BAYERNLETTER® Okto­ber 2024

Regional übliche Entlohnungsniveaus (RüE) (Erhebung 09/2024) // Vergütungssatz nach § 132g SGB V ab 01.01.2025 // Neues aus der Landespflegesatzkommission // E-Rechnung ab 2025 verpflichtend: Das kommt auf Unternehmen zu
Beratung soziale Einrichtung

BAYERNLETTER Okto­ber 2024 Aus­ga­be 209

I. Regio­nal übli­che Ent­loh­nungs­ni­veaus (RüE) (Erhe­bung 09/2024)

Am 31.10.2024 wur­den die neu­en Über­sich­ten der Tarif­ver­trags­wer­ke und kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen nach § 7 Abs. 1 der Richt­li­nie nach § 82c Abs. 4 SGB XI und der Durch­schnitts­ver­gü­tun­gen veröffentlicht.

Nach­fol­gend fin­den Sie das regio­nal übli­che Ent­gelt für Bay­ern, wel­ches Sie der Home­page der AOK ent­neh­men kön­nen Bun­des­wei­te Über­sicht der regio­nal übli­chen Ent­loh­nungs­ni­veaus und pfle­ge­ty­pi­schen Zuschlä­ge in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen: AOK Gesundheitspartner

Die Durch­schnitts­löh­ne der ein­zel­nen Beschäf­ti­gungs­grup­pen stei­gen um 7,6 % bis 10,22 %. Durch­schnitt­lich steigt das regio­nal übli­che Ent­gelt um 7,21 %, was an einer geän­der­ten Gewich­tung der Berufs­grup­pen lie­gen dürfte.

Die Zeit­zu­schlä­ge sind im Ver­gleich zur letz­ten Erhe­bung unverändert.

II. Ver­gü­tungs­satz nach § 132g SGB V ab 01.01.2025

Mit Wir­kung zum 01.01.2025 wird die Ver­gü­tung für Leis­tun­gen der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se nach § 132g SGB V auf Lan­des­ebe­ne ange­passt. Die Tages­sät­ze stei­gen um 0,89 € ohne Groß­raum­zu­la­ge bzw. 0,90 € mit Großraumzulage:

Die neu­en Ver­gü­tungs­sät­ze sind für 12 Mona­te abge­schlos­sen und lau­fen damit bis 31.12.2025.

III. Neu­es aus der Landespflegesatzkommission

1. Aus­bil­dungs­um­la­ge 2025 für voll- und teil­sta­tio­nä­re Pflegeeinrichtungen

Die bis­he­ri­ge Pra­xis für die Berech­nung der Aus­bil­dungs­um­la­ge sah vor, dass jede Ein­rich­tung einen indi­vi­du­el­len Ein­zah­lungs­be­scheid erhal­ten hat, mit dem sich für das dar­auf­fol­gen­de Jahr eine indi­vi­du­el­le Aus­bil­dungs­um­la­ge errechnete.

Ab dem Jahr 2025 wird es für alle Ein­rich­tun­gen (voll- und teil­sta­tio­när) eine ein­heit­li­che Aus­bil­dungs­um­la­ge in Höhe von 3,89 € pro Tag geben.

Für ambu­lan­te Diens­te kann ein Pro­zent­satz von 6,22 % auf die Rech­nungs­sum­me für Pfle­ge­leis­tun­gen nach § 36 SGB XI gerech­net werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Home­page des Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bayern:

https://​www​.paf​-bay​ern​.de/​f​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​/​b​e​r​e​c​h​n​u​n​g​-​d​e​r​-​m​o​n​a​t​l​i​c​h​e​n​-​u​m​l​a​g​e​b​e​t​r​a​e​g​e​-​e​i​n​z​a​h​l​u​n​g​e​n​/​t​e​i​l​-​s​t​a​t​i​o​n​a​e​r​e​-​p​f​l​e​g​e​e​i​n​r​i​c​h​t​u​n​gen

Für die ver­ein­ba­rungs­tech­ni­sche Umset­zung hat die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on fol­gen­den Beschluss gefasst:

  • Der bay­ern­weit berech­ne­te Aus­bil­dungs­um­la­ge­be­trag der PAF für das Jahr 2025 fin­det für die sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen rechts­gül­tig Anwen­dung; auf Basis die­ser Fest­le­gung sind sei­tens der ARGE kei­ne Zusatz­ver­ein­ba­run­gen zur Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung nach § 85 SGB XI zu versenden.
  • Für Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit einer Lauf­zeit, die in das Jahr 2026 hin­ein­rei­chen, sowie für die Fol­ge­jah­re wird fest­ge­legt, dass § 1 Abs. 1 der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung nach § 85 SGB XI wie folgt zu fas­sen ist:
    §1 Per­so­nal­schlüs­sel, Voll­zeit­äqui­va­len­te und Pfle­ge­sät­ze
    (1)Den Pfle­ge­sät­zen die­ser Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung lie­gen die in der Anla­ge ver­ein­bar­ten Leis­tungs- und Qua­li­täts­merk­ma­le (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI zugrun­de. Die LQM und der von der Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bay­ern GmbH fest­ge­setz­te Aus­bil­dungs­zu­schlag gemäß Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz (PflBG) ist für das jewei­li­ge Kalen­der­jahr je Bele­gungs­tag Bestand­teil die­ser Vergütungsvereinbarung.
  • Soll­te sich ein höhe­rer Umla­ge­be­trag als im Vor­jahr erge­ben, hat eine frist­ge­rech­te Ankün­di­gung gem. § 9 WBVG zu erfol­gen. Soll­te nicht frist­ge­recht ange­kün­digt wer­den, ver­schiebt sich die Umset­zung zum nächs­ten Monats­ers­ten – die Kos­ten­trä­ger sind unver­züg­lich zu informieren.

2. Ein­heit­li­che Pflegesatzdatei

Anfang des Jah­res wur­de eine Arbeits­grup­pe damit beauf­tragt, ein Ver­hand­lungs­tool zu ent­wi­ckeln, mit dem Ange­bo­te der Leis­tungs­er­brin­ger und Gegen­an­ge­bo­te der Kos­ten­trä­ger ein­fach aus­zu­tau­schen sind.

Hin­ter­grund:

Für Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen gibt es Geschäfts­grund­la­gen, die von bei­den Ver­trags­par­tei­en ver­wen­det wer­den sol­len. Anpas­sun­gen und Wei­ter­ent­wick­lun­gen auf­grund von Beschlüs­sen der LPSK wer­den von einer pari­tä­tisch besetz­ten Arbeits­grup­pe vor­ge­nom­men. In der Regel wer­den die­se Geschäfts­grund­la­gen von den Leis­tungs­er­brin­gern zur Bean­tra­gung neu­er Ent­gel­te her­an­ge­zo­gen; Kos­ten­trä­ger wei­chen aber von die­ser Maß­ga­be ab und nut­zen ver­schie­de­ne eige­ne Rechen­mo­del­le, wes­we­gen es im Ver­hand­lungs­ver­lauf zu über­flüs­si­gen Irri­ta­tio­nen, Kom­pli­ka­tio­nen und Ver­zö­ge­run­gen kom­men kann.

Die Arbeits­grup­pe hat nun drei Tabel­len­blät­ter ent­wi­ckelt, mit denen Ange­bo­te und Gegen­an­ge­bo­te aus­ge­tauscht wer­den kön­nen. Neben einem Tabel­len­blatt für Export und Import der Ange­bo­te gibt es zusätz­lich ein Über­sichts­blatt, in dem das bis­he­ri­ge Ergeb­nis, der Antrag sowie Ange­bot und Gegen­an­ge­bot abge­bil­det werden.

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on hat nun die Arbeits­grup­pe Geschäfts­grund­la­ge damit beauf­tragt, die Ände­run­gen bis spä­tes­tens 01.07.2025 vor­zu­neh­men. Sobald die neue Geschäfts­grund­la­ge ver­öf­fent­licht wird, wer­den wir in unse­rem Bayernletter noch ein­mal berichten.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Juli­an Braun per E‑Mail unter
julian.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0

IV. E‑Rechnung ab 2025 ver­pflich­tend: Das kommt auf Unter­neh­men zu

Bereits im Bayernletter vom Novem­ber 2023 hat­ten wir über die kom­men­de Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nung im Rah­men des Wachs­tums­chan­cen­ge­setz berich­tet. Mit Datum vom 15.10.2024 hat die Finanz­ver­wal­tung das end­gül­ti­ge Ein­füh­rungs­schrei­ben mit den Grund­sät­zen zur Anwen­dung der neu­en E‑Rechnung veröffentlicht.

Somit steht nun fest, dass die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Rech­nung (mit einer gewis­sen Über­gangs­zeit) ab dem 01.01.2025 für den B2B-Bereich gül­tig wird. Hier­bei gilt es zu beach­ten, dass eine E‑Rechnung in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat (CEN-Norm EN16931, z.B. XRech­nung oder ZUGFeRD) aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird und eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermög­licht. Eine pdf-Rech­nung erfüllt die­se Vor­aus­set­zun­gen nicht.

a) Ab wann gilt die Ver­pflich­tung zur E‑Rechnung?

Die grund­sätz­li­che Ver­pflich­tung zur E‑Rechnung gilt ab 01.01.2025. Ange­sichts des zu erwar­ten­den hohen Umset­zungs­auf­wan­des für die Unter­neh­men hat der Gesetz­ge­ber jedoch Über­gangs­re­ge­lun­gen (§27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jah­re 2025 bis 2027 vorgesehen.

Wäh­rend der Über­gangs­pha­se 2025 bis 2027 sind Papier­rech­nun­gen und ande­re elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen, wie pdf-Rech­nun­gen, wei­ter­hin erlaubt. Die Zustim­mung des Rech­nungs­emp­fän­gers ist aller­dings erfor­der­lich (§27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n.F.).

Erst ab dem 01.01.2027 ist die Aus­stel­lung der E‑Rechnung (im ent­spre­chen­den For­mat) ver­pflich­tend für den gesam­ten B2B-Bereich.

b) Was gilt für Rechnungsempfänger?

Wie oben bereits dar­ge­stellt, gilt die neue E‑Rechnung grund­sätz­lich ab 01.01.2025.

Unter­neh­men müs­sen somit bereits ab dem 01.01.2025 die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, um E‑Rechnungen nach den neu­en Vor­ga­ben zu emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten zu können.

Es besteht kein Anrecht des Rech­nungs­emp­fän­gers auf die Aus­stel­lung einer sons­ti­gen Rech­nung (z.B. pdf-Rech­nung, Papier­rech­nun­gen) durch den Rechnungsaussteller.

c) Eck­punk­te der E‑Rechnung im Überblick

  • Ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung des Rech­nungs­for­mats EN16931 (euro­päi­sche CEN-Norm aus dem B2B-Bereich), d.h. die bereits heu­te exis­tie­ren­den For­ma­te XRech­nung und ZUGFeRD wer­den grund­sätz­lich auch für den B2B-Bereich zuläs­sig sein.
  • Das EDI-Ver­fah­ren mit ande­ren elek­tro­ni­schen For­ma­ten bleibt dau­er­haft zuläs­sig, wenn die Extrak­ti­on in EN16931 oder in ein mit EN16931 inter­ope­ra­bles For­mat mög­lich ist.
  • Aus­nah­men von der Ver­pflich­tung: Kei­ne E‑Rechnungspflicht besteht für:
    • Klein­be­trags­rech­nun­gen bis maxi­mal 250 EUR,
    • Rech­nun­gen für Fahrausweise,
    • Steu­er­freie Umsät­ze (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG) ohne Recht zum Vorsteuerabzug,
    • B2C – Umsätze.

Für detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­stüt­zung bei der Umset­zung, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de, barbara.sommer@stb-schwan-partner.de an.

Wenn Sie Inter­es­se an einem Web­i­nar haben, mel­den Sie sich ger­ne unter: info@stb-schwan-partner.de für nähe­rer Infor­ma­tio­nen. Im Web­i­nar geben wir Ihnen einen aus­führ­li­chen Über­blick über die Grund­la­gen der E‑Rechnung und der damit ver­bun­de­nen gesetz­li­chen Verpflichtungen.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter