Ausgabe 141
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
1. Pflegepersonalstärkungsgesetz
Sachstand
Die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 6 SGB XI wurden am 21.12.2018 den Leistungserbringern zum Herstellen des Benehmens zugesandt. Diese Festlegungen sind sehr einseitig, sehr bürokratisch, sehr verwaltungsintensiv und noch nicht genehmigt.
Pflegeeinrichtungen, die bereits in Vorleistung gegangen sind und neue Pflegekräfte schon in der zweite Jahreshälfte 2018 gesucht und eingestellt haben, sollen laut diesen Festlegungen nicht berücksichtigt werden, da der Eintrittstermin fest als 01.01.2019 gelten soll.
Übergangsverfahren Bayern
Leider wurden die nicht genehmigten Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes als Übergangsverfahren für Bayern festgelegt.
Da diese Regelungen u. E. rechtlich unwirksam sind, empfehlen wir, weiterhin Anträge zu stellen und auf die endgültigen Festlegungen zu warten.
Fazit Schnell und unbürokratisch sollten 13.000 Stellen für die Pflegeheime zum 01.01.2019 geschaffen werden. So haben wir das nun neun Monate von der Politik gehört. Mit dem Entwurf der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes wird nun das Gegenteil den Pflegeheimen präsentiert: Viele Hürden und sehr viel nicht refinanzierter bürokratischer Verwaltungsaufwand. Für die Pflegekräfte ist dies demotivierend, da diese weiter auf eine Verbesserung in der Pflege warten müssen. |
2. Pflegestatistik 2017 zeigt auf:
Bayrische Pflegesätze nur noch Mittelmaß
Die neue Pflegestatistik 2017 (Deutschlandergebnisse) wurde am 18. Dezember 2018 von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder veröffentlicht. Die Pflegestatistik wird seit 1999 alle zwei Jahre durchgeführt; die Ergebnisse zur Pflegestatistik stehen im Internet kostenfrei zur Verfügung unter:
www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Pflege/PflegeDeutschlandergebnisse.html
Die Pflegestatistik 2017 offenbart: Bayrische Pflegesätze bewegen sich im Steilflug ins Mittelmaß.
Bayern auf Platz 6 abgerutscht
- Die Bayrischen Pflegesätze inkl. der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, liegen im Ländervergleich mit durchschnittlich 2.702,21 Euro im Pflegegrad 3 nur noch auf Platz 6 hinter den Spitzenreitern Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg; selbst Berlin und Rheinland-Pfalz zogen an Bayern vorbei.
- In den Jahren 2011 bis 2015 lag Bayern stets mit nahezu identischen Vergütungssätzen knapp hinter Baden-Württemberg in der Spitzengruppe auf Platz 2 — 4. In der aktuellen Erhebung liegt Bayern rund 240 Euro (durchschnittlich über alle Pflegegrade) hinter Baden-Württemberg zurück. Im Saarland und NRW sind die Vergütungen 348 bzw. 308 Euro höher als in Bayern.
Fazit Preisvergleich Trotz angeblich guter Personalausstattung in der Pflege wird Bayern im Preisvergleich „nach unten durchgereicht“ und befindet sich nur noch geringfügig über dem bundesweiten Durchschnitt. Unter den westdeutschen Flächenländern haben nur noch Niedersachen und Hessen niedrigere Pflegesätze. Bayern hat somit den Anschluss an die Spitzengruppe verloren. |
Die Gründe dafür sind nicht refinanzierte Verwaltungskosten, Sachkosten und Hauswirtschaftskosten. Die bayrischen Pflegeheime haben hier dringenden Handlungsbedarf!
Verteilung der Pflegegrade: höchste Pflegegrade in Bayern und Baden-Württemberg
- prozentual gesehen hat Bayern im Ländervergleich mit 17,4 % den zweithöchsten Anteil an Pflegegrad 4 (16,1 % im deutschlandweiten Durchschnitt) und mit 8,2 % sogar den höchsten Anteil an Pflegegrad 5 (6,6 % im deutschlandweiten Durchschnitt)
- würde man einen durchschnittlichen Pflegegrad bilden, läge Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam an erster Stelle mit einem durchschnittlichen Pflegegrad von 2,88 % (2,81 % im deutschlandweiten Durchschnitt)
Quelle: Pflegestatistik 2017
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