17,22%
Ver­än­de­rung Verteilung3,83%-0,61%-1,46%-1,75%
Ver­än­de­rung in %17,60%-1,99%-5,13%-9,25%

Bereits mit Stich­tag 30.06.2017 wur­de die ers­te Erhe­bung mit der Neu­fest­set­zung der bay­ern­wei­ten Basis­per­so­nal­schlüs­sel zum 01.10.2017 durch­ge­führt. Die Ver­än­de­run­gen damals waren sehr gra­vie­rend, da sich die Antei­le der Bewoh­ner mit Pfle­ge­grad 5 und 4 stark redu­ziert hat­ten. Der Anteil im Pfle­ge­grad 2 hat­te sich zum 30.06.2017 um 17,60% erhöht. Inso­fern muss­te mit einer wei­te­ren Ver­schlech­te­rung bei der Pfle­ge­grad­ver­tei­lung gerech­net werden.

Ergeb­nis­se Erhe­bung 30.11.2017
Der Rück­lauf der Erhe­bung war mit über 100.000 erfass­ten Bewoh­nern wie­der sehr gut.

Die Erhe­bung der Bele­gungs­struk­tur am 30.11.2017 ergibt fol­gen­de Ver­tei­lung der Pflegegrade:

Erhe­bung 30.11.2017PG 2PG 3PG 4PG 5
Bewoh­ner­ver­tei­lung 30.06.201725,58%30,16%27,05%17,22%
Bewoh­ner­ver­tei­lung 30.11.201724,42%31,07%27,92%16,60%
Ver­än­de­rung Verteilung-1,15%0,90%0,87%-0,62%
Ver­än­de­rung in %-4,51%2,99%3,22%-3,61%

Die Antei­le im Pfle­ge­grad 5 haben sich wei­ter­hin redu­ziert. Die Antei­le in den Pfle­ge­gra­den 3 und 4 haben sich erhöht. Die Antei­le im Pfle­ge­grad 2 haben sich im Ver­gleich zum 30.06.2017 redu­ziert. Aus die­sem Grund glei­chen sich die Effek­te aus der Ver­schie­bung inner­halb der Pfle­ge­gra­de 2 — 5 aus, wodurch die bay­ern­wei­te Per­so­nal­ge­samt­men­ge weit­ge­hend gleich bleibt.

Fazit

  • Eine Ände­rung der Per­so­nal­schlüs­sel zum 01.03.2018 muss nicht vor­ge­nom­men werden
  • Es gel­ten wei­ter­hin die Basis­per­so­nal­schlüs­sel, die zum 01.10.2017 neu fest­ge­setzt wurden

Basis­schlüs­sel seit 01.10.2017

 PG 2PG 3PG 4PG 5
Basis­schlüs­sel bis 30.09.2017 1 : 4,021 : 2,701 : 1,991 : 1,80
Basis­schlüs­sel seit 01.10.20171 : 3,711 : 2,601 : 1,981 : 1,79

Ver­gleich Erhe­bung 30.11.2017 zur Über­lei­tung 01.01.2017
Ein Ver­gleich der Erhe­bung 30.11.2017 mit der Über­lei­tung 2016 auf 2017 zeigt eine sehr deut­li­che Redu­zie­rung der Bewoh­ner im Pfle­ge­grad 5 (-12,52%) und einen sehr star­ken Anstieg der Antei­le im Pfle­ge­grad 2.

Vergl. Erhe­bung 30.11.2017 — ÜberleitungPG 2PG 3PG 4PG 5
Bewoh­ner­ver­tei­lung Über­lei­tung 201621,75%30,77%28,51%18,97%
Bewoh­ner­ver­tei­lung 30.11.201724,42%31,07%27,92%16,60%
Ver­än­de­rung Verteilung2,67%0,29%-0,59%-2,38%
Ver­än­de­rung in %12,29%0,95%-2,07%-12,52%

Fazit

  • Der Anteil der Bewoh­ner mit Pfle­ge­grad 5 hat sich im Jah­res­ver­lauf bis zum 30.11.2017 um 12,52% redu­ziert. Lag der Anteil bei der Über­lei­tung zum 01.01.2017 noch bei nur 21,75% ist die­ser nun mit Stich­tag 30.06.2017 auf 25,58% gestiegen.
  • Die Sach­leis­tun­gen der Pfleg­kas­sen haben sich seit 01.01.2017 durch­schnitt­lich um ca. 34 EUR pro Monat reduziert.

Wei­te­re Erhe­bung zum Stich­tag 30.09.2018
Da eine wei­te­re Ver­schie­bung von höhe­ren in nied­ri­ge­re Pfle­ge­gra­de zu erwar­ten ist, hat die LPSK beschlos­sen, zum 30.09.2018 eine wei­te­re Erhe­bung bay­ern­weit zu star­ten. Eine Ände­rung der Per­so­nal­schlüs­sel könn­ten dann zum 01.01.2019 beschlos­sen werden.

II. Gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung nach § 132g Abs. 3 SGB V

Im Zuge der Neue­rung des Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ge­set­zes wur­de in § 132g SGB V die gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se (gVP) gesetz­lich aufgeführt.

  • Eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem GKV-Spit­zen­ver­band und den Leis­tungs­er­brin­ger ver­bän­den wur­de auf Bun­des­ebe­ne am 13.12.2017 getrof­fen (sie­he Anla­ge 1).
  • Die neue Leis­tung wird zu 100% von den Kran­ken­kas­sen finanziert.
  • Voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Sin­ne des § 43 SGB XI und Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Men­schen mit Behin­de­rung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII kön­nen hier­zu Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen abschließen.
  • Rege­lun­gen auf Lan­des­ebe­ne müs­sen in Bay­ern noch getrof­fen werden.

Hin­ter­grund:
Zuneh­men­des Lebens­al­ter oder chro­nisch fort­schrei­ten­de Erkran­kun­gen machen eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit Fra­gen der phy­si­schen, psy­chi­schen, sozia­len und reli­giö­sen bzw. spi­ri­tu­el­len Unter­stüt­zung sowie mit Fra­gen zu pfle­ge­ri­schen Maß­nah­men und medi­zi­ni­schen Behand­lun­gen in Vor­be­rei­tung auf die letz­te Lebens­pha­se erforderlich.

Die gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se im Sin­ne des § 132g SGB V ori­en­tiert sich am bio­gra­fi­schen bzw. lebens­welt­li­chen Hin­ter­grund des Leis­tungs­be­rech­tig­ten. Der Wil­le des Leis­tungs­be­rech­tig­ten ist zu respek­tie­ren und daher handlungsleitend.

Inhalt der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se ist ein indi­vi­du­el­les, auf die Situa­ti­on des Leis­tungs­be­rech­tig­ten zuge­schnit­te­nes Bera­tungs­an­ge­bot zur medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­schen, psy­cho­so­zia­len und/oder seel­sor­ger­li­chen Ver­sor­gung in der letz­ten Lebens­pha­se. Sie soll dem Leis­tungs­be­rech­tig­ten ermög­li­chen, selbst­be­stimmt über Behandlungs‑, Ver­sor­gungs- und Pfle­ge­maß­nah­men ent­schei­den zu kön­nen und damit als Grund­la­ge für eine Behand­lung und Ver­sor­gung am Lebens­en­de die­nen, die den geäu­ßer­ten Vor­stel­lun­gen des Leis­tungs­be­rech­tig­ten ent­spricht. Nahe­ste­hen­de, gesetz­li­che Ver­tre­tun­gen, Mit­ar­bei­te­rIn­nen des Hei­mes und exter­ne Betei­lig­te sol­len in der Lage sein, den Wil­len des Bewoh­ners nicht nur zu (er-)kennen, son­dern auch umzu­set­zen und dies auch ad hoc im Kri­sen­fall. Somit muss eine gVP von vorn­her­ein abge­schlos­sen und bei gesund­heit­li­chen etc. Ver­än­de­run­gen aktua­li­siert werden. 

Inhal­te:

  • Es gibt einen Schlüs­sel von 1 : 400. Für 400 Bewoh­ner mit Pfle­ge­grad 2 — 5 wird eine Voll­zeit­stel­le refinanziert.
  • Der Ver­gü­tungs­satz ist mit den Kran­ken­kas­sen zu ver­ein­ba­ren (AG Kos­ten 1 VZ Stel­le +15% Over­head) / 400 : 12 Mona­te = Monatsbetrag)
  • Abge­rech­net wird mit den Krankenkassen
  • Die Rech­nungs­le­gung erfolgt für die Leis­tungs­be­rech­tig­ten der Ein­rich­tun­gen grund­sätz­lich monat­lich. Das Nähe­re zur Rech­nungs­le­gung ist in den Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen nach § 14 Abs. 1 zu regeln. Ab 01.01.2020 soll die Abrech­nung maschi­nell­er­fol­gen. Davon abwei­chen­de Über­gangs­re­ge­lun­gen sind längs­tens bis 31.12.2021 möglich.
  • Die Anfor­de­run­gen an die Qua­li­fi­ka­ti­on des Bera­ters sind in § 12 geregelt.

Auf Lan­des­ebe­ne müs­sen nun zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Kran­ken­kas­sen Umset­zungs­re­ge­lun­gen getrof­fen werden.

III. Min­dest­lohn in der Pfle­ge-Neu­re­ge­lung ab 01.11.2017

3.PflegeArbbV (Pfle­ge­ar­beits­be­din­gun­gen­ver­ord­nung) sie­he Anlage

Die Drit­te Pfle­ge­ar­beits­be­din­gun­gen­ver­ord­nung trat zum 1. Novem­ber 2017 in Kraft und gilt bis April 2020. Mit der Ver­ord­nung gel­ten die­se Min­dest­löh­ne für alle Pfle­ge­be­trie­be und deren Arbeit­neh­mer — ambu­lant wie sta­tio­när. Die drit­te Ver­ord­nung schließt an die zwei­te Min­dest­lohn-Ver­ord­nung an, die nur noch bis Ende Okto­ber 2017 gilt.

Erhö­hungs­schrit­te:

 West 
 HöheStei­ge­rung
ab 01.11.201710,20 €0,00 %
ab 01.01.201810,55 €3,40 %
ab 01.01.201911,05 €4,70 %
ab 01.01.202011,35 €2,70 %

Abge­se­hen von der Erhö­hung der Min­dest­ent­gel­te fin­den sich eini­ge Klar­stel­lun­gen in der Verordnung:

§ 1 Abs. 4
Rege­lung für All­tags­be­glei­ter, Prä­senz­kräf­te und Betreu­ungs­kräf­te
Für Mit­ar­bei­ter, die nicht ein­deu­tig der Pfle­ge zuge­ord­net wer­den konn­ten wie z. B. All­tags­be­glei­ter, Prä­senz­kräf­te und Betreu­ungs­kräf­te war bis­her nicht klar gere­gelt, ob für die­se der Min­dest­lohn zu zah­len ist.

Seit 01.11.2017 gilt der Min­dest­lohn Pfle­ge auch für die­se Kräf­te, wenn die­se min­des­tens 25% tages­struk­tu­rie­rend, akti­vie­rend, betreu­end oder pfle­gend tätig werden.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter: hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie ihn an unter: 089 665191–0

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® inkl. Anla­gen auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter