BAYERNLETTER® März 2022

Tarifpflicht, Verlängerung Rettungsschirm, Erstattung Investitionskosten, Pflegemindestlohn und weitere Themen.
Pflege Hilfe

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

A)   Tarif­pflicht

1.      Mel­dung bis 30.04.2022 verlängert

Die Mel­de­frist wur­de bis zum 30.04.2022 verlängert.

Bis zum 30.042022 tei­len alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen den Pfle­ge­kas­sen über die Daten-Clea­ring-Stel­le (DCS) mit, an welche(n) Tarif­ver­trag oder kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen sie gebun­den sind bzw. wel­che® Ver­trag oder Rege­lung zur Tarif­treue für sie maß­ge­bend ist.

Die Mel­dung erfolgt über die Web­site der Daten­clea­ring­stel­le (DCS)

2.      Zeit­zu­schlä­ge bei Bezah­lung nach Durch­schnitts­lohn ausgesetzt

Die ver­öf­fent­lich­ten Durch­schnitts­wer­te für die sechs pfle­ge­ty­pi­schen varia­blen Zuschlä­ge, wel­che zum 01.09.2022 gel­ten soll­ten, müs­sen nicht ein­ge­hal­ten werden.

Sie­he Schrei­ben BMG vom 11.03.2022.

Dies bedeu­tet, dass es den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Rah­men des SGB XI frei­steht (soweit sie nicht bei­spiels­wei­se auf Grund eines Tarif­ver­trags oder ein­zel­ver­trag­lich dazu ver­pflich­tet sind), die Zuschlä­ge in der Über­gangs­zeit zu zahlen.

Die Durch­schnitts­wer­te für die varia­blen Zuschlä­ge wer­den erst ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, wenn auf­grund der nächs­ten Daten­mel­dung, die zum 30.09.2022erfolgt, neue Wer­te ver­öf­fent­licht werden.

3.      Neue FAQ zu den Zulassungs-Richtlinien

Zur Umset­zung der Zulas­sungs-Richt­li­ni­en nach § 72 Absatz 3c SGB XI und der Pfle­ge­ver­gü­tung wur­den neue FAQ zu beson­ders häu­fig gestell­ten Fra­gen ver­öf­fent­licht. Die Sei­ten 11 bis 24 sind nun neu und kön­nen über die Web­site des GKV Spit­zen­ver­ban­des (PDF) ein­ge­se­hen werden.

B)   Ver­län­ge­rung Ret­tungs­schirm Pfle­ge nach § 150 SGB XI

Auf­grund der anhal­ten­den hohen Gefähr­dung für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung in
Deutsch­land durch das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 wird der Pfle­ge­ret­tungs­schirm § 150 Absatz 1 bis 5b unver­än­dert bis 30.06.2022 verlängert.

Auch hier wur­den neue FAQ (PDF) veröffentlicht.

Fris­ten

  • Eine Gel­tend­ma­chung von Erstat­tun­gen für 2020 ist nicht mehr möglich.
  • Für die Mona­te 01.2021 bis 12.2021 muss der Antrag für eine Erstat­tung bis spä­tes­tens 31.03.2022 bei der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se vorliegen.
  • Für die Erstat­tungs­mo­na­te in 2022 kön­nen bis drei Mona­te nach Been­di­gung des Pfle­ge-Schutz­schirms Erstat­tun­gen gel­tend gemacht wer­den (sie­he Zif­fer 3 Abs. 7 der Kostenerstattungs-Festlegungen).

C)   Infla­ti­ons­ra­ten gefähr­den finan­zi­el­le Basis von Pflegeeinrichtungen

Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ste­hen vor gro­ßen Herausforderungen.

Aktu­el­le Mel­dun­gen des sta­tis­ti­schen Bundesamtes:

  • Infla­ti­ons­ra­te 02.2021 — 02.2022: 5,1 %
  • Ener­gie­prei­se zogen bin­nen Jah­res­frist um 22,5 % an
  • Nah­rungs­mit­tel ver­teu­er­ten sich bin­nen Jah­res­frist um 5,3 %
  • Die aktu­el­len Preis­stei­ge­run­gen, ins­be­son­de­re bei den Mine­ral­öl­pro­duk­ten, spie­geln sich in den Febru­ar­er­geb­nis­sen 2022 noch nicht wider.

Vie­le Unter­neh­men erhö­hen die Prei­se. Nur Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen der­zeit die­se Stei­ge­run­gen sel­ber finan­zie­ren. Mit wei­te­ren Stei­ge­run­gen ist mit­tel- und lang­fris­tig zu rechnen:

Für den Zeit­raum 04.2022 — 04.2023 rech­net das IFO-Insti­tut mit einer wei­te­ren Stei­ge­rung von 5,6 % (5,1 % Basis­sze­na­rio bzw. 6,1 % Alternativszenario)

Mit den bis­he­ri­gen Stei­ge­run­gen von 5,1 % aus 2021 stei­gen die Sach­kos­ten dann um
10,7 %! Bei den kom­men­den Tarif­ver­hand­lun­gen rech­net das IFO-Insti­tut mit einem teil­wei­sen Aus­gleich des infla­ti­ons­be­ding­ten Kauf­kraft­ver­lusts. Daher dürf­ten die Tarif­löh­ne ver­gleichs­wei­se kräf­tig zulegen.

Mas­si­ver Anstieg der Fahrt­kos­ten bei Tages­pfle­gen und ambu­lan­ten Diensten

Beson­ders gefähr­det sind die Tages­pfle­gen und ambu­lan­ten Diens­te. Durch die gestie­ge­nen Kraft­stoff­prei­se erhö­hen sich z. B. die Fahrt­kos­ten in der teil­sta­tio­nä­ren Pfle­ge um 0,30 € bis 0,40 € je Entfernungskilometer.

Die Ben­zin­preis­er­hö­hun­gen ent­wi­ckeln sich für ambu­lan­te Diens­te zum finan­zi­el­len Pro­blem. Das BMG geht davon aus, dass das über die Nach­ver­hand­lun­gen mit den Kas­sen gere­gelt wer­den kann.

Fazit: Für den Zeit­raum 04.2021 — 04.2023 ist mit einem Anstieg der Sach­kos­ten über 10 % zu rech­nen.

Die Ben­zin­preis­er­hö­hun­gen und die mas­si­ven Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen ent­wi­ckeln sich für ambu­lan­te Diens­te, Tages­pfle­gen und Pfle­ge­hei­me zum finan­zi­el­len Pro­blem.

Die Tarif­löh­ne dürf­ten bei den anste­hen­den Tarif­ver­hand­lun­gen im TVöD ab 01.01.2023 kräf­tig zulegen.
 

D)   Erstat­tung Inves­ti­ti­ons­kos­ten Frei­staat Bayern

(Richt­li­nie Coro­na-Pfle­ge-Inves­ti­ti­ons­um­la­ge — CoPflegelnvestR)

Die Erstat­tung der coro­nabe­ding­ten Min­der­ein­nah­men der Inves­ti­ti­ons­kos­ten durch den Frei­staat Bay­ern wur­de bis 30.06.2022 verlängert

  • Ein­rich­tun­gen, die bereits einen Antrag bis 30.11.2021 gestellt haben, brau­chen kei­nen neu­en Antrag zu stellen
  • Hier sind nur die Excel-Tabel­len für die Erfas­sung der Wochen­mel­dung einzureichen

Es gel­ten fol­gen­de Voraussetzungen:

Voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge (Richt­li­nie)

  • Gilt nur für Pfle­ge­hei­me, die am 15.06.2021 schon in Betrieb waren.
  • Nach­weis über Erstat­tung der Min­der­ein­nah­men gemäß § 150 Abs. 2 SGB XI
  • Ent­we­der 2x von COVID-19-Aus­brü­chen betrof­fen (zwei abgrenz­ba­re Zeit­räu­me – dazwi­schen 0 Fäl­le). Bei den zwei COVID-19-Aus­brü­chen ist kei­ne Min­dest­an­zahl an infi­zier­ten Bewoh­nern erforderlich.
  • Oder 1x beson­ders hart von einem COVID-19-Aus­bruch mit 15 % infi­zier­ten Bewohner/innen
  • Basis als Refe­renz­zeit­raum: 01.01.2019 — 31.12.2019
  • Erstat­tet wer­den 80 % der Min­der­ein­nah­men der Inves­ti­ti­ons­kos­ten im Pflegeheim
  • Zeit­raum Pfle­ge­heim: 04.04.2020 bis 30.06.2022

Tages­pfle­gen (För­der­richt­li­nie)

  • Gilt nur für Tages­pfle­gen, die am 10.11.2020 bereits in Betrieb waren.
  • Nach­weis über Erstat­tung der Min­der­ein­nah­men gemäß § 150 Abs. 2 SGB XI
  • Basis als Refe­renz­zeit­raum: 01.01.2019 — 31.12.2019
  • Erstat­tet wer­den 90 % der Min­der­ein­nah­men der Inves­ti­ti­ons­kos­ten in der Tagespflege
  • Zeit­raum Tages­pfle­ge: 16.03.2020 bis 30.06.2022

E)   Pfle­ge­min­dest­lohn ab 01.09.2022

Pfle­ge­min­dest­lohn steigt vor­aus­sicht­lich ab 01.09.2022.

Die Pfle­ge­kom­mis­si­on hat eine Anhe­bung des Pfle­ge­min­dest­lohns empfohlen:

Zudem erhöht sich der Urlaubs­an­spruch für Pfle­ge­kräf­te von der­zeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.

Die auf Grund­la­ge des Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­set­zes (AEntG) fest­ge­leg­ten Pfle­ge­min­dest­ent­gel­te (wie aktu­ell auf Emp­feh­lung der fünf­ten Pfle­ge­kom­mis­si­on) sind von allen Ein­rich­tun­gen ab Inkraft­tre­ten der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung zu beach­ten, die unter den Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung fallen.

Auch Gehäl­ter, die durch Tarif­ver­trä­ge unter die­sem Min­dest­lohn lie­gen, sind ent­spre­chend anzuheben.

F)   Ände­run­gen der Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zum AVPfleWoqG

Die Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zum Voll­zug des Pfle­ge- und Wohn­qua­li­täts­ge­set­zes (Pfle­Wo­qG) sowie der hier­zu erlas­se­nen Ver­ord­nung zur Aus­füh­rung des Pfle­ge- und Wohn­qua­li­täts­ge­set­zes und Wei­ter­bil­dung in der Pfle­ge und Heb­am­men­kun­de (AVPfle­Wo­qG) wur­den zum 07.03.2022 geän­dert (sie­he hier).

Geän­dert wurden

  • S. 14f – Art. 8 Leis­tun­gen an Trä­ger und Beschäftigte
  • S. 33 – Bestands­bau­ten mit Tandembädern
  • S. 35f – Geeig­ne­t­heit einer Rufanlage
  • S. 38 – Abwei­chungs­mög­lich­keit bei Berufs­aus­bil­dun­gen und Stu­di­en­gän­ge für Ein­rich­tungs­lei­tun­gen befähigen
  • S. 45 – Bera­tung bei knap­per Unter­schrei­tung der Fach­kraft­quo­te ohne pfle­ge­ri­sche Mängel
  • S. 48f – Zusatz­schlüs­sel „Sons­ti­ge Dienste“
  • S. 50f – Abwei­chung von der Fach­kraft­quo­te bei Aus­zu­bil­den­den im 2. und 3. Aus­bil­dungs­jahr
    Fest­ge­legt wur­de, dass ein Antrag auf Unter­schrei­tung der Fach­kraft­quo­te von der jewei­li­gen FQA geneh­migt wer­den soll!
  • S. 61f – Kon­zep­t­ori­en­tier­te Ein­satz­be­rei­che einer Fachhauswirtschafter/in (Pfle­ge)
  • S. 62 – Details zur geron­to­psych­ia­trisch qua­li­fi­zier­ten Fachkraft
  • S. 63f – Kon­zep­t­ori­en­tier­te Ein­satz­be­rei­che einer Fachhauswirtschafter/in (Ein­glie­de­rungs­hil­fe).

G)  Coro­na-Bonus: bis zu 550 Euro in der Altenpflege

Die Ampel-Koali­ti­on von SPD, Grü­nen und FDP hat­te bereits ange­kün­digt, dass es 2022 einen Pfle­ge­bo­nus geben soll. Wie aus einem bekannt gewor­de­nen Eck­punk­te­pa­pier des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums her­vor­geht, soll in der Alten­pfle­ge ein gestaf­fel­ter Coro­na-Bonus in fol­gen­der Höhe aus­be­zahlt werden:

  • Voll­zeit­kräf­te bis zu 550 Euro
  • Per­so­nal, das min­des­tens 25 % der Arbeits­zeit in der direk­ten Pfle­ge / Betreu­ung tätig ist bis zu 370 Euro
  • Azu­bis bis zu 330 Euro
  • FSJ etwa 60 Euro
  • sons­ti­ge Beschäf­tig­te bis zu 190 Euro

Es wird ange­strebt, dass das Gesetz dann am 30.03.2022 ins Kabi­nett geht. Der wei­te­re Zeit­plan sieht wie folgt aus:

Zeit­plan

  • 30.03.2022:                            Kabi­nett
  • 07./08.04.2022:                      BT 1. Lesung
  • 27.04.2022:                            Ein­füh­run­g/-Anhö­rung
  • 11.05. od. 18.05.2022:         AfG-Abschluss
  • 19./20.05.2022:                      BT 2./3. Lesung
  • 10.06.2022                             BR 2
  • Ende 06.2022:                       Inkrafttreten

Wann erfolgt die Auszahlung?

Laut des bekannt gewor­de­nen Eck­punkt­pa­pers soll der Pfle­ge­bo­nus in der Alten­pfle­ge ab 30.06.2022 bis spä­tes­tens 31.12.2022 aus­ge­zahlt werden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter