BAYERNLETTER® März 2019

Wissenswertes zum Pflegepersonalstärkungsgesetz, Neues aus der Landespflegesatzkommission und weitere Themen.

Aus­ga­be 143

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Pfle­ge­per­so­nal­stär­kungs­ge­setz

Sach­stand
Die Fest­le­gun­gen des GKV-Spit­zen­ver­ban­des nach § 8 Absatz 6 SGB XI wur­den nun über­ar­bei­tet und vom BMG genehmigt.

Die Fest­le­gun­gen sind am 28.02.2019 in Kraft getreten.

Wel­che Mit­ar­bei­ter kön­nen berück­sich­tigt werden?

  • Alle Mit­ar­bei­ter, deren Ein­tritt nicht län­ger als 6 Mona­te zurückliegt
  • Alle Mit­ar­bei­ter, die in Hin­blick auf das PpSG im Jahr 2018 ein­ge­stellt wur­den (z. B. Über­nah­me Azubis)
  • Arbeits­ver­trä­ge „von Berufs­rück­keh­rern“ (Eltern­zeit)
  • Es muss ein Arbeits­ver­trag oder eine Ergän­zung zum Arbeits­ver­trag vorliegen

Wei­te­re wich­ti­ge Regelungen

  • Für den Zuschlag wird ein Bescheid erteilt
  • Ände­run­gen der dem Antrag zugrun­de­lie­gen­den Sach­ver­hal­te müs­sen unver­züg­lich der Pfle­ge­kas­se ange­zeigt werden
  • Die zusätz­li­chen Stel­len müs­sen nach­weis­bar abge­grenzt vom Min­dest­per­so­nal gemäß Pfle­ge­satz geführt werden
  • Anspruch auf Zah­lung gilt ab Tätig­keits­be­ginn, frü­hes­tens jedoch mit­An­trags­ein­gang (ggf. rück­wir­kend ab Beginn des Monats der Antragstellung)
  • Anspruch auf Zah­lung gilt nicht mehr bei Weg­fall der Antrags­vor­aus­set­zun­gen (ins­be­son­de­re dann, wenn nicht nur vor­über­ge­hend zu wenig Pfle­ge­per­so­nal vor­han­den ist)
  • Fällt die Arbeits­kraft weg, für die der Antrag gestellt wur­de, so besteht im Fal­le von Stel­len­nach­be­set­zun­gen oder ‑auf­sto­ckun­gen, die die tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen unbe­rührt las­sen (z. B. glei­che Ein­stu­fung), der Anspruch auf Zah­lung des Ver­gü­tungs­zu­schlags in glei­cher Höhe fort
Emp­feh­lung
Wenn ein Antrag bereits gestellt wur­de, emp­feh­len wir die­sen mit den nun vor­ge­se­he­nen Daten und Unter­la­gen zu ergän­zen. Falls noch kein Antrag gestellt wur­de und genü­gend Fach­kräf­te vor­han­den sind, soll­te der Antrag sobald als mög­lich gestellt werden.

II. Neu­es aus der Landespflegesatzkommission

Ergän­zungs­ver­ein­ba­rung Kurz­zeit­pfle­ge Fix plus x

Der­zeit muss sich ein Trä­ger vor Antrags­stel­lung bin­den und ent­schei­den, ob die Kurz­zeit­pfle­ge Fix plus x oder die nor­ma­le ein­ge­streu­te Kurz­zeit­pfle­ge vor­ge­hal­ten wer­den soll.

Eine kurz­fris­ti­ge Ent­schei­dung, zusätz­li­che Plät­ze für fixe Kurz­zeit­pfle­ge vor­zu­hal­ten, war somit bis­her nicht möglich.

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on hat nun beschlos­sen, dass ab sofort für die rest­li­che Gül­tig­keits­dau­er der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, auch wäh­rend eines fest­ste­hen­den Pfle­ge­satz­zeit­raums, eine Ergän­zungs­ver­ein­ba­rung für die Kurz­zeit­pfle­ge Fix plus x bean­tragt und aus­ge­stellt wer­den kann.

Der Antrag ist von der Ein­rich­tung in drei­fa­cher Aus­fer­ti­gung beim zustän­di­gen Ver­hand­ler der Pfle­ge­kas­sen zu stellen.

III. Mel­dung der Daten gemäß § 119b SGB V sei­tens sta­tio­nä­rer
Pfle­ge­ein­rich­tun­gen

Durch das PpSG wur­de § 119b SGB V (sie­he Sei­te 3) zur Pflicht­vor­schrift für die sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen:

  • Ab 01.01.2019 müs­sen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen mit nie­der­ge­las­se­nen Hausund Fach­ärz­ten geschlos­sen wer­den. Dar­auf­wie­sen die Vertreter/innen der Pfle­ge­kas­sen im Zusam­men­hang mit der Dis­kus­si­on zu feh­len­den geschlos­se­nen­voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­plät­zen in der LPSK-Sit­zung am 10.01.2019 hin. (Das LPSK Pro­to­koll zu die­ser Sit­zung liegt noch nicht vor; dort wird dies dann aber auch ver­merkt sein…)

Mel­dung der Daten

Es ist die Fra­ge auf­ge­taucht, wohin und wel­che Daten die sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen über ihre Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen mit Ärz­ten an die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen sen­den sollen.

  • Nach § 115 Abs. 1b SGB XI gibt es hier­zu Rege­lun­gen (sie­he Sei­te 3).
  • Die Daten­er­fas­sung erfolgt sei­tens der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in der Daten Clea­ring Stel­le (DCS) und wird auto­ma­ti­siert in den Navi­ga­to­ren ver­öf­fent­licht. Die­se Rege­lun­gen sind auf Bun­des­ebe­ne abgestimmt.
  • Die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen haben auf die Erfas­sung / Nicht-Erfas­sung der Daten kei­ner­lei Zugriff.

§ 119b SGB V Ambu­lan­te Behand­lung in sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen
(1) Sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen haben ein­zeln oder gemein­sam bei ent­spre­chen­dem Bedarf unbe­scha­det des § 75 Abs. 1 Koope­ra­ti­ons­ver­trä­ge mit dafür geeig­ne­ten ver­trags­ärzt­li­chen Leis­tungs­er­brin­gern zu schließen.

§ 115 SGB XI
(1b) Die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen stel­len sicher, dass ab dem 1. Janu­ar 2014 die Infor­ma­tio­nen gemäß § 114 Absatz 1 über die Rege­lun­gen zur ärzt­li­chen, fach­ärzt­li­chen und zahn­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sowie zur Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung und ab dem 1. Juli 2016 die Infor­ma­tio­nen gemäß § 114 Absatz 1 zur Zusam­men­ar­beit mit einem Hos­piz- und Pal­lia­tiv­netz in voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihre Ange­hö­ri­gen ver­ständ­lich, über­sicht­lich und ver­gleich­bar sowohl im Inter­net als auch in ande­rer geeig­ne­ter Form kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sind ver­pflich­tet, die Infor­ma­tio­nen nach Satz 1 an gut sicht­ba­rer Stel­le in der Pfle­ge­ein­rich­tung aus­zu­hän­gen. Die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen über­mit­teln die Infor­ma­tio­nen nach Satz 1 an den Ver­band der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung e. V. zum Zweck der ein­heit­li­chen Veröffentlichung.

IV. Umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von Leis­tun­gen in Koope­ra­ti­ons­ver­trä­gen nach dem Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz (PflBG)

Durch das PflBG wird es ab dem Jahr 2020 zwi­schen den Trä­gern der prak­ti­schen Aus­bil­dung unter­ein­an­der und/oder den Pfle­ge­schu­len einen Leis­tungs­aus­tausch geben, der auch in Rech­nung gestellt wer­den wird. So könn­te sich z. B. ein klei­ne­rer Trä­ger (Teil-) Leis­tun­gen der Pra­xis­an­lei­tung von einem ande­ren Pfle­ge­heim „ein­kau­fen“.

Hier ist die Fra­ge mög­li­cher umsatz­steu­er­recht­li­cher Kon­se­quen­zen aus der Neu­fas­sung des PflBG auf­ge­taucht. Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat wur­de gebe­ten, die Fra­ge­stel­lun­gen umsatz­steu­er­recht­lich zu prü­fen und ein bun­des­ein­heit­li­ches Vor­ge­hen anzustoßen.

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat hat sich mit Schrei­ben vom 11.12.2018 in die­ser Ange­le­gen­heit an die für Umsatz­steu­er­fra­gen zustän­di­gen Ver­tre­ter der obers­ten Finanz­be­hör­den des Bun­des und der ande­ren Län­der gewandt und zwei Beschluss­vor­schlä­ge zur Abstim­mung gestellt. Die oben beschrie­be­nen Leis­tun­gen, die aus den finan­zi­el­len Mit­teln des Aus­gleichs­fonds finan­ziert wer­den, sol­len unter den wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen des § 4 Nr. 21 UStG umsatz­steu­er­frei sein.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen hat inner­halb der Abstim­mungs­frist nicht wider­spro­chen. Die Rechts­auf­fas­sung gilt somit als abgestimmt.

Das Schrei­ben ent­neh­men Sie der Anla­ge.

Ambu­lan­te Pfle­ge | Aus der Pra­xis für die Praxis

Neu: Recht­schutz­mo­dul hp​-wider​spruch​.de auch für ambu­lan­te Pflegedienste?

hp​-wider​spruch​.de ist ein neu­er Ser­vice unse­rer Part­ner­kanz­lei RICH­TER­RECHTS­AN­WÄL­TE. Die kos­ten­lo­se Vor­ab­prü­fung von Ableh­nun­gen der Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge durch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und das anschlie­ßen­de Wider­spruchs­ver­fah­ren garan­tiert, dass die ärzt­lich geplan­te The­ra­pie auch tat­säch­lich umge­setzt wer­den kann. Nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://​hp​-wider​spruch​.de

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® inkl. Anla­ge auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter