BAYERNLETTER® Juni 2018

Abweichung/Unterschreitung der vereinbarten Pflegepersonalschlüssel für Pflege- und Betreuungskräfte und weitere Themen.

Aus­ga­be 136

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

Wor­auf schaut die FQA bei den per­so­nel­len Anfor­de­run­gen in baye­ri­schen Pflegeeinrichtungen?

1. Abweichung/Unterschreitung der ver­ein­bar­ten Pfle­ge­per­so­nal­schlüs­sel für Pfle­ge- und Betreuungskräfte

Die mit den Kos­ten­trä­gern ver­ein­bar­ten Per­so­nal­schlüs­sel geben den Jah­res­be­darf des Per­so­nals ent­spre­chend einer fik­ti­ven Bele­gungs­quo­te an. Die­se Soll-Vor­ga­be berück­sich­tigt bereits eine Bele­gungs­quo­te von 355 Bele­gungs­ta­gen (BT). Ord­nungs­recht­lich ist ein Unter­schrei­ten die­ser Soll-Vor­ga­be kein Hin­weis für eine Gefähr­dung ein­zel­ner Bewohner*innen, zumal am Stich­tag der Prü­fung ein­zel­ne Bewohner*innen nicht in der Ein­rich­tung sein kön­nen (Kran­ken­haus etc.).

Des­halb kann von einem Man­gel per se nicht aus­ge­gan­gen wer­den. Ein Man­gel könn­te nur vor­lie­gen, wenn gleich­zei­tig auch Defi­zi­te in der Pfle­ge- und Betreu­ungs­qua­li­tät fest­ge­stellt wur­den und die­se auf eine unzu­rei­chen­de per­so­nel­le Aus­stat­tung zurück­zu­füh­ren ist.

Glei­ches gilt für den Fall, dass, obgleich kei­ne Pfle­ge­de­fi­zi­te vor­lie­gen, die Unter­schrei­tung der Soll-Vor­ga­ben kei­nen aus­rei­chen­den Tages­dienst­plan ermög­licht und damit ein Man­gel in der Pfle­ge- und Betreu­ungs­qua­li­tät dro­hen könnte.

Das Ord­nungs­recht gibt kei­ne kon­kre­ten Min­dest-Soll-Vor­ga­ben für Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te vor!

2. Berech­nung der Fach­kraft­quo­te nach § 14 Abs. 1 AVPfleWoqG

Bei der Fest­stel­lung einer ange­mes­se­nen Betei­li­gung von Fach­kräf­ten kann grund­sätz­lich der ver­ein­bar­te Per­so­nal­schlüs­sel in der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung und die dort ver­ein­bar­te Fach­kraft­quo­te her­an­ge­zo­gen werden.

Die Fach­kraft­quo­te gilt immer als nicht erfüllt, wenn nicht 50 % der betreu­en­den und pfle­gen­den Mit­ar­bei­ten­den, bezo­gen auf die in der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung ver­ein­bar­ten Soll-Vor­ga­ben und Fach­kraft­quo­ten, Fach­kräf­te im Sin­ne des § 16 AVPfleg­Wo­qG sind. Das heißt, der ver­ein­bar­te Per­so­nal­schlüs­sel muss eben­so erfüllt sein, wie die ver­ein­bar­te Fach­kraft­quo­te. Bewohner*innen im Kran­ken­haus sind mit einzubeziehen!

Bei der Beur­tei­lung der Fach­kraft­quo­te wird die aktu­el­le Anzahl der tat­säch­lich täti­gen Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te am Stich­tag betrach­tet. Freiberufler*innen und Zeit­ar­beits­kräf­te wer­den eben­so ange­rech­net, wie Pfle­ge­kräf­te in der Entgeltfortzahlung.

Die Pfle­ge­dienst­lei­tung und ihre Stell­ver­tre­tung sind bei der Berech­nung der Fach­kraft­quo­te einzubeziehen.

QMBs oder PTAs sind kei­ne Fach­kräf­te für pfle­ge­ri­sche und betreu­en­de Tätig­kei­ten. Es kön­nen also allen­falls Hilfs­kräf­te sein.

3. Quo­ten­be­rech­nung für geron­to­psych­ia­trisch qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te nach § 15 Abs. 3 AVPfleWoqG

Bei der Berech­nung sind alle Bewohner*innen mit einem Pfle­ge­grad, ohne Rüs­ti­ge Bewohner*innen, einzubeziehen.

4. Fach­kraft ohne Sprachnachweis

Fach­kräf­te eines Gesund­heits­be­ru­fes mit einer im Aus­land abge­schlos­se­nen gleich­wer­ti­gen Berufs­aus­bil­dung ohne Sprach­zer­ti­fi­kat B2 GER, kön­nen mit Erhalt der Gleich­wer­tig­keits­be­schei­ni­gung bei der Berech­nung der Fach­kraft­quo­te durch die FQA für einen begrenz­ten Zeit­raum von sechs Mona­ten berück­sich­tigt wer­den. Soll­te die Ein­rich­tung nach sechs Mona­ten kein Zer­ti­fi­kat B2 GER oder kein Gesund­heits- oder Füh­rungs­zeug­nis vor­le­gen kön­nen, dann ist die­se Fach­kraft ab die­sem Zeit­punkt als sol­che nicht mehr berücksichtigungsfähig.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hart­mut Joi­the
per E‑Mail unter hartmut.joithe(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter