BAYERNLETTER® Okto­ber 2019

Referenzpersonalschlüssel: Ergebnis der Evaluation, Neue Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) und mehr.

Aus­ga­be 150

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel: Ergeb­nis der Evaluation

Mit der Stich­tags­er­he­bung zum 20.09.2019 wur­de bay­ern­weit eine Voll­erhe­bung in Bezug auf die Ver­tei­lung der Pfle­ge­gra­de durch­ge­führt. Erho­ben wur­den ca. 100.000 Bewohner/innen in den baye­ri­schen Pflegeheimen.

Die Stich­tags­er­he­bung zum 20.09.2019 zeigt fol­gen­de Verteilung:

 Pfle­ge­grad 
2
Pfle­ge­grad 
3
Pfle­ge­grad 
4
Pfle­ge­grad 
5
Ver­tei­lung der Bewohner/innen24,20 %33,84 %27,27 %14,69 %

Die Antei­le im Pfle­ge­grad 4 und 5 haben sich wei­ter­hin redu­ziert. Im Ver­hält­nis zur Über­lei­tung hat sich der Anteil der Bewohner/innen mit Pfle­ge­grad 5 um 22,58 % reduziert!

Die zum 20.09.2019 erho­be­nen Daten zei­gen eine Ver­schlech­te­rung des bis­he­ri­gen bay­ern­wei­ten durch­schnitt­li­chen Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sels von 1:2,387 auf 1:2,409. Die­ser befin­det sich aber immer noch in der beschlos­se­nen Band­brei­te (bis zu 2,42), des­halb blei­ben die Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel unverändert.

II. Neue Deut­sche Fach­kräf­te­agen­tur für Gesund­heits- und Pfle­ge­be­ru­fe (DeFa)

TEIL­NAH­ME AM BESCHLEU­NIG­TEN VER­FAH­REN ZUR GEWIN­NUNG VON PFLE­GE­FACH­KRÄF­TEN VON DEN PHIL­IP­PI­NEN UND AUS MEXI­KO
Regis­trie­rung bis 08.11.2019 möglich!

Die neue Deut­sche Fach­kräf­te­agen­tur für Gesund­heits- und Pfle­ge­be­ru­fe (DeFa) mit Sitz in Saar­brü­cken ist eine von meh­re­ren Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung auf die Her­aus­for­de­rung des Pfle­ge­not­stan­des in Deutsch­land. Die Ein­rich­tung der DeFa gehört zum KAP-Handlungsprogramm„Pflegekräfte aus dem Aus­land“. Unter­stützt vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) ist die­se als selb­stän­di­ge Gesell­schaft tätig.

  • Die DeFa gestal­tet Ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch Bün­de­lung und Stan­dar­di­sie­rung effi­zi­en­ter, um aus­län­di­sche Fach­kräf­te in Pfle­ge­be­ru­fen schnel­ler nach Deutsch­land zu bringen.
  • In Abstim­mung mit den Her­kunfts­län­dern hilft die DeFa, qua­li­fi­zier­te Pfle­ge­fach­kräf­te aus dem Aus­land in gro­ßer Zahl nach Deutsch­land zu bringen.
  • Die DeFa führt die not­wen­di­gen Ver­wal­tungs­ver­fah­ren mit den Aner­ken­nungs­be­hör­den, Arbeits­agen­tu­ren und Aus­län­der­be­hör­den in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern durch.
  • Abschlie­ßend sorgt die DeFa für die Ertei­lung der Visa bei den deut­schen Auslandsvertretungen.

Ins­be­son­de­re auf Grund der Vor­prü­fung aller erfor­der­li­chen Unter­la­gen kann das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren laut Aus­sa­gen der DeFa ins­ge­samt erheb­lich beschleu­nigt werden.

Kos­ten­punkt: 350,00 Euro “pro Fall” (s. Home­page DeFa).

Bei Inter­es­se am beschleu­nig­ten Ver­fah­ren für die Gewin­nung von Pfle­ge­fach­kräf­ten von den Phil­ip­pi­nen und aus Mexi­ko kön­nen sich inter­es­sier­te Ein­rich­tun­gen bis zum 08.11.2019 (ers­te Staf­fel) auf der Home­page der DeFa mit einer Bedarfs­mel­dung regis­trie­ren:https://​www​.defa​-agen​tur​.de/​b​e​d​a​r​f​s​a​u​f​ruf

III. PpSG-Ori­en­tie­rungs­hil­fe des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit (BMG) und der Leistungserbringer

Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQs) zur Finan­zie­rung von Ver­gü­tungs­zu­schlä­gen für zusätz­li­che Pfle­ge­stel­len nach § 8 Absatz 6 SGB XI.

Die ers­ten Erfah­run­gen mit dem Pfle­ge­stel­len­för­der­pro­gramm haben gezeigt, dass Bedarf für Hin­wei­se zur prak­ti­schen Umset­zung besteht, um einer­seits das Bewil­li­gungs­ver­fah­ren „zu ver­ein­fa­chen und zu beschleu­ni­gen“ und ande­rer­seits bei den voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen ver­stärkt für die Schaf­fung zusätz­li­cher Pfle­ge­fach­stel­len zu werben.

Zur mög­lichst ein­heit­li­chen Infor­ma­ti­on aller am Ver­fah­ren Betei­lig­ten wur­de nach 10 Mona­ten eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe herausgegeben.

https://​www​.dak​.de/​d​a​k​/​p​f​l​e​g​e​/​p​f​l​e​g​e​p​e​r​s​o​n​a​l​s​t​a​e​r​k​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​n​e​u​e​-​s​t​e​l​l​e​n​-​2​0​9​9​9​6​2​.​h​tml

Die FAQs stel­len eini­ges klar, was eigent­lich für vie­le Antrag­stel­ler selbst­ver­ständ­lich war:

  • Weg­fall der Per­so­nal­lis­te – Nach­weis für die Gesamteinrichtung
  • Anspruch besteht pro Versorgungsvertrag

Zusätz­lich wer­den wei­te­re büro­kra­ti­sche Hür­den geschaf­fen bzw. blei­ben bestehen.

Neu­es halb­jähr­li­ches Form­blatt zur Bestä­ti­gung der Erfül­lung der Antragsvoraussetzungen:

  • Es soll regel­mä­ßig halb­jähr­lich ein Form­blatt zur Bestä­ti­gung der Erfül­lung der Antrags­vor­aus­set­zun­gen an die Pfle­ge­kas­se gesen­det werden.
  • Die Bestä­ti­gung soll jeweils zum 15. März und 15. Sep­tem­ber, nach Ein­gang des Bewil­li­gungs­be­schei­des unauf­ge­for­dert, mit Unter­schrift ver­se­hen, per E‑Mail oder per Post, an die, für das Antrags­ver­fah­ren zustän­di­ge, Pfle­ge­kas­se gesen­det werden.
  • Wird die Bestä­ti­gungs­mel­dung nicht frist­ge­recht durch­ge­führt, lei­tet die Pfle­ge­kas­se ein Ver­fah­ren ein, um die Zah­lung des Ver­gü­tungs­zu­schla­ges einzustellen.

Als Nach­weis wer­den wei­ter­hin Gehalts­ab­rech­nun­gen sowie ggf. Lohn­jour­na­le der zusätz­li­chen Pfle­ge­kraft gefor­dert, obgleich die­se bei Neu­ein­stel­lun­gen nicht vor­lie­gen bzw. erst acht­Wo­chen nach Ein­tritt aus­sa­ge­kräf­ti­ge Lohn­ab­rech­nun­gen (Zeit­zu­schlä­ge, Schicht­zu­la­gen) vor­han­den sind!

Der Arbeit­ge­ber­auf­wand ZVK ist zu begründen!

„Über­ta­rif­li­che“ Leis­tun­gen wie z. B. Job­ti­ckets müs­sen begrün­det wer­den. Die­se wer­den der­zeit grund­sätz­lich ohne Rück­spra­che aus den Anträ­gen gestrichen.

Fris­ten für die Bear­bei­tung der Anträ­ge wer­den in der Ori­en­tie­rungs­hil­fe nicht gesetzt!

Die meis­ten Trä­ger, die im Dezem­ber 2018 Anträ­ge gestellt und zusätz­li­che Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt haben, haben bis Ende Sep­tem­ber noch kein Geld von den Pfle­ge­kas­sen erhalten.

Hier soll­te eine Geneh­mi­gungs­fik­ti­on des § 13 Abs. 3 a SGB V ein­ge­führt wer­den. Dem­nach haben die Kran­ken­kas­sen über Anträ­ge auf Leis­tun­gen grund­sätz­lich inner­halb von 3 bzw. 5 Wochen zu ent­schei­den. Wer­den die Fris­ten ver­säumt, gilt die Leis­tung als geneh­migt (sog. “Geneh­mi­gungs­fik­ti­on”).

FazitDie meis­ten Trä­ger, die im Dezem­ber 2018 Anträ­ge gestellt und zusätz­li­che Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt haben, haben bis Ende Sep­tem­ber noch kei­nen Cent von den Pfle­ge­kas­sen erhalten.Die FAQ’s stel­len eini­ges klar, kom­men jedoch 10 Mona­te zu spät. 
Das Über­maß an Büro­kra­tie bleibt und wird zum Teil noch erhöht.

IV. Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz

Die ursprüng­lich geplan­te Zeit­schie­ne mit Start­ter­min kann nicht ein­ge­hal­ten werden.

Neue geplan­te Zeitschiene:

  • Die Beschei­de sol­len bis 31.01.2020 vom Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds ver­schickt sein.
  • Die ers­te Ein­zah­lung der Leis­tungs­er­brin­ger soll am 10.04.2020 erfolgen.
  • Die Umla­ge auf die Bewoh­ner der Pfle­ge­rich­tun­gen, die Tages­pfle­ge­be­su­cher und Kun­den der ambu­lan­ten Diens­te soll zum 01.04.2020 erfolgen.

Ankün­di­gungs­schrei­ben Ausbildungsumlage:

  • Ende Febru­ar 2020, Sit­zung Bewohnervertretung
  • Anfang März 2020, Erhöhungsschreiben

Soll­te die o. g. Zeit­schie­ne ein­ge­hal­ten wer­den, müs­sen heim­recht­lich die Erhö­hungs­schrei­ben Anfang März 2020 beim Bewohner/in bzw. deren Betreu­ern sein. Die Bewoh­ner­ver­tre­tung soll­te Ende Febru­ar 2020 über die Erhö­hung infor­miert sein.

Aus­bil­dungs­be­ginn:
Vie­le Kran­ken­pfle­ge­schu­len wol­len zum 01.04.2020 mit der Aus­bil­dung begin­nen. Stand heu­te wol­len die bis­he­ri­gen Alten­pfle­ge­schu­len lei­der erst am 01.09.2020 star­ten. Soll­te dies zutref­fen, wer­den die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Kampf um den Nach­wuchs ins Hin­ter­tref­fen gera­ten. Von April bis August 2020 finan­zie­ren dann die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen aus­schließ­lich die Schü­ler in den Krankenhäusern.

Fazit
Die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen dar­auf hin­wir­ken, dass die Alten­pfle­ge­schu­len auch Kur­se mit Start­ter­min 01.04.2020 anbieten.

V. Zuschlag § 132g SGB V: Erhö­hung ab 01.10.2019

Die Ver­ein­ba­rung über den Zuschlag nach § 132g SGB V für die gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se wur­de gekündigt.

Zum 01.10.2019 wur­de ein neu­er Zuschlag zwi­schen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den und den Kran­ken­kas­sen verhandelt.

Die Höhe beträgt nun monat­lich 15,64 Euro/pro Leistungsberechtigten.

In Bezug auf das Bei­tritts­ver­fah­ren wen­den Sie sich an Ihren Spitzenverband.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter