BAYERNLETTER® Juli 2018

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG), Landespflegegeld und mehr.

Aus­ga­be 137

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

1. Gesetz zur Stär­kung des Pfle­ge­per­so­nals (Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs-Gesetz – PpSG)

Mit dem Gesetz zur Stär­kung des Pfle­ge­per­so­nals sol­len spür­ba­re Ver­bes­se­run­gen im All­tag der Pfle­ge­kräf­te durch eine bes­se­re Per­so­nal­aus­stat­tung und bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen in der Kran­ken- und Alten­pfle­ge erreicht werden.

Zeit­schie­ne

  • Ein ers­ter Refe­ren­ten­ent­wurf ist am 26.06.2018 erschienen.
  • Die Ver­band­s­an­hö­rung war bis 11.07.2018 terminiert.
  • Im Herbst 2018 soll das Gesetz im Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det werden.
  • Das Inkraft­tre­ten ist für den 01.01.2019 vorgesehen.

Inhal­te
Voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen erhal­ten als Ergän­zung zur Pfle­ge­ver­gü­tung nach dem ach­ten Kapi­tel abwei­chend von § 84 Absatz 4 Satz SGB XI auf Antrag einen Ver­gü­tungs­zu­schlag zur Unter­stüt­zung der Leis­tungs­er­brin­gung der medi­zi­ni­schen Behandlungspflege.

  • Damit wer­den die Pfle­ge­leis­tun­gen für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung ins­ge­samt gestärkt.
  • Die Gewäh­rung des Ver­gü­tungs­zu­schlags setzt vor­aus, dass die Pfle­ge­ein­rich­tung über zusätz­li­ches Pfle­ge­per­so­nal ver­fügt, wel­ches über das nach der Pfle­ge­satz­ver­ein­ba­rung gemäß § 84 SGB XI vor­zu­hal­ten­de Per­so­nal hinausgeht.
  • Die dafür vor­ge­se­he­nen finan­zi­el­len Mit­tel der Kran­ken­kas­sen nach § 37 Absatz 2a des Fünf­ten Buches und der pri­va­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nach Absatz 9 Satz 2 wer­den vom Aus­gleichs­fonds der Pfle­ge­ver­si­che­rung verwaltet.

Ziel ist es, ins­be­son­de­re den Auf­wand im Zusam­men­hang mit der medi­zi­ni­schen Behand­lungs­pfle­ge in der sta­tio­nä­ren Alten­pfle­ge pau­schal teil­wei­se abzu­de­cken. Die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen haben die Mög­lich­keit, auf Antrag schnell und unbü­ro­kra­tisch die­se zusätz­li­chen Stel­len durch einen Zuschlag finan­ziert zu bekommen.

Zusatz­stel­len für jede sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tung
Der Anspruch beläuft sich für die Ein­rich­tun­gen auf die Kos­ten für zusätzlich

  • 0,5 Stel­le bei bis zu 40 Plätzen,
  • 1,0 bei 41 bis 80 Plätzen,
  • 1,5 Stel­len bei 81 bis 120 Plät­zen und
  • zwei Stel­len bei über 120 Plätzen.

Der Ver­gü­tungs­zu­schlag ist von den Pfle­ge­kas­sen monat­lich zu zah­len und wird zum 15. eines jeden Monats fällig.

Umset­zung in Bay­ern
In Bay­ern müs­sen die lan­des­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen von der
Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on erst beschlos­sen werden.

  • Die Umset­zung wird rela­tiv schnell erfol­gen müs­sen, denn nach der Som­mer­pau­se sind dann nur noch weni­ge Mona­te bis zum 01.01.2019.
  • Hier­zu ist in der LPSK erst mit Pfle­ge­kas­sen und Bezir­ken zu beraten.
Emp­feh­lung
Die neu­en Stel­len und die ange­nom­me­nen Erlö­se soll­ten bereits jetzt für die Per­so­nal­pla­nung 2019 berück­sich­tigt wer­den. Sobald wir mehr erfah­ren, wer­den wir sofort im Bayernletter berichten.

2. Lan­des­pfle­ge­geld
Seit dem 08.05.2018 kön­nen in Bay­ern Anträ­ge auf Lan­des­pfle­ge­geld gestellt wer­den. Antrags­frist ist der 31.12.2018.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • alle Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit Pfle­ge­grad 2 und höher
  • Haupt­wohn­sitz in Bay­ern im Zeit­punkt der Antragstellung

Wie hoch ist das Lan­des­pfle­ge­geld?
Das Lan­des­pfle­ge­geld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staat­li­che Für­sor­ge­leis­tung ist das Lan­des­pfle­ge­geld eine nicht steu­er­pflich­ti­ge Einnahme.

Dür­fen Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger das Pfle­ge­geld behal­ten?
Es ist vor­ge­se­hen, dass auch Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger das Pfle­ge­geld behal­ten dür­fen und nicht mit wei­te­ren Leis­tun­gen ver­rech­net wird. Die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen kön­nen selbst ent­schei­den, wofür sie das Geld ver­wen­den und ob sie mit dem Geld zum Bei­spiel pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen oder ande­ren Men­schen, die sie in ihrem All­tag unter­stüt­zen, eine finan­zi­el­le Aner­ken­nung zukom­men las­sen. Wei­te­re häu­fig gestell­te Fra­gen sind in der Anla­ge 1 ent­hal­ten.
Das Antrags­for­mu­lar steht hier zum Down­load bereit:
www​.lan​des​pfle​ge​geld​.bay​ern​.de
Für das Lan­des­pfle­ge­geld gilt eine Ein­kom­mens­gren­ze von 250.000 Euro/Jahr.

3. Ent­las­tungs­be­trag-Frist endet am 31.12.2018

Ent­las­tungs­be­trag nach § 45b SGB XI aus 2015 und 2016 noch bis 31.12.2018 abrufbar.

Der Ent­las­tungs­be­trag kann u.a. für Tages- und Kurz­zeit­pfle­ge ver­wen­det werden.

Wur­den bei einem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bereits im Jahr 2015 und 2016 die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen in der dama­li­gen Fas­sung des § 45b Abs. 1 oder 1 a SGB XI erfüllt, hat er auf­grund der Über­lei­tungs­re­ge­lun­gen nach § 144 SGB XI noch bis 31.12.2018 die Mög­lich­keit, die jewei­li­gen Ent­las­tungs­be­trä­ge rück­wir­kend in Anspruch zu nehmen.

Frist für Ansprü­che aus 2015 und 2016 endet:
Die Kos­ten­er­stat­tung ist bis zum Ablauf des 31.12.2018 zu bean­tra­gen. Dem Antrag sind ent­spre­chen­de Bele­ge über ent­stan­de­ne Eigen­be­las­tun­gen im Zusam­men­hang mit der Inan­spruch­nah­me der bezo­ge­nen Leis­tun­gen beizufügen.

Die Anspruchs­be­rech­tig­ten waren haupt­säch­lich Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter All­tags­kom­pe­tenz. Die detail­lier­ten Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen sind in § 45a in der dama­li­gen Fas­sung geregelt.

Emp­feh­lung
Tages­pfle­ge- und Kurz­zeit­pfle­ge­gäs­te soll­ten auf die­se Mög­lich­keit hin­ge­wie­sen wer­den, die­se „Rest­gut­ha­ben“ aus 2015 und 2016 zu verwenden.

4. Ein­ge­streu­te Tagespflege

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on hat eine Arbeits­grup­pe beauf­tragt, ein­heit­li­che Berech­nungs­grund­la­gen für die ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge zu ent­wer­fen. Die­se sol­len zukünf­tig für Ver­ein­ba­run­gen von Pfle­ge­sät­zen für die ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge ein­heit­lich in ganz Bay­ern zur Anwen­dung kommen.

Die Ver­tre­ter der Kos­ten­trä­ger und der Leis­tungs­er­brin­ger sind sich dar­in einig, dass die Ermitt­lung der Pfle­ge­sät­ze für die ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge ver­ein­heit­licht und opti­miert wer­den sollte.

Die Rege­lun­gen sol­len am 01.08.2018 in der LPSK beschlos­sen werden.

Nach der LPSK Sit­zung wer­den wir hier­über detail­liert berichten.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–36. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter