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BAYERNLETTER® Juli 2024

LPSK beschließt Zuschlag für Minderbelegung // Verbändeübergreifende Abfrage Belegung und Pflegegradverteilung vollstationäre Pflege am 18.09.2024 // DCS-Meldung bis 31.08.2024 // Studienrichtlinie duales Pflegestudium
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER® Juli 2024 Aus­ga­be 206

I. LPSK beschließt Zuschlag für Minderbelegung

Vie­le Ein­rich­tun­gen gera­ten auf­grund von Min­der­aus­las­tung in finan­zi­el­le Pro­ble­me, die bis hin zur Insol­venz füh­ren kön­nen. Eine Abfra­ge der Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de ergab im Herbst 2023 eine aktu­el­le, durch­schnitt­li­che Aus­las­tung von ca. 90 %.

Ande­re Bun­des­län­der haben hier bereits Rege­lun­gen beschlos­sen, um die anstei­gen­den Insol­venz­zah­len der letz­ten Jah­re zu redu­zie­ren. So hat Nie­der­sach­sen die Aus­las­tungs­quo­ten der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ein­rich­tungs­in­di­vi­du­ell von 96 % auf bis zu 90 % (329 Tage) reduziert.

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on Bay­ern hat­te hier­zu die Ein­set­zung einer Arbeits­grup­pe mit dem Arbeits­auf­trag beschlos­sen, Maß­nah­men für die Siche­rung einer wirt­schaft­li­chen Betriebs­füh­rung voll­sta­tio­nä­rer Pfle­ge­ein­rich­tun­gen bei ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen zu erarbeiten.

Es wur­den nun fol­gen­de Rege­lun­gen ab 01.10.2024 befris­tet für zwei Jah­re beschlossen:

Rege­lun­gen

Es wird ein Zuschlag für Unter­aus­las­tung eingeführt.

  • Der Zuschlag wird für eine Aus­las­tung von 85 % bis 95 % berechnet.
  • Da die Pfle­ge­satz­kal­ku­la­ti­on stets auf 96,16 % Bele­gung (351 Berech­nungs­ta­ge) basiert, soll durch die­se Rege­lung sicher­ge­stellt wer­den, dass für bestimm­te berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Kos­ten eine ver­bes­ser­te Refi­nan­zie­rung erfolgt.

1. Nicht berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Kos­ten
Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten sowie Kos­ten für die Essens­ver­sor­gung (Lebens­mit­tel und Personalkosten/bezogene Leis­tun­gen Küche) sind bei der Berech­nung des Zuschlags nicht berück­sich­ti­gungs­fä­hig. Von den berück­sich­ti­gungs­fä­hi­gen Kos­ten wer­den jeweils nur 90 % bei der Berech­nung angesetzt.

2. Berech­nungs­zeit­raum der Min­der­aus­las­tung
Für die Berech­nung der Min­der­aus­las­tung wer­den die drei Mona­te her­an­ge­zo­gen, die vor der Antrag­stel­lung abge­rech­net wur­den. Hier­bei wird der ein­fa­che Durch­schnitt der pro­zen­tua­len Aus­las­tung zugrun­de gelegt.

3. Aus­las­tungs­gren­zen
Die Aus­las­tungs­gren­zen wer­den auf 85 % als Unter­gren­ze und 95 % als Ober­gren­ze fest­ge­legt. Bei einer Aus­las­tung unter 85 % wird eine Aus­las­tung von 85 % bei der Berech­nung ange­setzt. Dar­un­ter lie­gen­de Aus­las­tun­gen blei­ben unbe­rück­sich­tigt. Ein­rich­tun­gen mit einer Aus­las­tung von über 95 % blei­ben unbe­rück­sich­tigt und erhal­ten kei­nen Ausgleich.

4. Anspruchs­be­rech­ti­gung
Anspruchs­be­rech­tigt sind nur Ein­rich­tun­gen mit einer Aus­las­tung von min­des­tens 60 %. Ein­rich­tun­gen mit einer Bele­gung von weni­ger als 60 % wer­den von der Rege­lung der nicht refi­nan­zier­ten Kos­ten ausgeschlossen.

5. Rege­lung für Ersatz­neu­bau­ten, Umbau­ten und Sanie­run­gen
Die Rege­lung der 60 % Aus­las­tung gemäß Zif­fer 1.4 gilt nicht für Ersatz­neu­bau­ten und bei Umbau­ten und Sanie­run­gen in den ers­ten zwei Jah­ren. Bei län­ge­ren Umbau- und Sanie­rungs­maß­nah­men sind Ein­zel­fall­re­ge­lun­gen mög­lich. Ansons­ten gel­ten die glei­chen Regelungen.

6. Gel­tungs­be­reich
Die Rege­lung gilt aus­schließ­lich für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen mit Ver­sor­gungs­ver­trä­gen für all­ge­mei­ne Pfle­ge, Haus­ge­mein­schaf­ten und geron­to­psych­ia­tri­sche Pflegeeinrichtungen.

7. Umset­zungs­zeit­punkt
Die Rege­lun­gen wer­den mit Pfle­ge­satz­an­trä­gen ab dem 01.10.2024 umgesetzt.

8. Befris­tung der Rege­lung
Die Rege­lung wird auf zwei Jah­re befris­tet. Ent­schei­dend ist der Pfle­ge­satz­an­trag mit einem Lauf­zeit­be­ginn inner­halb des Zeit­raums vom 01.10.2024 bis 30.09.2026.

Fazit
Mit einem Zuschlag für Min­der­be­le­gung hat die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on eine wich­ti­ge Maß­nah­me beschlos­sen, um der aktu­ell ange­spann­ten wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zu begeg­nen.

Auf der einen Sei­te führt die­ser Beschluss, zu einem wei­te­ren Anstieg der Heim­kos­ten und der Eigen­an­tei­le der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, auf der ande­ren Sei­te wird jedoch eine Ver­sor­gungs­si­cher­heit geschaf­fen, die eben­so gewich­tig ist.

II. Ver­bän­de­über­grei­fen­de Abfra­ge Bele­gung und Pfle­ge­grad­ver­tei­lung voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge am 18.09.2024

Um sicher­zu­stel­len, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in den baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht ver­schlech­tert, wur­de bis­her die bay­ern­weit durch­schnitt­li­che Ver­tei­lung der Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen in den Pfle­ge­gra­den evaluiert.

Durch die neue Per­so­nal­be­mes­sung wäre nun eine Eva­lua­ti­on nicht mehr erfor­der­lich. Den­noch soll mit Stich­tag 18.09.2024 eine bay­ern­wei­te Erhe­bung durch die Leis­tungs­er­brin­ger erfolgen.

Die Abfra­ge wird von den jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den getätigt.

Trä­ger ohne Verbandszugehörigkeit

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner schi­cken. Wir wer­den die­se Daten dann weiterleiten.

Hier­zu schi­cken Sie die­se an: kristina.jotz@schwan-partner.de

Emp­feh­lung
Es wird allen Trä­gern drin­gend emp­foh­len, an die­ser Erhe­bung teil­zu­neh­men.

Es wird emp­foh­len, bereits vor­ab eine Test­erhe­bung der Bewoh­ner­struk­tur mit der Anla­ge 1 zu erstel­len, damit alle erfor­der­li­chen Daten am 18.09.2024 schnell erfasst wer­den können.

III. DCS-Mel­dung bis 31.08.2024

Tarif­ge­bun­de­ne Ein­rich­tun­gen sind dazu ver­pflich­tet jähr­lich bis spä­tes­tens 31.08. die maß­geb­li­chen Infor­ma­tio­nen aus den Tarif­ver­trä­gen / kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen an die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen zu über­mit­teln www​.dcs​-pfle​ge​.de. Aus den dadurch ermit­tel­ten Daten wer­den von den Lan­des­ver­bän­den der Pfle­ge­kas­sen die regio­nal übli­chen Ent­loh­nungs­ni­veaus berech­net, wel­che dann ab 01.01. des dar­auf­fol­gen­den Jah­res Gül­tig­keit besitzen.

Genaue­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in den Schu­lungs­un­ter­la­gen sowie der Aus­füll­hil­fe des GKV-Spit­zen­ver­ban­des in den Anla­ge 2 und 3. In der Aus­füll­hil­fe des GKV Spit­zen­ver­ban­des wird u.a. beschrie­ben, wel­che Gehalts­be­stand­tei­le zum Arbeit­neh­mer­brut­to­ge­halt zäh­len und wie die­se berech­net wer­den. Sie fin­den dar­in außer­dem einen Link zu Berech­nungs­hil­fen als Excel-Dateien.

IV. Stu­di­en­richt­li­nie dua­les Pflegestudium

Für Stu­die­ren­de im dua­len Pfle­ge­stu­di­um im öffent­li­chen Dienst wur­de eine Richt­li­nie der VKA ver­öf­fent­licht. Dar­in gere­gelt ist unter anderem:

  • Das Gehalt der dua­len Studierenden
    • Im ers­ten und zwei­ten Semes­ter beträgt die­se aktu­ell 1.565,00 € und im drit­ten Semes­ter 1.665,00 €.
    • Die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung ist ein steuer‑, sozi­al­ver­si­che­rungs- und zusatz­ver­sor­gungs­pflich­ti­ges Entgelt.
    • Für Stu­die­ren­de, deren Pra­xis­ein­sät­ze an Sams­ta­gen, Sonn­ta­gen, Fei­er­ta­gen und Vor­fest­ta­gen statt­fin­den, gel­ten die für die Beschäf­tig­ten des Trä­gers des prak­ti­schen Teils der hoch­schu­li­schen Pfle­ge­aus­bil­dung gel­ten­den Rege­lun­gen sinngemäß.
    • Der Zeit­zu­schlag für Nacht­ar­beit beträgt min­des­tens 1,28 Euro pro Stun­de. Die Stu­die­ren­den erhal­ten unter den­sel­ben Vor­aus­set­zun­gen wie die bei dem Trä­ger des prak­ti­schen Teils der hoch­schu­li­schen Pfle­ge­aus­bil­dung Beschäf­tig­ten im Sin­ne des § 38 Abs. 5 Satz 1 Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst (TVöD) 75 v. H. der Zula­gen­be­trä­ge gemäß § 50 Abs. 2 BT‑K/§ 49a Abs. 2 BT‑B.
  • Der Urlaubs­an­spruch beträgt 30 Ausbildungstage
  • Für Fami­li­en­heim­fahr­ten wer­den ein­mal monat­lich die im Bun­des­ge­biet ent­stan­de­nen not­wen­di­gen Fahrt­kos­ten bis zur Höhe der Kos­ten der Fahr­kar­te der jeweils nied­rigs­ten Klas­se des bil­ligs­ten regel­mä­ßig ver­keh­ren­den Beför­de­rungs­mit­tels erstattet
  • Die Jah­res­son­der­zah­lung beträgt 90%

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter