BAYERNLETTER® Sep­tem­ber 2022 | Sonderausgabe

Existenzkrise für Einrichtungen der Sozialwirtschaft!

Alten­hil­fe | Sonderausgabe 

Vie­le Ein­rich­tun­gen der Sozi­al­wirt­schaft befin­den sich in einer aku­ten Existenzkrise

Coro­na, Fach­kräf­te­man­gel, Ein­füh­rung Tarif­lohn, Infla­ti­on, höhe­re Mie­ten und Preis­explo­si­on bei Strom- und Heizkosten 

Aus­gangs­la­ge

Die wirt­schaft­li­che Lage deut­scher Pfle­ge­hei­me hat sich in den letz­ten Jah­ren ste­tig ver­schlech­tert. Rund 20 Pro­zent lagen bereits im Jahr 2019 im „roten Bereich“ mit erhöh­ter Insol­venz­ge­fahr, gut 26 Pro­zent schrie­ben einen Jah­res­ver­lust. Zu die­sem Ergeb­nis kam bereits der „Pfle­ge­heim Rating Report 2022“. Dem­nach stand bereits im Jahr 2021 jedes fünf­te Pfle­ge­heim in Deutsch­land kurz vor der Insolvenz.

Kos­ten­er­hö­hun­gen 2022/2023

  1. Preis­explo­si­on bei Strom, Gas, Öl und Fernwärme
  2. Weg­fall des Coro­na-Ret­tungs­schirm seit 01.07.2022
  3. Tarif­lohn­pflicht ab 01.09.2022 für alle Pflegeeinrichtungen
  4. Fach­kräf­te­man­gel und gerin­ge Auslastungsquoten
  5. Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen 2022 wer­den oft nicht refinanziert
  6. Anstieg der Pacht­kos­ten um bis zu 10 % im Jahr 2022
  7. Tarif­er­hö­hun­gen TVÖD ab 01.01.2023

I.   Preis­explo­si­on bei Strom, Gas, Öl und Fernwärme

Der­zeit kämp­fen vie­le Ein­rich­tun­gen noch mit den nicht refi­nan­zier­ten Kos­ten der Tarif­lohn­pflicht und den Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen. Ins­be­son­de­re bei Strom, Gas, Öl und Fern­wär­me steht eine noch nie dage­we­se­ne Preis­explo­si­on vor der Tür.

Nicht alle sind gleich betroffen:

Für alle Trä­ger wird es deut­li­che Erhö­hun­gen vor allem im Ener­gie­preis­sek­tor geben, wobei die­se für man­che etwas weni­ger dras­tisch aus­fal­len wer­den als für ande­re Trä­ger. Vie­le Trä­ger haben und hat­ten noch Prei­se bei Gas von 1,9 bis 5,5 ct/kWh und bei Strom von 4–5,5 ct/kWh. Zu die­sen Prei­sen kom­men natür­lich noch die gesetz­li­chen Umla­gen, Netz­ent­gel­te und Steu­ern hinzu.

Der­zeit liegt der Gas­preis bei ca. 32 ct/kWh (+500 %) und der Strom­preis bei über 100 ct/kWh (+1.700 %) an der Bör­se (Stand 29.08.2022 sie­he Anlage).

Wir betrach­ten anhand von uns vor­lie­gen­den rea­len Ange­bo­ten die Aus­wir­kun­gen der Erhö­hun­gen von drei ver­schie­de­nen Fäl­len auf eine Ein­rich­tung mit 100 Plätzen:

  1. Wei­ter­hin fes­te Lie­fer­ver­trä­ge für Gas und Strom (Erhö­hung der Prei­se durch die neu ein­ge­führ­te Gasumlage)
  2. Wei­ter­hin fes­ter Strom­lie­fer­ver­trag, aber neu­er Gas­lie­fer­ver­trag ab 01.01.2023
  3. Neu­er Strom- und neu­er Gas­lie­fer­ver­trag ab 01.01.2023

Wir haben hier­bei fol­gen­de Basis­da­ten unter­stellt:

Hier­bei muss erwähnt wer­den, dass die oben unter­stell­ten Prei­se ab 01.01.2023 wie­der über­holt sein und weit höher lie­gen kön­nen bzw. werden.

Die Absen­kung der Umsatz­steu­er bei Gas auf 7 % ist hier­bei berücksichtigt.

Ergeb­nis

  • Im Bei­spiel oben steigt der Gas­preis nur durch die Gas­um­la­ge um knapp 50 % und belas­tet die Ein­rich­tung mit 0,70 € pro Tag und Bewohner.
  • Steigt zusätz­lich der Gas­preis zum 01.01.2023 wie oben dar­ge­stellt, beträgt die Erhö­hung bereits 8,03 € pro Tag und Bewohner.
  • Erhö­hen sich Strom- und Gas­preis zum 01.01.2023 wie oben dar­ge­stellt, liegt die Erhö­hung bei fast 12,00 € pro Tag.

Bei­spie­le (rea­le Zah­len): Ver­gleich ver­ein­bar­te Kos­ten Pfle­ge­satz mit IST-Kos­ten ab 01.01.2023

Fazit
- Die mög­li­chen Erhö­hun­gen der Ener­gie­kos­ten bei den Ein­rich­tun­gen lie­gen bei 300 bis 500 Euro pro
Bewoh­ner im Monat.

- Das sind zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen bei einer 100-Bet­ten-Ein­rich­tung von 300.000 bis 500.000 Euro pro
Jahr.
Emp­feh­lung
Fol­gen­de Unter­la­gen soll­ten vor der Pfle­ge­satzer­stel­lung über­prüft wer­den und zur Ver­fü­gung ste­hen:

- Ver­brauchs­da­ten für Strom und Hei­zung

- Lie­fer­ver­trä­ge für Strom und Gas oder Fern­wär­me

- Ankün­di­gungs­schrei­bung für Gas­um­la­ge zum 01.10.2022

- Neue Kon­di­tio­nen für Strom und Gas oder Fern­wär­me bei Aus­lau­fen fes­ter Preisbindungen

II.        Tarif­er­hö­hun­gen ab 01.01.2023

Im Tarif des TVÖD steht zum 01.01.2023 ein neu­er Tarif­ab­schluss an, in wel­chem mit Stei­ge­run­gen der Gehäl­ter zu rech­nen ist. Die­se Tarif­er­hö­hun­gen müs­sen zwin­gend refi­nan­ziert wer­den. Schaut man auf bereits getä­tig­te Tarif­ab­schlüs­se lie­gen durch­aus Erhö­hun­gen von 6 — 8 % im Bereich des Mög­li­chen. In Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen wer­den der­zeit 3,5 % Erhö­hung ab 01.01.2023 ange­bo­ten. Es muss zwin­gend sicher­ge­stellt wer­den, dass die Dif­fe­renz spä­tes­tens in der nächs­ten Pfle­ge­satz­ver­hand­lung zusätz­lich refi­nan­ziert wird. Da die nicht im Pfle­ge­satz ein­ge­rech­ne­te Dif­fe­renz aber durch­aus exis­tenz­be­dro­hend für man­che Ein­rich­tung wer­den kann (sie­he auch Berech­nun­gen im Bayernletter August 2022), muss es den Betrei­bern mög­lich sein, von ihrem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch zu machen, soll­te der Tarif­ab­schluss deut­lich über den ange­bo­te­nen und ver­ein­bar­ten Wer­ten liegen.

III.        Tarif­lohn­pflicht ab 01.09.2022 für alle Pflegeeinrichtungen

Die Tarif­lohn­pflicht hat die Poli­tik im Jahr 2021 beschlos­sen und nun wun­dern sich den­noch vie­le, dass die Heim­kos­ten mas­siv steigen.

Zum Pro­blem wird die Tarif­plicht für Trä­ger von Pfle­ge­hei­men, die bis­her nicht tarif­ge­bun­den waren. Vie­le Betrei­ber kön­nen noch nicht ein­mal die tat­säch­li­chen Tarif­kos­ten, die nun zum 01.09.2022 zur Pflicht wur­den, in Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen erreichen.

Fazit
-
Die bis­her durch Preis­ver­hand­lun­gen refi­nan­zier­ten Kos­ten für Over­head und Ver­wal­tung sind seit
01.09.2022 weg­ge­fal­len.

-
Zusätz­lich kön­nen z.T. die tat­säch­li­chen Tarif­kos­ten nicht refi­nan­ziert werden.

IV.        Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen

Trotz Erbrin­gung von Nach­wei­sen wer­den der­zeit Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen in den Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen nicht anerkannt.

Die Kos­ten­trä­ger tre­ten hier als „Sach­wal­ter“ der Bewoh­ner auf und agie­ren immer noch mit Zah­len eines exter­nen Ver­gleichs, bei dem die der­zei­ti­gen Kos­ten­stei­ge­run­gen noch gar nicht berück­sich­tigt wurden.

Auch nach Prü­fung der Nach­wei­se wer­den die neu­en Kos­ten mit den ver­al­te­ten Kos­ten ver­gan­ge­ner Abschlüs­se ver­gli­chen und als unwirt­schaft­lich abgelehnt.

V.        Erhö­hung der Investitionskosten

Im Bun­des­ver­gleich sind die Inves­ti­ti­ons­kos­ten um 12 % unter dem Durchschnitt!

Ein Grund der sehr nied­ri­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten liegt an der bis­her sehr restrik­ti­ven Hand­ha­be der Kos­ten­trä­ger (bis auf weni­ge Aus­nah­men), die die tat­säch­li­chen Pacht­kos­ten bei nicht geför­der­ten Ein­rich­tun­gen für Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger nicht anerkennen.

Erhö­hung der Mieten

Die Miet- und Pacht­kos­ten einer Pfle­ge­im­mo­bi­lie sind meist infla­ti­ons­ge­si­chert an den Ver­brau­cher­preis­in­dex gekop­pelt. Wenn die Ver­brau­cher­prei­se über eine bestimm­te Gren­ze – bei­spiels­wei­se zehn Pro­zent im Ver­gleich zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses – stei­gen, wird die Mie­te angepasst.

Dann aller­dings ent­spre­chend zum kumu­lier­ten Anstieg der Index­stei­ge­rung. So kann es pas­sie­ren, dass die Mie­te auf einen Schlag um fünf oder gar zehn Pro­zent steigt.

Fazit
- Durch die Infla­ti­ons­ra­te von 8 % im Jahr 2022 gibt es nun bei fast allen Pacht­mo­del­len erheb­li­che
Erhö­hun­gen der Miet- und Pacht­kos­ten.

- Das Defi­zit aus tat­säch­li­chen und refi­nan­zier­ten Pacht­kos­ten wird somit noch wei­ter ansteigen

VI.        Per­so­nal­man­gel, Coro­na und Rettungsschirm

Durch Coro­na hat sich der Per­so­nal­man­gel wei­ter ver­schärft. Neben den Fach­kräf­ten sind nun auch Pfle­ge­hilfs­kräf­te, Rei­ni­gungs- und Küchen­kräf­te kaum noch zu finden.

Fremd­rei­ni­gungs­fir­men muss­ten die Prei­se mas­siv anhe­ben, um in Zukunft aus­rei­chend Per­so­nal hal­ten zu kön­nen. Die Wäsche­rei­en haben eben­falls mas­siv die Prei­se erhöht, da neben den Per­so­nal­kos­ten, auch die Ener­gie­kos­ten dras­tisch gestie­gen sind.

Pro­ble­ma­tisch ist die wei­ter­hin sehr nied­ri­ge Aus­las­tung vie­ler Pfle­ge­hei­me, wäh­rend die Kos­ten­trä­ger wei­ter­hin wie vor 25 Jah­ren von einer Aus­las­tung von 97,26% ausgehen.

Eine Anpas­sung die­ser rech­ne­ri­schen Aus­las­tungs­quo­te in den Pfle­ge­sät­zen wäre drin­gend not­wen­dig, um kos­ten­de­cken­de Pfle­ge­sät­ze erzie­len zu können.

Auch die Zusatz­kos­ten Coro­na wer­den seit 01.07.2022 durch den Weg­fall des Ret­tungs­schirms nicht mehr erstattet.

VII.        Zuschlag für Wag­nis und Risiko

Wäre eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für das Unter­neh­mer­ri­si­ko nicht bereits vom Gesetz­ge­ber im § 84 Abs. 2 SGB XI beschlos­sen wor­den, müss­te die­se nach den Tur­bu­len­zen der letz­ten zwei Jah­re gefor­dert werden.

Lei­der wird die­ser Rechts­an­spruch den Pfle­ge­heim­trä­gern immer noch unzu­rei­chend gewährt.

  • Die Argu­men­ta­ti­on der Kos­ten­trä­ger, dass all­ge­mei­ne Unter­neh­mens­ri­si­ken nicht zu berück­sich­ti­gen sind, steht so nicht im Gesetz und muss revi­diert werden.
  • Die Behaup­tung, dass es für Sach­kos­ten kei­ne Unter­neh­mens­ri­si­ken gäbe, ist lei­der durch die ein­ge­tre­te­nen Ver­wer­fun­gen auf allen Märk­ten wider­legt worden.
  • Wag­nis­se zeich­nen sich gera­de dadurch aus, dass sie nicht plan­bar sind und daher

vom Pfle­ge­heim kaum kon­kret dar­ge­legt wer­den können.

Fazit und Emp­feh­lung
- Im Lich­te der nun bekann­ten Risi­ken wie z. B. durch Lie­fer­ket­ten­pro­ble­me, Ener­gie- und Sach­kos­ten,
Arbeits­kräf­te­man­gel, sowie hoher Kran­ken­stand muss die vom Gesetz­ge­ber gefor­der­te ange­mes­se­ne
Ver­gü­tung für das Unter­neh­mer­ri­si­ko bei den Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen völ­lig neu bewer­tet wer­den.

- Die Ein­rich­tun­gen soll­ten eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für das Unter­neh­mer­ri­si­ko wie in § 82 Abs. 2
SGB XI vor­ge­se­hen beim nächs­ten Pfle­ge­satz­an­trag gel­tend machen.

Ent­las­tungs­pa­ke­te der Bun­des­re­gie­rung — Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in Ein­rich­tun­gen wer­den vergessen

Tarif­er­hö­hun­gen, stei­gen­de Ener­gie­prei­se und Infla­ti­on set­zen die Pfle­ge­hei­me finan­zi­ell enorm unter Druck. Es dro­hen mas­si­ve Erhö­hun­gen des Eigen­an­teils für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihre Angehörigen.

Dem Bewoh­ner im Pfle­ge­heim hilft weder Tan­kra­batt noch 9‑Eu­ro-Ticket und Ener­gie­preis­pau­scha­le. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge müs­sen vor einem dras­ti­schen Anstieg des Eigen­an­teils geschützt wer­den, sonst rut­schen sie mas­sen­haft in die Sozialhilfe.

Die feh­len­de finan­zi­el­le Unter­stüt­zung sei­tens der Poli­tik, darf nicht auf Kos­ten der Pfle­ge­heim­be­trei­ber gehen.

Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen die Preis­stei­ge­run­gen an die Bewoh­ner wei­ter­ge­ben und die­se Stei­ge­run­gen auch refi­nan­ziert bekommen.

Aus­blick

Fokus der Poli­tik und Pfle­ge­kas­sen liegt immer noch ein­sei­tig auf dem Bewohner

Die Poli­tik hat die Gas­preis­um­la­ge zum 01.10.2022 und die Tarif­lohn­pflicht zum 01.09.2022 ein­ge­führt. Nun sind vie­le Poli­ti­ker wegen der mas­siv gestie­ge­nen Heim­kos­ten besorgt.

Es wird immer schwie­ri­ger, die Geste­hungs­kos­ten zu refi­nan­zie­ren. Ein soge­nann­ter exter­ner Ver­gleich wird von den Kos­ten­trä­gen her­an­ge­zo­gen, um die tat­säch­li­chen Kos­ten­stei­ge­run­gen der ein­zel­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen abzu­leh­nen. Nur, im „exter­nen“ Ver­gleich sind ja gar nicht die der­zei­ti­gen und schon gar nicht die zukünf­ti­gen Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen enthalten. 

Die dar­ge­stell­ten schwie­ri­gen und exis­tenz­be­dro­hen­den Ein­flüs­se sind für vie­le Trä­ger nicht beherrschbar!

Oft wer­den die Ein­rich­tun­gen von der Poli­tik und den Kos­ten­trä­gern im Regen ste­hen gelassen.

Wir sehen die Gefahr, dass unter den oben ski­zier­ten Rah­men­be­din­gun­gen im Jahr 2023 erheb­lich mehr Ein­rich­tun­gen in Bay­ern vor der Insol­venz ste­hen könn­ten, als noch im „Pfle­ge­heim Rating Report 2022“ angenommen. 

Bereits jetzt kann der Sicher­stel­lungs­auf­trag nach § 69 SGB XI in der ambu­lan­ten Pfle­ge nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den (sie­he Anla­ge 1). Das glei­che Pro­blem droht nun in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge. Die Pfle­ge­kas­sen haben jedoch die Auf­ga­be, flä­chen­de­ckend durch eine hin­rei­chen­de Anzahl von Leis­tungs­an­bie­tern eine aus­rei­chen­de Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten sicherzustellen.

BMG Son­der­kün­di­gungs­recht nach § 85 Abs. 7 SGB XI

Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Dr. Karl Lau­ter­bach hat­te die stei­gen­den Kos­ten ins­be­son­de­re in den Berei­chen Ener­gie und Nah­rungs­mit­tel zum Anlass für ein Schrei­ben an den GKV-Spit­zen­ver­band genommen. 

In die­sem Schrei­ben hat­te er den GKV-Spit­zen­ver­band für den Bereich der Lang­zeit­pfle­ge gebe­ten, die Lan­des­ver­bän­de der Pfle­ge­kas­sen auf die Anwen­dung der bestehen­den Mög­lich­kei­ten hin­sicht­lich der Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen im Recht der Pfle­ge­ver­si­che­rung auf­merk­sam zu machen. 

Er hat in die­sem Zusam­men­hang auf das gesetz­li­che Instru­men­ta­ri­um des § 85 Abs. 7 SGB XI hingewiesen.

Aus­zug aus dem Schrei­ben des BMG

[…] Eine Neu­ver­ein­ba­rung ist mög­lich auf Ver­lan­gen einer Ver­trags­par­tei bei unvor­her­seh­ba­ren wesent­li­chen Ver­än­de­run­gen der Annah­men, die der Ver­ein­ba­rung oder Fest­set­zung der Pfle­ge­ver­gü­tun­gen zugrun­de lagen und ent­spre­chend nicht ein­be­zo­gen wur­den (§ 85 Absatz 7 […] SGB XI). Damit haben die Ver­trags­par­tei­en die Fle­xi­bi­li­tät, um auch kurz­fris­tig auf vor­mals nicht abzu­se­hen­de Stei­ge­run­gen der Per­so­nal- und Sach­auf­wen­dun­gen durch den Abschluss neu ange­pass­ter, pro­spek­ti­ver Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen zu reagieren.
Emp­feh­lung
Ein­rich­tun­gen, die nun erheb­li­che Kos­ten­stei­ge­run­gen im Bereich Ener­gie haben, soll­ten eine Neu­ver­hand­lung wie vom BMG emp­foh­len als Ulti­ma Ratio prüfen. 

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.Braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter