BAYERNLETTER® März 2025

Neues aus der Landespflegesatzkommission - Verbesserungen der Refinanzierung von Tagespflegen // Netto-Prinzip - nun auch der Bezirk Niederbayern // Gastbeitrag von digatus.care - Handlungsempfehlung zur Anbindung an die TI
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER März 2025 Aus­ga­be 215

I. Neu­es aus der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on — Ver­bes­se­run­gen der Refi­nan­zie­rung von Tagespflegen

In der letz­ten Sit­zung der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on in Bay­ern (LPSK) am 24.03.2025 wur­den Ver­bes­se­run­gen für die Refi­nan­zie­rung von Tages­pfle­gen in Bay­ern beschlos­sen. Die Ver­bes­se­run­gen hat eine von der LPSK im Juli 2024 ein­be­ru­fe­ne Arbeits­grup­pe erar­bei­tet und vorgeschlagen.

1. Min­der­aus­las­tungs­zu­schlag zur Unter­stüt­zung der Einrichtungen

Die Arbeits­grup­pe hat sich auf die Ein­füh­rung eines Min­der­aus­las­tungs­zu­schlags geei­nigt, der unter fol­gen­den Bedin­gun­gen gilt:

  • Die regu­lä­re Aus­las­tungs­quo­te beträgt wei­ter­hin 94 %.
  • Ein Kor­ri­dor für die Min­der­aus­las­tung wird ein­ge­führt und umfasst Wer­te zwi­schen 94 % und einer Unter­gren­ze von 88 %.
  • Liegt die Min­der­aus­las­tung zwi­schen 94 % und 91 %, kön­nen auf Nach­fra­ge Nach­wei­se ver­langt wer­den. Bei einer Min­der­aus­las­tung von 91 % bis 88 % sind ver­pflich­tend die Abrech­nungs­ta­ge der letz­ten drei Öff­nungs­mo­na­te vor Antrag­stel­lung als Nach­weis zu erbrin­gen.
    Bewer­tung der abge­rech­ne­ten Tage:
    • Tage mit Anwe­sen­heit in Zeit­kor­ri­dor 2 und 3: 100 % Anrechnung
    • Anwe­sen­heits­ta­ge in Zeit­kor­ri­dor 1: 66,67 % Anrechnung
    • Abge­rech­ne­te Abwe­sen­heits­ta­ge in Zeit­kor­ri­dor 2 und 3: 75 % Anrechnung
    • Abge­rech­ne­te Abwe­sen­heits­ta­ge in Zeit­kor­ri­dor 1: 50 % Anrech­nung (ent­spricht 75 % von 66,67 %)
    • Die Rege­lung der antei­li­gen Anrech­nung von Abwe­sen­heits­ta­gen hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Min­der­be­le­gungs­zu­schlag im Bereich der voll­sta­tio­nä­ren Langzeitpflege.
    • Die Rege­lun­gen gel­ten auch für neue Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Bei der Erst­ver­gü­tung kann eine Min­der­aus­las­tung bis 88 % ohne Nach­wei­se bean­tragt wer­den. Bei einer Fol­ge­ver­gü­tung nach spä­tes­tens 12 Mona­ten gel­ten die glei­chen Nach­weis­kri­te­ri­en wie für Bestandseinrichtungen.
  • Der Min­der­aus­las­tungs­zu­schlag ist auf maxi­mal 24 Mona­te (zwei Ver­hand­lungs­pe­ri­oden) befris­tet. Danach ist eine erneu­te Ver­hand­lung erfor­der­lich. Eine auto­ma­ti­sche Wei­ter­füh­rung des Zuschlags ist nicht vorgesehen.
  • Die Bean­tra­gung des Zuschlags liegt im Ermes­sen des Trä­gers (Kann-Rege­lung).
  • Der berech­ne­te Zuschlag wird zu 80 % dem pfle­ge­be­ding­ten Auf­wand und zu 20 % den Kos­ten für Unter­kunft zugerechnet.
  • Der Zuschlag berech­net sich wie folgt:
    • Berech­nungs­ba­sis: 90 % der pro­spek­ti­ven Gesamt­kos­ten ohne die Posi­tio­nen „Lebens­mit­tel“, „Haus­wirt­schaft­li­cher Dienst Küche“ und „Bezo­ge­ne Leis­tun­gen – Küche“.
    • Pro­zent­wert: Dif­fe­renz zwi­schen 94 % und der durch­schnitt­li­chen kal­ku­la­to­ri­schen Aus­las­tung bis zur Unter­gren­ze von 88 %.
    • Bei der Berech­nung des Pro­zent­wer­tes wer­den die „Soll-Abrech­nungs­ta­ge“ (maxi­mal mög­li­che Abrech­nungs­ta­ge) den tat­säch­li­chen Abrech­nungs­ta­gen gegen­über­ge­stellt.
    • Die Soll-Abrech­nungs­ta­ge berech­nen sich nach den in der LQM hin­ter­leg­ten regel­haf­ten Öff­nungs­ta­gen. Etwa­ige Schließ­ta­ge im Bemes­sungs­zeit­raum (z. B. Fei­er­ta­ge) sind vom Trä­ger anzugeben.
    • Die SOLL-Abrech­nungs­ta­ge im Bemes­sungs­zeit­raum errech­nen sich nach maxi­mal 25 Plätzen.

2. Per­so­nal­schlüs­sel

a) Per­so­nal­schlüs­sel in Pfle­ge und Betreuung

Für die Per­so­nal­schlüs­sel in Pfle­ge und Betreu­ung stimm­te die AG fol­gen­de Punk­te ab:

  • Ein­rich­tung eines Kor­ri­dors für den durch­schnitt­li­chen Gesamt-Per­so­nal­schlüs­sel in Pfle­ge und Betreu­ung von 1:5,50 bis 1:5,00 auf Basis einer 38,5h/Woche.
  • Die Ver­tei­lung auf die Pfle­ge­gra­de bleibt für bestehen­de Tages­pfle­gen bis 14 Plät­ze gleich.

Fach­kraft­an­teil in klei­ne­ren Einrichtungen

Um zu gewähr­leis­ten, dass ent­spre­chend der gesetz­li­chen Vor­ga­ben vor Ort in den Tages­pfle­ge­pfleg­ein­rich­tun­gen immer eine Fach­kraft anwe­send ist, benö­ti­gen klei­ne­re Ein­rich­tun­gen einen ent­spre­chen­den Fachkraftanteil.

Die Teil­neh­me­rIn­nen der AG spre­chen sich für die Auf­nah­me der fol­gen­den Pas­sa­ge in das Grund­la­gen­pa­pier aus:

Die teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tung stellt wäh­rend der ange­ge­be­nen Öff­nungs­zei­ten die Beset­zung mit mind. einer Pfle­ge­fach­kraft im Sin­ne des SGB XI sicher.

Im Rah­men der Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen ist ein FK-Anteil zu ver­ein­ba­ren, dem eine aus­rei­chen­de Betrach­tung der Net­to­ar­beits­zeit sowie die Berück­sich­ti­gung aller rele­van­ten, rea­lis­ti­schen Para­me­ter (wie Krank­heits­ta­ge, Urlaubs­ta­ge, Über­ga­ben, bay. Fei­er­ta­ge, u.a.) zugrun­de liegt und ein aus­rei­chen­des Per­so­nal­pols­ter ermög­licht, um den Ver­sor­gungs­ver­trag erfül­len zu können.

Es gibt weder eine pro­zen­tua­le Ober- noch eine Unter­gren­ze für den Fachkräfteanteil.

b) Per­so­nal­schlüs­sel sons­ti­ge Bereiche

  • Hin­sicht­lich der Per­so­nal­schlüs­sel Lei­tung und Ver­wal­tung ver­stän­dig­te sich die AG auf eine Anhe­bung des Schlüs­sels für Leitung/Verwaltung auf 1:24,
    • dabei für die Lei­tung 1:60 und
    • für die Ver­wal­tung 1:40.
  • Für die Haus­wirt­schaft ist ein Schlüs­sel mit 1:50 beschlossen

c) Ver­hand­lung der Fahrtkosten 

Die AG hat sich auf die fol­gen­de Ergän­zung des Ver­merks in der Mus­ter­kal­ku­la­ti­on geeinigt:

  • Das geein­te For­mu­lar für die Kal­ku­la­ti­on der Fahrt­kos­ten ist von bei­den Sei­ten zur Berech­nung zu nutzen.
  • Bei Inan­spruch­nah­me eines Fremd­fahr­diens­tes kann auf die Ver­wen­dung des Kal­ku­la­ti­ons­for­mu­lars ver­zich­tet wer­den. Die Ein­rich­tung legt auf Anfor­de­rung den Ver­trag mit einem Fremd­fahr­dienst oder meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te (soweit mög­lich) vor.
  • Ander­wei­ti­ge PKW-Nut­zun­gen sind bei der Kal­ku­la­ti­on der Fahrt­kos­ten anzugeben.

Die Ände­run­gen gel­ten für Ver­hand­lun­gen ab 01.06.2025. Eine ent­spre­chen­de neue Geschäfts­grund­la­ge für die Bean­tra­gung der neu­en Pfle­ge­sät­ze wird der­zeit erarbeitet.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

II. Net­to-Prin­zip — nun auch der Bezirk Niederbayern

Mit dem Bezirk Nie­der­bay­ern stellt nun der nächs­te baye­ri­sche Bezirk zum Mai 2025 auf die Sozi­al­hil­fe­ge­wäh­rung nach dem „NET­TO-Prin­zip-Ver­fah­ren“ um. Wie schon zuvor der Bezirk Ober­pfalz für das Jahr 2027, kün­digt der Bezirk Nie­der­bay­ern außer­dem die Ein­füh­rung eines neu­en Fach­ver­fah­rens für die „Hil­fe zur Pfle­ge“, hier zum 01.01.2026 an.  Dafür müs­sen sich alle betrof­fe­nen Leis­tungs­er­brin­ger ver­wal­tungs­tech­nisch neu aufstellen.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten die Bezir­ke Unter­fran­ken und Schwa­ben ihre Sozi­al­hil­fe­ge­wäh­rung auf das soge­nann­te „NET­TO-Prin­zip“ umge­stellt, was für alle davon betrof­fe­nen Leis­tungs­er­brin­ger in den genann­ten Regie­rungs­be­zir­ken gro­ße orga­ni­sa­to­ri­sche Her­aus­for­de­run­gen in den Ver­wal­tun­gen der Ein­rich­tun­gen hervorrief.

Mit Infor­ma­ti­ons­schrei­ben aus der ver­gan­ge­nen Woche hat nun als wei­te­rer Sozi­al­hil­fe­kos­ten­trä­ger der Bezirk Nie­der­bay­ern alle davon betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen als auch die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de dar­über infor­miert, dass auch der Bezirk Nie­der­bay­ern mit der Umstel­lung auf des „NET­TO-Prin­zip-Ver­fah­ren der Sozi­al­hil­fe­ge­wäh­rung“ für Neu­an­trä­ge „Hil­fe zur Pfle­ge“ ab dem 01.05.2025 begin­nen wird.

a) Was bedeu­tet das Net­to-Prin­zip für die betrof­fe­nen Leistungserbringer?

Die Anwen­dung des „Net­to-Prin­zips“ bedeu­tet nun für die Leis­tungs­er­brin­ger, dass zukünf­tig alle per Kos­ten­über­nah­me beschie­de­nen Bewoh­ner („die leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son“) zum Stich­tag des Umstel­lungs­ter­mins 01.05.2025 das „kom­plet­te ein­zu­set­zen­de Ein­kom­men“ direkt an die Ein­rich­tung zu leis­ten haben.

In der Kon­se­quenz bedeu­tet das „Net­to-Prin­zip“ in der prak­ti­schen Umset­zung, dass in die­sen Regie­rungs­be­zir­ken zukünf­tig die lau­fen­den Ren­ten­zah­lun­gen der Bewoh­ner nun nicht mehr an den Bezirk über­ge­lei­tet wer­den. Somit müs­sen also die Leis­tungs­er­brin­ger sicher­stel­len, dass ihnen die Ren­ten­zah­lun­gen der Bewoh­ner auch wirk­lich zur Ver­fü­gung ste­hen, da sonst ein For­de­rungs­aus­fall ein­tritt, für den der Bezirk nicht haftet.

b) Mehr­auf­wand bei den Leis­tungs­er­brin­gern bei Leis­tungs­ab­rech­nung, Buch­hal­tung, Ver­wal­tung und vor allem OP-Abstimmung

Da nahe­zu alle sie­ben baye­ri­schen Bezir­ke pla­nen, auf ein neu­es Fach­ver­fah­ren zur Sozi­al­hil­fe­ge­wäh­rung umzu­stel­len, stellt dies, wie wir es schon im ver­gan­ge­nen Jahr 2024 vor­aus­schau­end pro­gnos­ti­ziert hat­ten, einen nicht uner­heb­li­chen Para­dig­men­wech­sel in der leis­tungs­recht­li­chen, sowie ver­wal­tungs­tech­ni­schen Abwick­lung der sta­tio­nä­ren Heim­kos­ten-Abrech­nung dar. Inhalt­lich wer­den die Berei­che Ver­wal­tung, Leis­tungs­ab­rech­nung, Finanz­buch­hal­tung und beson­ders die „Offe­ne-Pos­ten-Bear­bei­tung“ betrof­fen sein.

c) Online-Web­i­na­re

Um die Leis­tungs­er­brin­ger aus dem Regie­rungs­be­zirk Nie­der­bay­ern bei die­ser Her­aus­for­de­rung zu unter­stüt­zen, wer­den wir wie­der Online-Web­i­na­re bereits im April 2025 anbie­ten, damit sich alle betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de noch recht­zei­tig vor dem Mai 2025 orga­ni­sa­to­risch zu die­ser Auf­ga­ben­stel­lung vor­aus­schau­end gut auf­stel­len kön­nen. Natür­lich sind auch Inter­es­sen­ten aus ande­ren Bezir­ken herz­lich willkommen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Rai­ner Walk per E‑Mail unter rainer.walk@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Gast­bei­trag von diga​tus​.care — Hand­lungs­emp­feh­lung zur Anbin­dung an die TI

Ab dem 1. Juli 2025 müs­sen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) ange­schlos­sen sein. Der Arti­kel erläu­tert die Grün­de und den Nut­zen für eine Anbin­dung an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) und gibt prak­ti­sche Emp­feh­lun­gen für die Umsetzung.

a) Vor­tei­le der TI für Pflegeeinrichtungen

Die TI ist das Vehi­kel für die Digi­ta­li­sie­rung im Pfle­ge­sek­tor und bie­tet eine Chan­ce zur Ver­schlan­kung der Abläu­fe in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen durch inter­sek­to­ra­le Ver­net­zung und Reduk­ti­on manu­el­ler Tätig­kei­ten. Dies senkt Pro­zess­kos­ten und ver­bes­sert die Arbeits- und Pfle­ge­be­din­gun­gen. Die Anbin­dung und Nut­zung der TI ist kein rei­nes IT-Pro­jekt, son­dern erfor­dert eben­falls Anpas­sun­gen in der Arbeitsweise.

b) Wich­ti­ge TI-Dienste

  1. Kom­mu­ni­ka­ti­on im Medi­zin­we­sen (KIM): Der Ein­satz des TI-Diens­tes KIM trägt zur Ver­ein­fa­chung von Auf­ga­ben bei, die Pfle­ge­kräf­te erle­di­gen müs­sen. Dies führt zu einer Zeit­er­spar­nis. Pfle­ge­kräf­te kön­nen medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen und Rezep­te effi­zi­en­ter ver­wal­ten, indem sie das KIM-Post­fach im Pri­mär­sys­tem nut­zen. Auch kön­nen Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te asyn­chron aus­ge­tauscht wer­den, was War­te­zei­ten reduziert.
  1. Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA): Der Ein­satz der ePA trägt zur Reduk­ti­on von Ein­ga­be­feh­lern z.B. bei der Doku­men­ta­ti­on der Medi­ka­ti­on von Bewoh­nern bei. Infor­ma­tio­nen zur Medi­ka­ti­on und Behand­lung kön­nen direkt in der ePA gespei­chert und abge­ru­fen wer­den. Dies redu­ziert den Bedarf an Papier und Faxen.
  2. TI-Mes­sen­ger (TIM): Der TI-Mes­sen­ger ermög­licht digi­ta­le Arzt­vi­si­ten. Video­arzt­ter­mi­ne kön­nen orga­ni­siert wer­den, wodurch Bewoh­ner die Ein­rich­tung nicht ver­las­sen müs­sen. Dia­gnos­tik und Behand­lungs­emp­feh­lun­gen kön­nen direkt über den Mes­sen­ger erfolgen.

c) Ablauf­plan zur Anbin­dung und Nut­zung der TI

  1. Work­shop und Ver­net­zung: Ein Work­shop zur TI und Ver­net­zung mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern sind hilfreich.
  1. Kom­po­nen­ten­be­schaf­fung: Ein Struk­tur­plan des Trä­gers oder der Ein­rich­tung soll­te erstellt und elek­tro­ni­sche Heil­be­rufs­aus­wei­se (eHBA) bestellt wer­den. In den meis­ten Fäl­len reicht ein eHBA aus.
  2. Pro­zess­de­fi­ni­ti­on: Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­zes­se für KIM und ePA soll­ten fest­ge­legt und opti­miert werden.
  3. Secu­ri­ty Modu­le Card Typ B (SMC‑B): Pro Ver­sor­gungs­ver­trag soll­te eine SMC‑B beschafft werden.
  4. KIM-Adres­sen: Defi­ni­ti­on der KIM-Adres­sen und Bestim­mung der Anzahl.
  5. Netz­werk­plan: Ein Netz­werk­plan soll­te erstellt wer­den. Falls kein Netz­werk­plan vor­liegt, muss eine IT-Bestands­auf­nah­me erfolgen.
  6. Kom­pa­ti­bi­li­tät Pri­mär­sys­tem: Prü­fen, ob das Pri­mär­sys­tem TI-Rea­dy ist.
  7. Aus­wahl eines TI-Dienst­leis­ters: Die Aus­wahl eines TI-Dienst­leis­ters soll­te anhand spe­zi­fi­scher Fra­gen zur Aus­schrei­bung und Leis­tungs­be­schrei­bung erfolgen.
  8. Mit­ar­bei­ter­in­for­ma­ti­on: Die Mit­ar­bei­ten­den soll­ten früh­zei­tig infor­miert und Chan­ge-Manage­ment imple­men­tiert werden.
  9. Ansprech­per­son benen­nen: Pro Ein­rich­tung soll­te eine Ansprech­per­son tech­ni­sche Belan­ge benannt werden.
  10. Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Akteu­ren: Gesprä­che mit Ärz­ten und Apo­the­kern über die künf­ti­gen Pro­zes­se soll­ten ange­sto­ßen werden.
  11. Schu­lun­gen und Beglei­tung: Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen und Mul­ti­pli­ka­to­ren-Kon­zep­te soll­ten imple­men­tiert werden.
  12. IT-Sicher­heit: Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz der Sys­te­me soll­ten getrof­fen werden.

Autoren­hin­wei­se

Mar­tin Peter ist Bera­ter und Pro­jekt­lei­ter bei diga​tus​.care, spe­zia­li­siert auf Digi­ta­li­sie­rungs- und IT-Strategie.

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Bayernletter

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Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter