BAYERNLETTER® Janu­ar 2025

AVPfleWoqG – Veröffentlichung mit Gültigkeit ab 01.01.2025 // Meldepflicht elektronische Kassen ab 01.01.2025 – alle Kassen beim Finanzamt registrieren

BAYERNLETTER Janu­ar 2025 Aus­ga­be 212

I. AVPfle­Wo­qG – Ver­öf­fent­li­chung mit Gül­tig­keit ab 01.01.2025

Anfang des Jah­res wur­de die neue Fas­sung des AVPfle­Wo­qG mit Wir­kung zum 01.01.2025 veröffentlicht.

a) Ins­be­son­de­re fol­gen­de Neue­run­gen der bau­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen sind umfasst:

  • Bestands­schutz bei bau­li­chen Anfor­de­run­gen § 6: Für Ein­rich­tun­gen, die vor dem 01.09.2011 bestan­den oder eine Bau­ge­neh­mi­gung erhal­ten haben, wird ein umfas­sen­der Bestands­schutz geschaf­fen. Fol­gen­de bau­li­che Min­dest­an­for­de­run­gen gel­ten nicht: 
    • Bar­rie­re­frei­heit (§12)
    • Zugang zu Sani­tär­räu­men und Flä­chen von per­sön­li­chen Wohn­räu­men (§ 13)
    • Lager­raum und Fäka­li­en­spül­raum (§ 14)
    • Zuord­nung von Gemein­schafts­räu­men (§ 14)
  • Rechts­si­cher­heit bei Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten § 5 Abs. 1: Es wer­den aus­drück­lich die vom Trä­ger zu erstel­len­den Auf­zeich­nun­gen benannt, was die bis­he­ri­ge Ver­wal­tungs­vor­schrift ersetzt.
  • Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on § 8: Jeder per­sön­li­che Wohn­raum muss ab 01.01.2025 inner­halb von 5 Jah­ren über die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen ver­fü­gen, Tele­fo­na­te zu füh­ren, Rund­funk- und Fern­seh­pro­gram­me zu emp­fan­gen sowie das Inter­net zu nut­zen (vor­her „Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­schluss“).
  • Weg­fall Ein­zel­zim­mer­quo­te § 13 Absatz 1: Die geplan­te Ände­rung zur Ein­zel­zim­mer­re­ge­lung wur­de ver­wor­fen; wei­ter­hin sol­len ange­mes­se­ne Antei­le per­sön­li­cher Wohn­räu­me als Ein­zel­zim­mer gestal­tet sein, jedoch ohne fes­te Quote.
  • Per­sön­li­cher Wohn­raum § 13 Absatz 2: Bei soli­tä­ren und ein­ge­streu­ten Kurz­zeit­pfle­ge­plät­zen sind Ein­zel­zim­mer mit 12 m² und Dop­pel­zim­mer mit 18 m² zuläs­sig, wenn über das trä­ger­ei­ge­ne Mobi­li­ar hin­aus kein eige­nes Mobi­li­ar benö­tigt wird. In der Dau­er­pfle­ge sind es wei­ter­hin 14 m² und 20 m². Hier­bei nicht ent­hal­ten ist ein zuge­hö­ri­ger Sani­tär­raum sowie ein etwa­iger Vor­raum, auch wenn er nicht bau­lich abge­trennt ist.
  • Pfle­ge­bad § 14: In sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen muss min­des­tens ein Pfle­ge­bad zur Ver­fü­gung ste­hen (vor­her „für bis zu 40 Bewoh­ne­rin­nen und Bewohner“).
  • Gemein­schafts­räu­me § 14: Die Flä­che der Gemein­schafts­räu­me darf 20 m² nicht unter­schrei­ten (vor­her „min­des­tens 1,5 m² pro Bewoh­ne­rin und Bewoh­ner, min­des­tens jedoch 20 m²“).

b) Fol­gen­de Neue­run­gen bei den per­so­nel­len Anfor­de­run­gen sind außer­dem umfasst:

  • Per­so­nal­ein­satz § 19 Abs. 3: In sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen liegt eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung in der Regel vor, wenn die Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­rung auf Grund­la­ge der Per­so­nal­be­mes­sung gemäß § 113c SGB XI abge­schlos­sen wurde.
  • Geron­to-Fach­kräf­te § 19 Abs. 4: Es besteht ein Wahl­recht, wenn in der Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­rung der Schlüs­sel für den/die Multiplikator/in Geron­to­psych­ia­tri­sche Pfle­ge ver­ein­bart wur­de. Ent­we­der wird das Per­so­nal mit dem ver­ein­bar­ten Schlüs­sel vom Regel­be­trieb frei­ge­stellt oder es müs­sen wei­ter­hin geron­to­psych­ia­trisch qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te mit einem Schlüs­sel von 1:30 vor­ge­hal­ten wer­den. Soll­ten nach einem der bei­den Schlüs­sel min­des­ten zwei geron­to­psych­ia­trisch qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te zu beschäf­ti­gen sein, muss min­des­tens eine aus dem Bereich der Pfle­ge stammen.
  • Beset­zung in der Nacht § 19 Abs. 5:
    • In der Nacht müs­sen in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen für bis zu 40 Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner je eine Pfle­ge­kraft, min­des­tens aber eine Fach­kraft aus dem Bereich der Pfle­ge stän­dig anwe­send sein.
    • Sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen mit 41 bis 50 und mit mehr als 80 Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern kön­nen die Anwe­sen­heit maxi­mal einer Pfle­ge­kraft durch eine in Ruf­be­reit­schaft befin­den­de Pfle­ge­kraft erset­zen, wenn sie ent­spre­chend der fach­li­chen Kon­zep­ti­on eine ange­mes­se­ne räum­li­che und zeit­li­che Distanz zur Ein­rich­tung sowie Grün­de für eine Kon­takt­auf­nah­me und Erreich­bar­keit festlegen.

c) Umgang mit Anträ­gen und mit bestands­kräf­ti­gen Bescheiden

Das StMGP hat ein Schrei­ben über die Regie­run­gen an alle FQAen her­aus­ge­ge­ben, wie im Zuge der Ände­rung des AVPfle­Wo­qG mit Ver­wal­tungs­ak­ten umzu­ge­hen ist. Das Schrei­ben haben wir als Anla­ge bei­gefügt. Es wird dar­in sowohl auf bereits ver­be­schie­de­ne als auch auf noch offe­ne Anträ­ge eingegangen.

Soll­ten Sie als Ein­rich­tungs­trä­ger einen Bescheid vor­lie­gen haben, so kön­nen Sie inner­halb von drei Mona­ten einen Antrag auf Wie­der­auf­grei­fen des Ver­fah­rens nach Art. 51 BayV­wVfG stel­len. Außer­dem besteht die Mög­lich­keit der Rück­nah­me des Ver­wal­tungs­ak­tes nach Art. 48 BayV­wVfG oder des Wider­rufs des Ver­wal­tungs­ak­tes nach Art. 49 BayV­wVfG. Dies kann durch einen Antrag des Trä­gers oder von Amts wegen erfolgen.

Soll­te der von Ihnen gestell­te Antrag noch nicht bear­bei­tet sein, so kann die­ser durch form­lo­se Erklä­rung des jewei­li­gen Antrags­stel­lers (i.d.R. des Trä­gers) zurück­ge­nom­men werden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

II. Mel­de­pflicht elek­tro­ni­sche Kas­sen ab 01.01.2025 – alle Kas­sen beim Finanz­amt registrieren!

Sämt­li­che elek­tro­ni­schen Kas­sen­sys­te­me müs­sen gem. § 146a Abs. 4 AO, seit 01.01.2025 elek­tro­nisch beim Finanz­amt gemel­det wer­den. Dabei ist es uner­heb­lich, ob sie gekauft, geleast oder gemie­tet wurden.

Die Mel­dung kann unkom­pli­ziert über das Online-Por­tal „Mein Els­ter“ oder alter­na­ti­ve Soft­ware mit ERiC (ELS­TER Rich Cli­ent) erfolgen.

Soll­ten Sie Rück­fra­gen zu die­sem The­ma haben oder Unter­stüt­zung bei der Mel­dung benö­ti­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an. 

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter