BAYERNLETTER® Okto­ber 2021

Neue bayernweite Referenzpersonalschlüssel, Wissenswertes zur Ausbildungsumlage und weitere Themen.
Pflege

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

1. Neue Bay­ern­wei­te Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel für Ver­ein­ba­run­gen ab 01.01.2022

Um sicher­zu­stel­len, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht ver­schlech­tert, wur­de zum 20.09.2021 eine erneu­te Erhe­bung der bay­ern­wei­ten Bele­gung vor­ge­nom­men. Auf Basis der eva­lu­ier­ten bay­ern­weit durch­schnitt­li­chen Ver­tei­lung der Bewohner/innen in den Pfle­ge­gra­den zum 20.09.2021 wur­den neue bay­ern­weit gel­ten­de Per­so­nal­schlüs­sel mit Wir­kung zum 01.01.2022 ver­ein­bart.
An der Voll­erhe­bung haben sich Ein­rich­tun­gen mit einer Gesamt­platz­zahl von ca. 115.000 Plät­zen betei­ligt. Die Stich­tags­er­he­bung zum 20.09.2021 zeigt fol­gen­de Verteilung:


Pfle­ge­grad 2Pfle­ge­grad 3Pfle­ge­grad 4Pfle­ge­grad 5
09/2021 Ver­tei­lung der Bewohner/innen24,22%35,01%27,08%13,69%
09/2020 Ver­tei­lung der Bewohner/innen22,47%34,26%28,22%15,05%
Über­lei­tung 2017 Ver­tei­lung der Bewohner/innen 21,75%30,77%28,51%18,97%
Ver­än­de­rung in %  14.09.2020 zum 20.09.20217,77%2,20%-4,05%-9,01%
Ver­än­de­rung in %  Über­lei­tung 2017 zum 20.09.202111,35%13,78%-5,02%-27,81%

Die Antei­le der PG5 und PG4 haben sich um ca. 13% redu­ziert und die PG2 und PG3 ent­spre­chend erhöht.
Um den bay­ern­wei­ten Durch­schnitts­schlüs­sel von 1:2,4 zu hal­ten, wur­den fol­gen­de neue bay­ern­wei­te Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel zum 01.01.2022 beschlossen:

 neu ab 01.2021bis­her
Pfle­ge­grad 11 : 6,701 : 6,70
Pfle­ge­grad 21 : 3,491 : 3,71
Pfle­ge­grad 31 : 2,561 : 2,60
Pfle­ge­grad 41 : 2,001 : 1,98
Pfle­ge­grad 51 : 1,821 : 1,79

2. Aus­bil­dungs­um­la­ge nach dem PflBG

Pro­blem­an­zei­ge: ver­zö­ger­te bzw. ver­säum­te recht­zei­ti­ge Antragstellung

Im Fol­ge­jahr 2021 nach Inkraft­tre­ten des PflBG zeigt sich, dass eini­ge Trä­ger bzw. voll- und teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ver­spä­tet einen Antrag auf eine Aus­bil­dungs­um­la­ge nach § 85 SGB XI zur Refi­nan­zie­rung der Ein­zah­lungs­be­schei­de, die ihnen vom Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds zuge­gan­gen sind, gestellt haben bzw. noch stellen.

Dies hat zur Kon­se­quenz, dass sich dadurch die mög­li­chen Umla­ge­mo­na­te redu­zie­ren und sich im Umkehr­schluss dar­aus eine erhöh­te Aus­bil­dungs­um­la­ge errechnet.

Lösung

Da die neu­en Beschei­de für das Jahr 2022 in den nächs­ten Tagen ver­sen­det wer­den, soll hier noch eine ver­stärk­te Infor­ma­ti­on an die Trä­ger erfol­gen, damit die ver­zö­ger­te Antrags­stel­lung die Aus­nah­me bleibt.

Aus­bil­dungs­um­la­ge 01.01.2022

Die Beschei­de für die Aus­bil­dungs­um­la­ge 2022 sol­len im Okto­ber bzw. Anfang Novem­ber 2021 bei den Ein­rich­tun­gen ankom­men. Hier­durch wird sich die Aus­bil­dungs­um­la­ge ab 01.01.2022 erhö­hen. Ein Erhö­hungs­schrei­ben ist spä­tes­tens Ende Novem­ber 2021 zu erstellen.

A) Check­lis­te zur Aus­bil­dungs­um­la­ge für den 01.01.2022 — Tages­pfle­ge und Pflegeheim

  • Der Antrag auf Zusatz­ver­ein­ba­rung zur Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung nach § 85 SGB XI muss von den Trä­gern der Pfle­ge­hei­me und Tages­pfle­gen ver­an­lasst werden.
  • Hier­zu gibt es eine Antrags­da­tei im Excel For­mat mit zwei Tabellenblättern.
  • Bescheid, der lt. PAF vor­aus­sicht­lich Ende Okto­ber ein­tref­fen soll, an die zustän­di­ge Stel­le im Haus für Pfle­ge­satz geben.
  • Antrags­da­tei kor­rekt aus­fül­len, aus­dru­cken und unter­zeich­nen (Tabel­len­blatt 2)
  • Zusatz­ver­ein­ba­rung 3x aus­dru­cken (Tabel­len­blatt 1)
  • 6x unter­schrei­ben (pro Ver­ein­ba­rung zwei Unterschriften)
  • Bescheid des Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds beilegen
  • Alle Unter­la­gen an den zustän­di­gen Ver­hand­ler der ARGE der Pfle­ge­kas­sen­ver­bän­de bis Mit­te Novem­ber versenden
  • Erhö­hungs­schrei­ben erstel­len und mög­lichst am 27.11.2021 an die Bewoh­ner und Tages­pfle­ge­be­su­cher ver­sen­den (4‑Wo­chen-Frist)
  • Beschei­de an die Buch­hal­tung wei­ter­lei­ten und Dau­er­auf­trag für die monat­li­chen Zah­lun­gen Janu­ar – Dezem­ber einrichten

B) Check­lis­te zur Aus­bil­dungs­um­la­ge für den 01.01.2021 — ambu­lan­te Pflege

  • Den Bescheid, der vor­aus­sicht­lich Ende Okto­ber kommt, an die zustän­di­ge Stel­le für Abrech­nung geben.
  • Der neue %-Zuschlag 2022 für die Aus­bil­dungs­um­la­ge wird im Bescheid festgelegt.
  • Die Ankün­di­gungs­fris­ten bestim­men sich aus dem Ver­trag und betra­gen in der Regel vier Wochen.
  • Sobald der Zuschlag durch den Pfle­ge­aus­bil­dungs­fond als %-Wert fest­steht, soll­te recht­zei­tig eine Ankün­di­gung an die Kun­den des ambu­lan­ten Diens­tes erfolgen.
  • Beschei­de an die Buch­hal­tung wei­ter­lei­ten und Dau­er­auf­trag für die monat­li­chen Zah­lun­gen Janu­ar – Dezem­ber einrichten.

C) Umset­zung bei Schwan & Partner

Für Trä­ger, die Schwan & Part­ner mit der Antrag­stel­lung auf Zusatz­ver­ein­ba­rung beauf­tragt haben, bit­ten wir die Umla­ge­be­schei­de sofort nach Ein­gang an eine der fol­gen­den Adres­sen zu mailen:

Kristina.Jotz@schwan-partner.de
Julian.Braun@schwan-partner.de

  • Das Erhö­hungs­schrei­ben wird Ihnen dann recht­zei­tig zur Ver­fü­gung gestellt.
  • Der Antrag auf Zusatz­ver­ein­ba­rung wird von uns unter­schrifts­reif per PDF erstellt und zugesandt.

Wich­tig

  • Die Beschei­de des PAF für die Aus­bil­dungs­um­la­ge wer­den vor­aus­sicht­lich Ende Okto­ber 2021 versendet.
  • Nach­dem die Beschei­de ein­ge­gan­gen sind, soll­ten die Anträ­ge umge­hend bis Mit­te Novem­ber 2021 an die ARGE der Pfle­ge­kas­sen­ver­bän­de über­sandt werden.

3. Erstat­tun­gen Per­so­nal­kos­ten PAF und Pau­scha­le pro AZUBI

Nicht zu ver­wech­seln mit dem Umla­ge­be­scheid ist der Fest­set­zungs- und Auszahlungsbescheid!

Ände­rungs­be­schei­de 10.2021

Der Fest­set­zungs- und Aus­zah­lungs­be­scheid für das Jahr 2021 wur­de im Lau­fe des Sep­tem­bers 2020 ver­sen­det. Auf Basis der aktu­el­len Mel­dun­gen 09.2021 wer­den der­zeit die Aus­zah­lungs­be­schei­de auf Basis der nun tat­säch­lich 2021 vor­han­den Aus­zu­bil­den­den aktualisiert.

Hier­zu wer­den im Okto­ber 2021 Ände­rungs­be­schei­de versendet.

Die Fest­set­zungs- und Aus­zah­lungs­be­schei­de 2022 wer­den dann eben­falls noch im letz­ten Quar­tal versenden.

4. Berück­sich­ti­gung von Kos­ten für die Ver­mitt­lung und Gewin­nung von Pfle­ge­per­so­nal im Aus­land im Pflegesatz

Schrei­ben Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit vom 16.08.2021


Gemäß Schrei­ben des BMG (sie­he Anla­ge 1) kön­nen Kos­ten für Ver­mitt­lung und Anwer­bung von Pfle­ge­fach­kräf­ten im Aus­land für sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in den Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit den Kos­ten­trä­gern (ins­be­son­de­re Pfle­ge­kas­sen und Sozi­al­hil­fe­trä­ger) berück­sich­tigt werden.

Fol­gen­de Auf­wen­dun­gen kön­nen refi­nan­ziert werden:

  • Kos­ten ins­be­son­de­re für Anreise
  • Sprach­kur­se sowie beruf­li­che Qualifizierung
  • Sons­ti­ge bereits ver­aus­lag­te Auf­wen­dun­gen für not­wen­di­ge Leis­tun­gen für die Beschäf­ti­gung in Deutsch­land z.B.
    • Anmie­tung von Woh­nun­gen vor der Anreise
    • Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen f. Per­so­nalan­wer­bung international
    • Stel­len­an­zei­gen international

Dazu hat die Pfle­ge­ein­rich­tung durch geeig­ne­te Nach­wei­se Art, Inhalt, Umfang und Kos­ten der Leis­tun­gen, für die eine Ver­gü­tung bean­sprucht wird, recht­zei­tig vor Beginn der Ver­hand­lun­gen dar­zu­le­gen. Hier­zu gehö­ren auch die von einer Pfle­ge­ein­rich­tung pro­spek­tiv zu erwar­ten­den Kos­ten für die Per­so­nal­ver­mitt­lung und ‑Gewin­nung von aus­län­di­schem Pflegepersonal.

Emp­feh­lun­gen
Es soll­ten alle Auf­wen­dun­gen für die Ver­mitt­lung und Gewin­nung von Pfle­ge­per­so­nal im Aus­land intern erfasst und für die Pfle­ge­satzer­stel­lung im Pfle­ge­satz berück­sich­tigt wer­den.
Hier­zu ist es sinn­voll, die­se Auf­wen­dun­gen bereits auf getrenn­ten Kon­ten oder einer eige­nen Kos­ten­stel­le in der Buch­hal­tung zu erfas­sen, damit die­se ggfs. nach­ge­wie­sen wer­den können.

5. Neu­re­ge­lung zur tarif­li­chen Ent­loh­nung auf­grund des Geset­zes zur Wei­ter­ent­wick­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung (GVWG)

A) Frist­ver­län­ge­rung bis 31.10.2021 für die Über­mitt­lung der Daten über die Daten­Clea­ring­Stel­le (DCS) Pflege

Wie bereits im Bayernletter 09.2021 mit­ge­teilt, waren alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet, bis zum 30.09.2021 Anga­ben zur tarif­li­chen Bezah­lung über die Daten­Clea­ring­Stel­le (DCS) Pfle­ge zu übermitteln.

Da die Ein­ga­be der Daten erst ab 28.09.2021 mög­lich war und die Richt­li­nie hier­zu bis heu­te noch nicht ver­öf­fent­lich wur­de, ist die Frist für die Daten­ein­ga­be bis 31.10.2021 ver­län­gert worden.

B) Umset­zung der Richt­li­ni­en nach § 72 Absatz 3c und § 82c Absatz 4 SGB XI

Ins­ge­samt erfolgt der Start der Umset­zung der Richt­li­ni­en und damit die digi­ta­leEr­fas­sung und Ver­ar­bei­tung über die DCS im Wesent­li­chen in 3 Phasen:

Pha­se 1:
Über­mitt­lung maß­geb­li­cher Infor­ma­tio­nen aus Tarif­ver­trä­gen und kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen für Ein­rich­tun­gen nach § 72 Absatz 3a SGB XI in Ver­bin­dung mit § 72 Absatz 3e SGB XI vor dem 30.09.2021 (jetzt 31.10.2021).

Pha­se 2:
Berech­nung eines regio­nal übli­chen Ent­gelt­ni­veaus zur Fest­le­gung der Tarif­ver­trä­ge und kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen, die von den Lan­des­ver­bän­den der Pfle­ge­kas­sen bis spä­tes­tens ein Monat nach Inkraft­tre­ten der RL nach § 82c SGB XI (vor­aus­sicht­lich bis Ende Okto­ber 2021) zu ver­öf­fent­li­chen sind.

Pha­se 3:
Erklä­rung zur Nicht­un­ter­schrei­tung der Ent­loh­nung von Tarifverträgen/ kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen durch Ein­rich­tun­gen nach § 72 Absatz 3b SGB XI (Nicht-tarif­ge­bun­de­ne Ein­rich­tun­gen) gemäß § 72 Absatz 3d Satz 3 SGB XI mit Öff­nung der ent­spre­chend ange­pass­ten Ein­ga­be­mas­ke spä­tes­tens zum Jah­res­be­ginn 2022.

C) Infor­ma­tio­nen der Ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen auf Bundesebene

Seit Anfang Okto­ber lie­gen nun auch Infor­ma­ti­on der Ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen auf Bun­des­ebe­ne zur Umset­zung der Richt­li­ni­en nach § 72 Absatz 3c und § 82c Absatz 4 SGB XI über die Daten­Clea­ring­Stel­le (DCS) Pfle­ge vor.

Die­se Infor­ma­tio­nen sind in der Anla­ge 2 abrufbar.

6. Umset­zung der Pfle­ge­satz­er­hö­hun­gen 2022 für nicht tarif­ge­bun­de­ne Einrichtungen

Für nicht tarif­ge­bun­de­ne Trä­ger gibt es u.E. fol­gen­de drei Möglichkeiten:

  1. Tarif bekannt und Umset­zungs­zeit­raum vor 01.09.2022
    Eini­ge Trä­ger haben für sich schon ent­schie­den, auf wel­ches Tarif­werk umge­stellt wird. Hier bie­tet sich an, die Umstel­lung mit der nächs­ten Pfle­ge­satz­er­hö­hung zu bean­tra­gen und bereits vor dem 01.09.2022 umzusetzen.
  2. Umset­zungs­zeit­raum zum 01.09.2022 und antei­li­ge Ein­rech­nung der Tarif­er­hö­hung
    Ein­rich­tun­gen, die z.B. zum 01.01.2022 die Pfle­ge­sät­ze mit einer Lauf­zeit für 12 Mona­ten abschlie­ßen wol­len, könn­ten die nor­ma­le Stei­ge­rung der Per­so­nal­kos­ten und Sach­kos­ten bean­tra­gen und die Zusatz­kos­ten für die Tarif­bin­dung ab 01.09.2022 antei­lig für vier Mona­te einrechnen.
  3. Umset­zungs­zeit­raum zum 01.09.2022 und Son­der­kün­di­gung der Pfle­ge­sät­ze
    Für Ein­rich­tun­gen, deren Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung bereits jetzt eine Lauf­zeit über den 31.08.2022 hin­aus auf­weist oder bis April 2022 noch neue Pfle­ge­sät­ze ver­ein­ba­ren, hat die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on fol­gen­de Rege­lung getroffen:
  • Es kann ein Son­der­kün­di­gungs­recht gemäß § 85 Abs. 7 SGB XI gel­tend gemacht wer­den und Anwen­dung finden.
  • Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht bezieht sich aus­schließ­lich auf die Per­so­nal­kos­ten im Bereich Pfle­ge und Betreu­ung und auf die Rest­lauf­zeit der Vergütungsvereinbarung.

Alle übri­gen Kos­ten­be­stand­tei­le und Kal­ku­la­ti­ons­pa­ra­me­ter blei­ben unberührt.

Vor­be­halt­lich von Ände­run­gen in Bezug auf Frist­set­zun­gen des GVWG soll das Son­der­kün­di­gungs­recht gegen­über den Kos­ten­trä­gern bis spä­tes­tens zum 31.05.2022 gel­tend gemacht werden.

Bei­spiel

Eine Ein­rich­tung ver­han­delt neue Pfle­ge­sät­ze zum 01.01.2022 bis 31.12.2022 ohne Ein­rech­nung der Zusatz­kos­ten für die Tarif­bin­dung ab 01.09.2022.

  • Spä­tes­tens bis zum 31.05.2022 müs­sen die neu­en Pfle­ge­sät­ze ab 01.09.2022 bis 31.12.2022 neu bean­tragt werden.
  • Es sind die tarif­li­chen Kos­ten der gewähl­ten Tarif­bin­dung für die Pfle­ge­kräf­te, §43b-Kräf­te und den Pfle­ge­fach­hel­fern nach §84 Abs. 9 zu ermit­teln und in den zum 01.01.2022 abge­stimm­ten Antrags­wer­ten zum 01.09.2022 einzurechnen.
  • Die Rest­lauf­zeit der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung beträgt in die­sem Fall vier Mona­te (09.2022–12.2022).

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Anla­ge 1 und Anla­ge 2 zum BAYERNLETTER® 180.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter