BAYERNLETTER® Janu­ar 2022

Tarifpflicht ab 01.09.2022, Vergütungszuschlag nach § 132g SGB V DTA-Abrechnung ab 1. Januar 2022 und weitere Themen.
Pflege

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Tarif­pflicht ab 01.09.2022 – Richt­li­ni­en für die Pfle­ge tre­ten in Kraft

Richt­li­ni­en für die Pfle­ge tre­ten in Kraft

Ab dem 1. Sep­tem­ber 2022 wer­den nur noch Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zur Ver­sor­gung zuge­las­sen, die ihre Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te min­des­tens in Tarif­hö­he bezah­len.
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les haben nun hier­für die vom GKV-Spit­zen­ver­band vor­ge­leg­ten Richt­li­ni­en für eine tarif­li­che Ent­loh­nung in Ein­rich­tun­gen der Lang­zeit­pfle­ge genehmigt.

  • Die Richt­li­ni­en legen fest, wie Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die ab dem 1. Sep­tem­ber 2022 gel­ten­den Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen bei der Ent­loh­nung von Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­ten erfül­len kön­nen. Sie sind damit ein wesent­li­cher Pfei­ler für das Ziel der Bun­des­re­gie­rung einer ange­mes­se­nen Bezah­lung in der Pflege.

Um die tarif­li­che Ent­loh­nung der Pfle­ge­kräf­te zu sichern und zur Ver­sor­gung zuge­las­sen zu wer­den, haben Pfle­ge­ein­rich­tun­gen drei Möglichkeiten:

  1. selbst einen Tarif­ver­trag abschließen,
  2. min­des­tens ent­spre­chend eines regio­nal anwend­ba­ren Tarif­ver­trags ent­loh­nen oder
  3. min­des­tens in Höhe des Durch­schnitts aller Tarif­löh­ne in der Regi­on entlohnen.

Was sind kei­ne Tarifverträge?

Kei­ne Tarif­ver­trags­wer­ke sind bei­spiels­wei­se ein­sei­tig von einem Arbeit­ge­ber oder einem Arbeit­ge­ber­ver­band for­mu­lier­te Ent­gelt­re­ge­lun­gen (ein­sei­tig fest­ge­leg­te „Arbeits­ver­trags­richt­li­ni­en“), Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, betrieb­li­che Arbeits- und Sozi­al­ord­nun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen von für nicht tarif­fä­hig erklär­ten Verbänden.

  • Trä­ger von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die sich an die kol­lek­tiv­ver­trag­li­chen Man­tel und Ent­loh­nungs­re­ge­lun­gen kirch­li­cher Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen ledig­lich ori­en­tie­ren und nicht alle dar­in ver­ein­bar­ten Rege­lun­gen umset­zen, sind Trä­ger von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Sin­ne des § 72 Absatz 3b SGB XI und zah­len somit nicht nach Tarif.

Wel­chen Tarif kann man in Bay­ern wäh­len und wie hoch ist hier der regio­na­le Tarif?

Als nächs­ten Schritt ver­öf­fent­li­chen die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen zur Ori­en­tie­rung für die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eine Über­sicht, wel­che in der Pfle­ge regio­nal in Bay­ern anwend­ba­ren Tarif­ver­trä­ge nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pfle­ge­ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen nicht als unwirt­schaft­lich abge­lehnt wer­den können.

Die Ver­öf­fent­li­chung soll bis spä­tes­tens 15. Febru­ar 2022 erfol­gen. Eine Ent­loh­nung, die dar­über hin­aus geht, wird dann als wirt­schaft­lich aner­kannt, wenn es für sie einen sach­li­chen Grund gibt.

Wann muss gemel­det werden?

  • Bis zum 28. Febru­ar 2022 müs­sen die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen den Lan­des­ver­bän­den der Pfle­ge­kas­sen mel­den, für wel­che der genann­ten Mög­lich­kei­ten sie sich zur Erfül­lung der Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen entscheiden.
  • Um den Ein­rich­tun­gen genü­gend Zeit für die Umset­zung der neu­en Rege­lun­gen zu geben, soll auch für nach dem 28. Febru­ar 2022 ein­ge­hen­de Mel­dun­gen ein prag­ma­ti­sches Ver­fah­ren eta­bliert werden.
  • Zusätz­lich zu den jähr­li­chen Mit­tei­lun­gen müs­sen auch für tarif­ge­bun­de­ne Trä­ger bis zum 28.02.2022 der Arge Pfle­ge­kas­sen das Tarif­werk und deren Bestim­mun­gen noch ein­mal gemel­det werden.

https://​www​.gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​g​k​v​_​s​p​i​t​z​e​n​v​e​r​b​a​n​d​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​_​u​n​d​_​s​t​a​t​e​m​e​n​t​s​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​_​1​3​7​3​0​5​6​.​jsp

Wei­te­re aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen wir in einem Sonderbayernletter.

II. Ände­run­gen AVSG Geson­der­te Berech­nung von Inves­ti­ti­ons­auf­wen­dun­gen für geför­der­te Pflegeeinrichtungen

Die bis­he­ri­gen Min­dest­be­le­gungs­quo­ten von z.B. 347 Berech­nungs­ta­ge für die voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge wur­den gestrichen.

In Zukunft gilt bei der Aus­las­tung der Durch­schnitts­wert aus der Jah­res­durch­schnitts­be­le­gung der letz­ten drei Kalen­der­jah­re vor der Antragstellung.

Für Anträ­ge im Jahr 2022 gilt somit der Durschnitt der Bele­gung der Jah­re 2019, 2020 und 2021.
Für Neu­ein­rich­tun­gen kann eine Aus­las­tung von 95 % bzw. 347 zugrun­de gelegt werden.

https://​www​.geset​ze​-bay​ern​.de/​C​o​n​t​e​n​t​/​D​o​c​u​m​e​n​t​/​B​a​y​A​V​S​G​-​G​8_4

Emp­feh­lung
Bestehen­de Beschei­de soll­ten über­prüft wer­den, ob mit der Aus­las­tung der letz­ten drei Kalen­der­jah­re eine Erhö­hung ein­tritt. Ggfs. müss­te auch geprüft wer­den, ob bei einer Erhö­hung von >10% ein neu­er Antrag gestellt wer­den muss.

III. Ver­gü­tungs­zu­schlag nach § 132g SGB V DTA-Abrech­nung ab 1. Janu­ar 2022

Wie bereits mit­ge­teilt hat sich der monat­li­che Ver­gü­tungs­zu­schlag für Leis­tun­gen der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se nach § 132g SGB V zum 1. Janu­ar 2022 um 1,79 % auf 16,54 € pro Leis­tungs­be­rech­tig­ten erhöht.

Über­gangs­frist bis 30. Juni 2022

Die Ersatz­kas­sen haben sich nun gemein­schaft­lich und bun­des­weit dar­auf ver­stän­digt, dem Wunsch der Ver­bän­de der Leis­tungs­er­brin­ger zu ent­spre­chen und für eine Über­gangs­frist bis 30. Juni 2022 wei­ter­hin Rech­nun­gen im Papier­for­mat zu akzep­tie­ren und auf die vor­ge­se­he­ne pau­scha­le Rech­nungs­kür­zung in Höhe von bis zu 5 % zu ver­zich­ten. Den Ein­rich­tun­gen soll somit ein ver­län­ger­ter Rah­men gebo­ten wer­den, um die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die Abrech­nung nach § 302 und § 303 SGB V zu schaffen.

Dies bedeu­tet aber auch, dass ab dem 1. Juli 2022 das maschi­nel­le Abrech­nungs­ver­fah­ren dann ver­bind­lich im Sin­ne der Ver­ein­ba­rung umzu­set­zen ist.

Die Ersatz­kas­sen wer­den somit von ihrem Recht Gebrauch machen kön­nen, eine pau­scha­le Rech­nungs­kür­zung in Höhe von bis zu 5 % des Rech­nungs­be­tra­ges vor­zu­neh­men. Dies ist mög­lich, wenn mit der Nacherfas­sung Kos­ten ver­bun­den sind, die ent­ste­hen, wenn die Daten vom Leis­tungs­er­brin­ger nicht maschi­nell ver­wert­bar nach den ein­heit­li­chen Vor­schrif­ten über­mit­telt werden.

IV. Leis­tungs­zu­schlag nach § 43c SGB XI

Die Beschei­de der Pfle­ge­kas­sen über die Höhe der Leis­tungs­zu­schlä­ge ihrer ver­si­cher­ten Bewoh­ner sind zum größ­ten Teil recht­zei­tig eingetroffen.

Auch die Über­wei­sun­gen der Leis­tungs­be­trä­ge sei­tens der Pfle­ge­kas­sen sind zum gro­ßen Teil im Janu­ar eingetroffen.

Offe­ne Posten

Pfle­ge­kas­sen:
Die Zah­lun­gen der Pfle­ge­kas­sen stim­men nicht, da die Abwe­sen­heits­ta­ge der Bewohner*innen nur den Ein­rich­tun­gen bekannt sind.

Sozi­al­hil­fe­trä­ger:
Lei­der gibt es kein ein­heit­li­ches Vor­ge­hen. Jeder Bezirk macht der­zeit sei­ne eige­ne Umstel­lung. Hier gibt es nun Über­zah­lun­gen und offe­ne Forderungen.

Fazit
Ohne ein abge­stimm­tes Abrech­nungs­ver­fah­ren zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern, Bezir­ken und Pfle­ge­kas­sen wer­den es alle betrof­fe­nen Par­tei­en sehr schwer haben, kor­rek­te Abrech­nun­gen und Zah­lun­gen zu täti­gen.
Auch nach der Über­gangs­zeit wer­den abge­stimm­te Pro­zes­se nötig sein, da bei einer Ände­rung des Zuschlags und/oder bei Abwe­sen­heit Ände­run­gen in der Rech­nungs­stel­lung monat­lich ein­tre­ten werden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Zum Schluss ein Hin­weis in eige­ner Sache:
Seit Kur­zem ist der Relaunch unse­rer Home­page abge­schlos­sen und wir laden Sie herz­lich ein, uns unter www​.schwan​-part​ner​.de zu besu­chen. Dort stellt sich u.a. auch die seit 1. Janu­ar 2022 neue Geschäfts­füh­rung vor.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter