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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER Juli 2022

Corona-Pflegebonus, Auszahlung der Energiepreispauschale im September und Erstattung Schnelltests
Pflege

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

A)   Coro­na-Pfle­ge­bo­nus

Der Gesetz­ge­ber hat erneut einen Coro­na-Pfle­ge­bo­nus für die Beschäf­tig­ten in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen beschlos­sen. Die­ser Bonus ist steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags­frei. Alle in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen beschäf­tig­ten Per­so­nen haben Anspruch auf den Bonus.

Dies umfasst auch die­je­ni­gen Per­so­nen, die im Rah­men der Leih­ar­beit oder über eine Ser­vice­ge­sell­schaft in der Pfle­ge­ein­rich­tung tätig waren. Die Dienst­leis­ter müs­sen jedoch für Ihre Mit­ar­bei­ter die­sen Bonus selbst bean­tra­gen und aus­zah­len. Die Unter­la­gen für den Pfle­ge­bo­nus sind nun veröffentlicht.

Zeit­schie­ne

  • Bis 31. Juli 2022 Antrag der Vor­aus­zah­lung bei der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se. Die­se Frist wur­de bis ein­schließ­lich 8. August 2022 verlängert.
  • Bis 30. Sep­tem­ber 2022 Ein­gang Vor­aus­zah­lung durch die Pflegekasse.
  • Aus­zah­lung des Coro­na-Pfle­ge­bo­nus an die Beschäf­tig­ten unver­züg­lich nach Erhalt der Vor­aus­zah­lung, spä­tes­tens mit der nächst­mög­li­chen regel­mä­ßi­gen Ent­gelt­aus­zah­lung, jeden­falls aber bis zum 31. Dezem­ber 2022.
  • Mitteilung/Spitzabrechnung über die Aus­zah­lung an die Pfle­ge­kas­se spä­tes­tens bis 15. Febru­ar 2023 (Ein­gangs­frist bei der Pflegekasse!).

Vor­aus­set­zun­gen

Anspruch auf einen Coro­na-Pfle­ge­bo­nus haben alle abhän­gig Beschäf­tig­ten gegen­über ihrem Arbeit­ge­ber, bei dem sie am 30. Juni 2022 beschäf­tigt sind, wenn sie im Bemes­sungs­zeit­raum vom 1. Novem­ber 2020 bis ein­schließ­lich 30. Juni 2022

  • ent­we­der für min­des­tens drei Mona­te (30 Tage gel­ten als voll­stän­di­ger Monat) in einer nach § 72 SGB XI zuge­las­se­nen Pfle­ge­ein­rich­tung beschäf­tigt waren
  • oder für eine nach § 72 SGB XI zuge­las­se­ne Pfle­ge­ein­rich­tung tat­säch­lich tätig waren
  • und die am 30. Juni 2022 in oder für eine zuge­las­se­ne Pfle­ge­ein­rich­tung beschäf­tigt und tätig sind.

(Quel­le: § 150a Absatz 7 SGB XI | GKV-Spit­zen­ver­band)

Wie viel bekom­men Pfle­ge­kräf­te ausbezahlt?

In der Alten­pfle­ge erhal­ten Voll­zeit­be­schäf­tig­te in der direk­ten Pfle­ge und Betreu­ung den höchs­ten Bonus in Höhe von bis zu 550,00 EUR; die Höhe der Boni rich­tet sich auch nach dem Umfang der wöchent­li­chen Arbeitszeit.

Für Teil­zeit­be­schäf­tig­te ist der Coro­na-Pfle­ge­bo­nus antei­lig zu zah­len. Bei Teil­zeit­be­schäf­tig­ten unter 35 Wochen­ar­beits­stun­den Berech­nung der durch­schnitt­li­chen Wochen­ar­beits­zeit im Zeit­raum Novem­ber 2020 bis Juni 2022.
 
Fazit
  • Bis 35 Wochen­ar­beits­stun­den erfolgt somit kei­ne Kürzung
  • Unter 35 Std. erfolgt eine antei­li­ge Zah­lung
    (Bei­spiel für 39 Std. Woche: 34 Stun­den = 34/39 Std. = 87,18 %)

B)   Aus­zah­lung der Ener­gie­preis­pau­scha­le im September

Die von der Bun­des­re­gie­rung ange­kün­dig­te Ener­gie­preis­pau­scha­le (EPP) in Höhe von 300,00 EUR ist beschlos­sen und ver­kün­det. Sie soll einen Aus­gleich für die aktu­ell hohen Ener­gie­prei­se schaf­fen. Beschäf­tig­te sol­len sie in den über­wie­gen­den Fäl­len im Sep­tem­ber 2022 vom Arbeit­ge­ber aus­ge­zahlt bekom­men. Die EPP ist in der Regel steu­er­pflich­tig, so dass sich die Net­to­ent­las­tung ent­spre­chend der per­sön­li­chen Steu­er­be­las­tung mindert.

Aus­zah­lung durch Pflegeeinrichtungen:

Arbeit­neh­mer erhal­ten die EPP vom inlän­di­schen Arbeit­ge­ber aus­ge­zahlt, wenn sie unein­ge­schränkt steu­er­pflich­tig sind und am 1. Sep­tem­ber 2022

  1. in einem gegen­wär­ti­gen ers­ten Dienst­ver­hält­nis ste­hen und
  2. in eine der Steu­er­klas­sen I bis V ein­ge­reiht sind oder
  3. im Rah­men einer gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gung nach § 40a Absatz 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz pau­schal besteu­er­ten Arbeits­lohn bezie­hen („Mini­job­ber“) und dem Arbeit­ge­ber schrift­lich bestä­ti­gen, dass es sich um das ers­te Dienst­ver­hält­nis handelt.

Auch in den Fäl­len des Bezugs von Lohn­er­satz­leis­tun­gen, die zum Bezug der EPP berech­ti­gen (z. B. Kran­ken­geld, Eltern­geld, Kurz­ar­bei­ter­geld), hat der Arbeit­ge­ber die EPP an den Arbeit­neh­mer auszuzahlen.

Fazit
Alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen als Arbeit­ge­ber die Ener­gie­preis­pau­scha­le im Sep­tem­ber aus­zah­len obgleich dies eine staat­li­che Leis­tung ist!

C)   Erstat­tung Schnelltests

Die Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung mit Ände­run­gen und Aktua­li­sie­run­gen  ist auf der Web­sei­te des BMG veröffentlicht.

Zum 1. Juli 2022 tre­ten die geän­der­ten Rege­lun­gen in Kraft — der GKV Spit­zen­ver­band ver­öf­fent­licht die­se. Die Test­ver­ord­nung wird bis ein­schließ­lich 25. Novem­ber 2022 ver­län­gert. Die­se Gel­tungs­dau­er ent­spricht einem Jahr nach Aus­lau­fen der epi­de­mi­schen Not­la­ge von natio­na­ler Tragweite.

Unver­än­dert gilt der Anspruch auf Tests in Pfle­ge- und Ein­glie­de­rungs­hil­fe­ein­rich­tun­gen nach Test­kon­zept der Ein­rich­tung für fol­gen­de Personen:

  • Von der Ein­rich­tung ver­sorg­te Personen
  • Beschäf­tig­te die­ser Einrichtungen
  • Besu­cher die­ser Einrichtungen

Ver­än­de­run­gen gibt es bei den Erstat­tungs­hö­hen. Bei den Durch­füh­rungs­kos­ten kön­nen nun­mehr 7,00 EUR statt 8,00 EUR und bei den Sach­kos­ten eine Pau­scha­le von 2,50 EUR statt 3,50 EUR gel­tend gemacht wer­den. Antrags­un­ter­la­gen zum Erstat­tungs­ver­fah­ren stellt der GKV zur Ver­fü­gung, die­se sind jedoch noch nicht veröffentlicht.

Zu den Neu­re­ge­lun­gen fin­den Sie hier Fra­gen und Ant­wor­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter