BAYERNLETTER® Novem­ber 2024

Pflegegradverteilung und Auslastung der Pflegeheime in Bayern // Neue Sachleistungen ab 01.01.2025 // Photovoltaikanlagen
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER Novem­ber 2024 Aus­ga­be 210

I. Pfle­ge­grad­ver­tei­lung und Aus­las­tung der Pfle­ge­hei­me in Bayern

Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de haben mit Stich­tag 18.09.2024 wie­der eine bay­ern­wei­te Erhe­bung über die Aus­las­tung und die bay­ern­wei­te Pfle­ge­grad­ver­tei­lung vorgenommen.

Die Teil­nah­men waren wie­der sehr gut, sodass 94.351 Heim­plät­ze von ins­ge­samt ca. 113.000 Plät­zen aus­ge­wer­tet wer­den konnten.

Die star­ke Ver­schie­bung hin zu nied­ri­ge­ren Pfle­ge­gra­den in den Vor­jah­ren hat sich etwas abge­mil­dert. So sind erst­mals die Antei­le im PG 3 und PG 4 etwas ange­stie­gen. Dies dürf­te jedoch zum Teil auch ein Basis­ef­fekt sein, da im Vor­jahr sehr vie­le Schnell­ein­stu­fun­gen im PG 2 noch nicht begut­ach­tet waren. Ein ande­rer Grund ist, dass vie­le Bewoh­ner spä­ter und dann mir höhe­ren Pfle­ge­gra­den ins Pfle­ge­heim einziehen.

Aus­las­tung liegt bei 90,42 %

  • Die aktu­el­le Bele­gung in Bay­ern ergab bei einer Gesamt­aus­wer­tung über alle Ver­bän­de eine bay­ern­wei­te Aus­las­tungs­quo­te von 90,42 %. Sie hat sich im Ver­gleich zum Vor­jahr (89,69 %) gering­fü­gig verbessert.
  • Die aus­ge­wer­te­ten 94.351 Plät­zen waren zum Stich­tag mit 85.311 Bewoh­nern belegt.
  • Ein Pfle­ge­platz ist somit nur an 330 Tagen im Jahr belegt.

Die Pfle­ge­sät­ze sind seit 01.01.2024 mit 351 Tagen berech­net. Hier­durch kön­nen im Durch­schnitt 5,75 % der Fix­kos­ten im Sach- und Per­so­nal­kos­ten­be­reich nicht refi­nan­ziert werden. 

II. Neue Sach­leis­tun­gen ab 01.01.2025

Wie bereits berich­tet, erhö­hen sich die Sach­leis­tungs­be­trä­ge ab 01.01.2025 um 4,5 %. Dem­nach errech­nen sich ab 01.01.2025 fol­gen­de Änderungen:

Voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen haben auf­grund der Ände­rung der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen eine neue Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung bzw. eine Anlage/Ergänzung zu ihrer bis­he­ri­gen Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung nach
§ 85 SGB XI von der Pfle­ge­kas­se ab 01.01.2025 erhal­ten. Das ist not­wen­dig, da die pro­zen­tua­le Erhö­hung der Sach­leis­tungs­bud­gets bei Bestehen­blei­ben der bis­he­ri­gen Pfle­ge­sät­ze zu unter­schied­li­chen ein­rich­tungs­ein­heit­li­chen Eigen­an­tei­len (EEE) füh­ren wür­de. Gesetz­lich ist aber wei­ter­hin vor­ge­schrie­ben, dass alle Bewoh­ner der Pfle­ge­gra­de 2–5 einen gleich hohen EEE zu zah­len haben. Somit müs­sen die Kos­ten der Pfle­ge­ein­rich­tung auf die Pfle­ge­gra­de 2–5 ab 01.01.2025 neu ver­teilt wer­den, wodurch sich in den meis­ten Ein­rich­tun­gen in den Pfle­ge­gra­den 2 und 3 Redu­zie­run­gen bei den Ent­gel­ten und bei den Pfle­ge­gra­den 4 und 5 Erhö­hun­gen erge­ben. In der Sum­me blei­ben die Ein­nah­men der Ein­rich­tung unverändert.

In der Tages- und Nacht­pfle­ge gibt es kei­ne ein­rich­tungs­ein­heit­li­chen Eigen­an­tei­le, wes­we­gen hier kei­ne geän­der­ten Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen ab 01.01.2025 not­wen­dig werden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen

a) Null­steu­er­satz für die Anschaf­fung von Photovoltaikanlagen

Bei unse­ren Man­dan­ten kommt es in den letz­ten Jah­ren immer häu­fi­ger vor, dass gebrauch­te oder neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ange­schafft wer­den. Was immer noch nicht so bekannt ist: der Erwerb die­ser Anla­gen unter­liegt für Lie­fe­run­gen ab dem 01.01.2023 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen dem soge­nann­ten Null­steu­er­satz. D.h. der Lie­fe­rant darf auf der Rech­nung kei­ne Umsatz­steu­er aus­wei­sen und der Erwer­ber spart sich somit aktu­ell 19 % an Kos­ten, sofern er nicht zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt ist.

Emp­feh­lung

Wir emp­feh­len des­halb, dass Sie alle Rech­nun­gen / Ver­trä­ge für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die ab dem 01.01.2023 gelie­fert wur­den, noch ein­mal dahin­ge­hend prü­fen, ob dar­in Mehr­wert­steu­er aus­ge­wie­sen wur­de. Falls ja, neh­men Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter Kon­takt auf, damit er die Vor­aus­set­zun­gen für den Null­steu­er­satz prü­fen kann. Sind die­se erfüllt, gehen Sie auf den Lie­fe­ran­ten zu und ver­lan­gen zum einen eine kor­ri­gier­te Rech­nungs­stel­lung / Ver­trags­for­mu­lie­rung. Zum ande­ren muss der Lie­fe­rant Ihnen den MWSt-Betrag zurück­er­stat­ten. Sind Sie zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt, müs­sen Sie für den betref­fen­den Leis­tungs­zeit­raum eine kor­ri­gier­te Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung abge­ben und die zu viel ein­be­hal­te­ne Vor­steu­er an das Finanz­amt nachentrichten.

b) Ener­gie­kos­ten: Pfle­ge­satz vs. Investitionskosten

Bis­lang ist es so, dass die Kos­ten für exter­ne Strom­erzeu­gung und ‑lie­fe­rung für den Pfle­ge­satz lau­fen­de Betriebs­kos­ten dar­stel­len. Sie wer­den dar­in zu jeweils 50 % auf Pfle­ge und Unterkunft/Verpflegung verteilt.

Die Mög­lich­keit einer Refi­nan­zie­rung über den Pfle­ge­satz für Auf­wen­dun­gen, die aus der Anschaf­fung von eige­nen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen resul­tie­ren, ist der­zeit noch nicht geklärt. Dar­un­ter fal­len z. B. Auf­wen­dun­gen aus der Abschrei­bung, Kos­ten für die Finan­zie­rung der Anschaf­fung, War­tungs- und Repa­ra­tur­kos­ten etc.

Nach­dem die Kos­ten für exter­ne Strom­erzeu­gung zu den lau­fen­den Betriebs­kos­ten zäh­len, müss­ten folg­lich auch die Auf­wen­dun­gen resul­tie­rend aus eige­ner Strom­erzeu­gung zu je 50 % auf Pfle­ge und Unterkunft/Verpflegung im Pfle­ge­satz ver­teilt wer­den. Im Extrem­fall erzeugt eine Pfle­ge­ein­rich­tung mit einer eige­nen PV-Anla­ge zu 100 % Strom für den Eigen­be­darf und hat somit kei­ner­lei Auf­wen­dun­gen mehr für exter­ne Stromlieferanten.

Wer­den die Kos­ten aus eige­ner Strom­erzeu­gung nun zu 100 % mit dem Inves­ti­ti­ons­be­trag refi­nan­ziert, sind die Ent­gel­te nicht mehr vergleichbar.

Emp­feh­lung

Buch­hal­te­risch soll­ten des­halb für PV-Anla­gen geson­der­te Bestands­kon­ten inner­halb des Anla­ge­ver­mö­gens und geson­der­te Auf­wands­kon­ten für die Abschrei­bung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ange­legt und bebucht werden.

Wei­te­re sons­ti­ge Auf­wen­dun­gen für die PV (War­tun­gen, Finan­zie­rungs­kos­ten, Repa­ra­tu­ren etc.) und Erträ­ge, die im Zusam­men­hang mit der PV-Anla­ge anfal­len, soll­ten eben­falls auf sepa­ra­ten Auf­wands- und Ertrags­kon­ten aus­ge­wie­sen werden.

Bei Alten­hil­fe­ein­rich­tun­gen ist ein getrenn­ter Nach­weis für alle Kos­ten und Erträ­ge rund um die PV-Anla­gen für den Nach­weis bei der Berech­nung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten und/oder der Betriebs­kos­ten von Bedeutung.

Im Detail zu die­ser The­ma­tik lesen Sie bit­te die FAQ vom Bundesfinanzministerium:

https://​www​.bun​des​fi​nanz​mi​nis​te​ri​um​.de/​C​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​F​A​Q​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​-​p​h​o​t​o​v​o​l​t​a​i​k​a​n​l​a​g​e​n​.​h​tml

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Frau Sil­via Jose­phi per E‑Mail unter silvia.josephi@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter