Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
A) Tarifpflicht
Die Tarifpflicht kommt zum 01.09.2022. Eine Aussetzung oder Verschiebung, wie von einigen erwartet, wurde nicht beschlossen.
B) Erstattung Schnelltests
Die Coronavirus-Testverordnung wird bis zum 30.06.2022 verlängert. Damit gilt auch die Kostenerstattung für Tests weitere drei Monate fort.
C) Corona-Bonus: bis zu 550 Euro in der Altenpflege
Der Bundestag und Bundesrat haben die Auszahlung des Pflegebonus 2022 beschlossen.
D) Erstattung Investitionskosten Freistaat Bayern
Die Erstattung der coronabedingten Mindereinnahmen der Investitionskosten durch den Freistaat Bayern wurde bis 30.06.2022 verlängert.
Hier können Sie den ausführlichen Bayernletter Mai 2022 lesen und ihn als pdf-Datei herunterladen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.