BAYERNLETTER® Sep­tem­ber 2019

PpSG-Zuschüsse § 8 Abs. 6 SGB XI, Pflegelöhneverbesserungsgesetz und weitere interessante Themen.

Aus­ga­be 149

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. PpSG-Zuschüs­se § 8 Abs. 6 SGB XI

Man­gels eige­ner Defi­ni­ti­on des Begriffs „Pfle­ge­ein­rich­tung“ gilt auch für § 8 Abs. 6 SGB XI der Inhalt, der die­sem Begriff durch die §§ 71, 72 SGB XI gege­ben wurde.

Das heißt, die Pfle­ge­ein­rich­tung defi­niert sich aus­schließ­lich über den Ver­sor­gungs­ver­trag. Dem­nach sind aus sys­te­ma­ti­scher Sicht die Stel­len und der Ver­gü­tungs­zu­schlag je nach Ver­sor­gungs­ver­trag zu gewähren.

Dies war bei den ers­ten Anträ­gen strit­tig. Die Pfle­ge­kas­sen hat­ten nicht den Ver­sor­gungs­ver­trag als Basis für den Zuschlag ange­se­hen, son­dern die Gesamteinrichtung.

Zwei Ver­sor­gungs­ver­trä­ge — zwei Ansprü­che
Zwi­schen­zeit­lich konn­te geklärt wer­den, dass die Pfle­ge­ein­rich­tung über den Ver­sor­gungs­ver­trag defi­niert wird. Hat z. B. eine Ein­rich­tung einen Ver­sor­gungs­ver­trag für die all­ge­mei­ne Pfle­ge und für die beschüt­zen­de Pfle­ge kön­nen für bei­de Ver­sor­gungs­ver­trags­be­rei­che die Anträ­ge auf zusätz­li­che Stel­len und Ver­gü­tungs­zu­schlag gestellt werden.

Fazit

Die Pfle­ge­ein­rich­tung wird über den Ver­sor­gungs­ver­trag definiert.Die PpSG-Stel­len kön­nen somit für jeden Ver­sor­gungs­ver­trag geson­dert
gestellt werden.Auch bei den Zuschüs­sen für Digi­ta­li­sie­rung sowie Fami­lie und Beruf kön­nen u. E. die Zuschuss­an­trä­ge pro Ver­sor­gungs­ver­trag gestellt werden.

II. Pfle­ge­löhn­ever­bes­se­rungs­ge­setz

Der Bun­des­rat hat sich am 20.09.2019 mit den Regie­rungs­ent­wurf Pfle­ge­löhn­ever­bes­se­rungs­ge­setz befasst und beschlos­sen, gegen den Gesetz­ent­wurf kei­ne Ein­wen­dun­gen zu erheben.

Mit dem Gesetz­ent­wurf soll die Grund­la­ge eine Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge­bran­che geschaf­fen wer­den. Ziel sind höhe­re, nach Qua­li­fi­ka­ti­on dif­fe­ren­zie­ren­de Min­dest­löh­ne und ein Weg­fall der Ost-West Dif­fe­ren­zie­rung beim Pfle­ge­min­dest­lohn. Die­se Ver­bes­se­run­gen sol­len mit zwei Optio­nen erreicht werden:

a) Die All­ge­mein­ver­bind­lich-Erklä­rung als eine Opti­on in der Pfle­ge
Kon­kret strebt der Gesetz­ge­ber an, auf Grund­la­ge des Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­set­zes einen Tarif­ver­trag für die gesam­te Bran­che für all­ge­mein­ver­bind­lich zu erklä­ren. Ein sol­ches Ver­trags­werk müss­ten Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter jedoch erst noch aushandeln. 

Dabei wahrt das mög­li­che Gesetz das kirch­li­che Selbst­be­stim­mungs­recht: Vor Abschluss eines mög­li­chen Tarif­ver­trags müs­sen die kirch­li­chen Pfle­gelohn-Kom­mis­sio­nen ange­hört wer­den. Außer­dem müs­sen min­des­tens zwei Kom­mis­sio­nen reprä­sen­ta­ti­ver Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten zustim­men, damit die Tarif­part­ner die Erstre­ckung des Tarif­ver­trags bean­tra­gen können.

b) Die zwei­te Opti­on: all­ge­mein­ver­bind­li­che Pfle­ge-Min­dest­löh­ne
Gelingt dies nicht, soll über die Pfle­ge-Min­dest­löh­ne die Bezah­lung in der Bran­che ver­bes­sert wer­den. Es soll dann außer­dem nicht mehr nur Min­dest­löh­ne für Hilfs­kräf­te geben, son­dern auch spe­zi­el­le Lohn­un­ter­gren­zen für aus­ge­bil­de­te Fachkräfte.

Eine künf­tig stän­di­ge, pari­tä­tisch besetz­te Pfle­ge­kom­mis­si­on soll Vor­schlä­ge für sol­che unter­schied­li­chen Min­dest­löh­ne für Hilfs- und Fach­kräf­te erar­bei­ten. Die­se kann sodann das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um als all­ge­mein­ver­bind­lich für die gesam­te Bran­che fest­le­gen. Dadurch sol­len Pfle­ge­kräf­te in Ost- und West­deutsch­land künf­tig den­sel­ben Lohn erhalten.

III. StMGP-Schrei­ben vom 28.08.2019 Berech­nung der Fachkraftquote

Befin­det sich eine Frau in der Schutz­frist vor und nach der Ent­bin­dung oder ist eine schwan­ge­re oder stil­len­de Frau auf­grund eines betrieb­li­chen oder ärzt­li­chen Beschäf­ti­gungs­ver­bots vom Dienst voll­kom­men frei­ge­stellt, ist sie bei der Fach­kraft­quo­te nicht zu berück­sich­tig­ten, da sie kei­ne betreu­en­de Tätig­kei­ten über­neh­men kann und die Ein­rich­tung kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le erlei­det. Das Schrei­ben liegt als Anla­ge bei.

IV. Zuschlag § 132g SGB V Erhö­hung ab 01.10.2019

Die Ver­ein­ba­rung über den Zuschlag nach § 132g für die gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se wur­de gekündigt.

Zum 01.10.2019 soll ein neu­er Zuschlag mit den Kran­ken­kas­sen ver­han­delt werden.

Die Höhe stand bei Redak­ti­ons­schluss noch nicht fest.

Das Bei­tritts­ver­fah­ren zu den neu­en Ver­gü­tun­gen muss eben­falls noch gere­gelt werden.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® inkl. Anla­ge auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter