BAYERNLETTER® Okto­ber 2018

Bayernweite Personalschlüssel, Abgrenzung der Investitionskosten von den Betriebskosten Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter sowie weitere Themen.

Aus­ga­be 140

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

1 . Bay­ern­wei­te Personalschlüssel

Sach­ver­halt:
Die bay­ern­wei­ten Per­so­nal­schlüs­sel wur­den zum 01.01.2017 bud­get­neu­tral übergeleitet.

Der baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­aus­schuss und die baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on haben sich über­ein­stim­mend dar­auf ver­stän­digt, dass der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht ver­schlech­tert wer­den soll.

Ergeb­nis­se Erhe­bung 21.09.2018
Der Rück­lauf der Erhe­bung war mit über 100.000 erfass­ten Bewohner*innen wie­der sehr gut.

Die Erhe­bung der Bele­gungs­struk­tur am 21.09.2018 ergibt fol­gen­de Ver­tei­lung der Pflegegrade:

Erhe­bung 21.09.2018PG 2PG 3PG 4PG 5
Bewoh­ner­ver­tei­lung 30.11.201724,42 %31,07 %27,92 %16,60 %
Bewoh­ner­ver­tei­lung 21.09.201824,89 %32,54 %27,36 %15,21 %
Ver­än­de­rung Verteilung0,47 %1,47 %-0,55 %-1,39 %
Ver­än­de­rung in %1,90 %4,70 %-2,00 %-8,40 %

Die Antei­le im Pfle­ge­grad 4 und 5 haben sich wei­ter­hin redu­ziert. Die Antei­le in den Pfle­ge­gra­den 2 und 3 haben sich erhöht.

Mit den neu erho­be­nen Daten errech­net sich bay­ern­weit ein durch­schnitt­li­cher Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel von 1 : 2,407. Bei der letz­ten Erhe­bung am 30.11.2017 war noch ein Per­so­nal­schlüs­sel von 2,387 ermit­telt worden.

Die Ver­schie­bung bleibt aber ins­ge­samt im Rah­men der beschlos­se­nen Abwei­chung von nicht mehr als 0,02 des bay­ern­wei­ten durch­schnitt­li­chen Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sels als Vor­aus­set­zung für eine Anpassung.

Fazit
Eine Ände­rung der Per­so­nal­schlüs­sel zum 01.01.2019 muss nicht vor­ge­nom­men wer­de­nEs gel­ten wei­ter­hin die Basis­per­so­nal­schlüs­sel, die zum 01.10.2017 neu fest­ge­setzt wurden

Basis­schlüs­sel seit 01.10.2017

PG 2PG 3PG 4PG 5
1 : 3,711 : 2,601 : 1,981 : 1,98

Ver­gleich Erhe­bung 21.09.2019 zur Über­lei­tung 01.01.2017 Ein Ver­gleich der Erhe­bung 21.09.2018 mit der Über­lei­tung 2016 auf 2017 zeigt eine sehr deut­li­che Redu­zie­rung der Bewohner*innen im Pfle­ge­grad 5 (-19,85 %) und einen sehr star­ken Anstieg der Antei­le im Pfle­ge­grad 2.

Vergl. Erhe­bung — ÜberleitungPG 2PG 3PG 4PG 5
Bewoh­ner­ver­tei­lung Über­lei­tung 201621,75 %30,77 %28,51 %18,97 %
Bewoh­ner­ver­tei­lung 21.09.201824,89 %32,54 %27,36 %15,21 %
Ver­än­de­rung Verteilung3,14 %1,77 %-1,15 %-3,77 %
Ver­än­de­rung in %14,46 %5,74 %-4,02 %-19,85 %
FazitDer Anteil der Bewoh­ner mit Pfle­ge­grad 5 hat sich im Ver­gleich zur Über­lei­tung zum 01.01.2017 bis zum 21.09.2018 von 18,97 % auf 15,21 % redu­ziert. Das ist ein Rück­gang von 19,85 %.Der Bewoh­ner­an­teil mit Pfle­ge­grad 2 ist 14,46 % ange­stie­gen. Lag der Anteil bei der Über­lei­tung zum 01.01.2017 noch bei nur 21,75 % ist die­ser nun mit Stich­tag 21.09.2018 auf 24,89 % gestiegen.

Wei­te­re Erhe­bung zum Stich­tag 20.09.2019
Da eine wei­te­re Ver­schie­bung von höhe­ren in nied­ri­ge­re Pfle­ge­gra­de zu erwar­ten ist, hat die LPSK beschlos­sen, zum 20.09.2019 eine wei­te­re Erhe­bung bay­ern­weit zu starten.

Eine Ände­rung der Per­so­nal­schlüs­sel könn­ten dann zum 01.01.2020 beschlos­sen werden.

2. Abgren­zung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten von den Betriebs­kos­ten Gebrauchs­gü­ter und Verbrauchsgüter

Die Finan­zie­rung der soge­nann­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten ist im § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI gere­gelt. Dem­nach dür­fen in den all­ge­mei­nen Pfle­ge­leis­tun­gen sowie in den Ent­gel­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung kei­ne Inves­ti­ti­ons­kos­ten ent­hal­ten sein.

a) Begriffs­be­stim­mung

Ver­brauchs­gü­ter
Ver­brauchs­gü­ter zeich­nen sich dadurch aus, dass sie nur ein­ma­lig genutzt wer­den
kön­nen. Bei kon­sum­ori­en­tier­ter Betrach­tung han­delt es sich um Pro­duk­te, die durch
den Kon­su­men­ten ver­nich­tet und anschlie­ßend nicht wie­der ver­wen­det werden.

Bei­spie­le Verbrauchsgüter

  • Dienst- und Schutzkleidung,Wäsche, Tex­ti­li­en, etc.
  • sons­ti­ge Gebrauchs­gü­ter des Wirt­schafts- und Ver­wal­tungs­be­darfs wie Toner, Kopier­pa­pier, Schreib­stif­te, Besen, etc.
  • Win­deln, Medi­ka­men­ten­be­cher, Urin­be­cher, Ein­mal­hand­schu­he, etc.

Gebrauchs­gü­ter
Gebrauchs­gü­ter sind Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de, die dazu bestimmt sind, dau­er­haft dem Geschäfts­be­trieb bzw. dem Ver­wal­tungs­pro­zess zu die­nen. In der Regel wer­den die­se akti­viert und über die Nut­zungs­dau­er abge­schrie­ben. Die klei­ne­ren Anschaf­fun­gen bis 800 EUR wer­den als Sofort­ab­schrei­bung verbucht.

Bei­spie­le Gebrauchsgüter

  • sons­ti­ge Gebrauchs­gü­ter­Wirt­schafts­be­darf Iso­lier­kan­nen, Toas­ter, Putz­ei­mer, Kehr­be­sen, Müll­ei­mer, Rauch­mel­der usw.
  • sons­ti­ge Gebrauchs­gü­ter Ver­wal­tungs­be­darf­wie Moni­to­re, Tele­fo­ne, Han­dies, etc.
  • sons­ti­ge Gebrauchs­gü­ter des med./Pflegerischen Bedarfs wie Blut­zu­cker­mess­ge­rä­te, Ther­mo­me­ter, etc.

b) Abgren­zungs­pro­ble­me

In eini­gen Berei­chen wie z. B. sons­ti­ger­Wirt­schafts­be­darf, Ver­wal­tungs­be­darf und sonst. medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­scher Sach­auf­wand sind die Gren­zen zwi­schen Gebrauchsund Ver­brauchs­gü­ter fließend.

Um eine fal­sche Zuord­nung in der Buch­hal­tung von vor­ne her­ein zu ver­mei­den, soll­ten für die jewei­li­gen Berei­che zwei Kon­ten für Ver­brauch- und Gebrauchs­gü­ter zur Ver­fü­gung stehen:

68072 So.Verbr.mat./So.Wirtsch.bed. 19 % (Verbr.güter)
68077 So.Verbr.mat./So.Wirtsch.bed. 19 % (Gebr.güter)

68290 Sons­ti­ger Ver­wal­tungs­be­darf (Verbr.güter)
68295 Sons­ti­ger Ver­wal­tungs­be­darf (Gebr.güter)

68300 Med.-pfleger. Aufw. Sons­ti­ges (Verbr.güter)
68305 Med.-pfleger. Aufw. Sons­ti­ges (Gebr.güter)

3. Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs­ge­setz
Kei­ne Refi­nan­zie­rung ab 01.01.2019?

Über das vor­ge­leg­te Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs­ge­setz soll der Bun­des­tag am Frei­tag, den 09.11.2018, abschlie­ßend in einer zwei­ten und drit­ten Lesung debattieren.

Bis­her ist nicht bekannt, wie der Zuschlag berech­net wird und wer die­sen Zuschlag wann festlegt.

In der Ver­bän­de­an­hö­rung am 10.10.2018 wur­de der Vor­schlag gemacht, ana­log zum Ver­gü­tungs­zu­schlag für die zusätz­li­che Betreu­ung und Akti­vie­rung nach § 85 Absatz 8 SGB XI die Ver­ein­ba­rung des Zuschlags in das Pfle­ge­satz­ver­fah­ren nach § 85 SGB XI zu integrieren.

Lei­der ist die­ser Vor­schlag von der Poli­tik nicht auf­ge­nom­men worden.

Wei­ter­hin soll der Spit­zen­ver­band Bund der Pfle­ge­kas­sen im Beneh­men mit den Bun­des­ver­ei­ni­gun­gen der Trä­ger sta­tio­nä­rer Pfle­ge­ein­rich­tun­gen das Nähe­re für die Antrag­stel­lung und den Nach­weis nach Satz 4 sowie das Zah­lungs­ver­fah­ren für sei­ne Mit­glie­der festlegen.

Die Fest­le­gun­gen bedür­fen der Zustim­mung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit im Beneh­men mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend im Rah­men sei­ner Zuständigkeit.

FazitVie­le Trä­ger haben im Ver­trau­en auf die Aus­sa­ge der Poli­tik bereits jetzt schon zusätz­li­che Fach­kräf­te zum 01.01.2019 gesucht und ein​ge​stellt​.Es besteht nun die Gefahr, dass eine Refi­nan­zie­rung der von der Poli­tik ver­spro­chen Stel­len an 01.01.2019 nicht gege­ben ist.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–36. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter