Ausgabe 147
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. Evaluation
Um sicherzustellen, dass sich der bisherige Personalstand in bayerischen vollstationären Pflegeeinrichtungen auch künftig nicht verschlechtert, wird zum 20.09.2019 eine erneute Erhebung der bayernweiten Belegung vorgenommen.
Die Abfrage wird von den jeweiligen Leistungserbringerverbänden erhoben.
Zeitschiene
- Die Leistungserbringerverbände erfassen die Belegungsdaten zum Stichtag 20.09.2019
- In der 85. Sitzung der LPSK am 11.10.201 9sollen dann ggfs. neue Basispersonalschlüssel zum 01.01.2020 beschlossen werde
Träger ohne Verbandszugehörigkeit
Träger ohne Verbandszugehörigkeit sollten die Erhebungsdaten an den jeweiligen Pflegekassenverhandler schicken.
Hilfsweise können die Belegungsdaten auch an Schwan & Partner geschickt werden. Wir werden diese Daten dann für Sie an die Arge Pflegekassen weiterleiten. Hierzu schicken Sie diese bitte an: hubert.braun(at)schwan-partner.de
Empfehlung: Es wird empfohlen, bereits vorab eine Testerhebung der Bewohnerstruktur mit der Anlage 1 zu erstellen, damit alle erforderlichen Daten am 20.09.2019 schnell erfasst werden können.Es wird allen Trägern dringend empfohlen, an dieser Erhebung teilzunehmen. |
II. Ambulante Pflege: Nachweisformular für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Im Rahmen des PpSG wurde das Nachweisformular für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI überarbeitet.
- Die beratende Person wird es nun ermöglichen, die entsprechenden Angaben weiterzuleiten.
- Das Nachweisformular kann von der Homepage des GKV-Spitzenverbands unter “Formulare” in mehreren Sprachen heruntergeladen werden.
- Es ist bundesweit einheitlich und die aktuelle Version ist nun zu verwenden.
Das Nachweisformular kann direkt unter
https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp
herunter geladen werden.
III. Datenauswertungsstelle (DAS) nach § 113 Abs. 1b SGB XI
Ab 01.10.2019 sind die stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Indikatoren zur Ergebnisqualität zu erheben und an die sogenannte Datenauswertungsstelle (DAS) weiterzuleiten, wo sie ausgewertet werden.
Der Versand der Registrierungsbriefe an die Pflegeeinrichtungen soll seitens der Datenauswertungsstelle seit dem 02.07.2019 erfolgen. Eine Registrierung auf der Internetseite der Datenauswertungsstelle (www.daspflege.de) ist seit dem 15.07.2019 möglich. Die Registrierungsbriefe enthalten die entsprechenden Zugangscodes.
–> Pflegeeinrichtungen müssen bis spätestens 30.09.2019 bei der DAS Pflege registriert sein.
Eine ausführliche Anleitung, wie die einzelnen Schritte durchzuführen sind, liegt dem
Registrierungsschreiben bei.
IV. Höhere Beiträge für Berufsgenossenschaft für Pflegeeinrichtungen 2019 — Beiträge 2019 werden um ca. 12 % steigen
Alle sechs Jahre geben die Berufsgenossenschaften ihren Beitragssystemen eine neue Berechnungsgrundlage – den Gefahrtarif. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. Der neue Tarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gilt rückwirkend zum 01.01.2019 und wird erstmals im Frühjahr 2020 bei der Berechnung der Beiträge angewandt.
Die BGW, die für Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig ist, hat eine Neufestsetzung vorgenommen.
Tarif | Bereich | Gefahrklasse 2019 | Gefahrklasse 2018 | Erhöhung 2019 |
11 | Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen | 3,71 | 3,50 | 6,00 % |
15 | ambulante Dienste | 5,91 | 6,07 | -2,60 % |
17 | Werkstätten f. Behinderte | 9,82 | 9,68 | 1,40 % |
Zusätzlich erhöht sich der Beitragsfuß um 1,95 % für alle Gefahrklassen.
Die Veränderungen ergeben sich nach Aussage der BGW auf Basis der Schadens-/
Kostenentwicklung der letzten Jahre.
Fazit Die Beiträge für die Berufsgenossenschaft BGW im Jahr 2019 werden für Pflegeeinrichtung grundsätzlich um ca. 8 % höher ausfallen als 2018.Hinzukommen natürlich noch die höheren Beiträge durch Tarifsteigerungen. Für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen (Tariferhöhung 3,3 %) steigen die Beiträge 2019 zur Berufsgenossenschaft somit um ca. 12 %. |
V. Pflegeausbildungsfonds – Anmeldung zum Datenportal vollstationärer Pflegeeinrichtungen
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten, wenn nicht bereits geschehen, in den nächsten Tagen ein Schreiben des Pflegeausbildungsfonds (PAF) mit der Aufforderung, sich im Datenportal zu registrieren.
- Alle Einrichtungen müssen sich bis spätestens 09.08.2019 registrieren.
- Hierzu müssen pro Versorgungsvertrag jeweils zwei Ansprechpartner per E‑Mail an: mail[at]pafbayern.de für die zukünftige Kommunikation gemeldet werden.
- Für die beiden Personen muss jeweils eine gültige E‑Mail-Adresse hinterlegt werden. Gibt es Änderungen bei den Ansprechpartnern, so muss dies dem PAF mitgeteilt werden.
- Sobald Ihnen in Ihrem Portal die Excel-Datei zur Übermittlung der notwendigen Daten bereitgestellt wurde, erhalten die gemeldeten Personen eine E‑Mail.
- Nachdem Sie die Datei ausgefüllt und hochgeladen haben, erhalten die Mitarbeiter des PAF automatisch per E‑Mail die Information darüber.
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
Sie können diesen BAYERNLETTER® inkl. Anlage auch als pdf-Datei herunterladen.