Sonderausgabe April 2018
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
Pflege-Paket für Bayern
Die bayerische Staatsregierung beschließt ein Pflegepaket für Bayern
a) Neues Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich für
Pflegebedürftige
b) Neues Landesamt für Pflege
c) 60 Millionen Euro für jährlich 1.000 neue stationäre Pflegeplätze
d) 5 Millionen-Euro-Programm für 500 neue Kurzzeitpflege-Plätze
e) Die Hospiz- und Palliativplätze (640 Plätze) sollen verdoppelt werden
zu a) Landespflegegeld (häusliche Pflege)
Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Ziel sei es, die Angehörigen finanziell zu entlasten.
Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer 2018 geplant. Die gesetzlichen Grundlagen werden nun schnellstmöglich erarbeitet. Die Kosten des neuen Landespflegegelds werden bei geschätzt 360.000 Anspruchsberechtigten bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen.
zu b) Landesamt für Pflege
Mit der Errichtung eines Landesamtes für Pflege werden Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt sind, effektiv gebündelt. Dazu gehören insbesondere pflegefachliche Themen, aber auch die Hospiz- und Palliativversorgung und zukünftig auch der Vollzug des Landespflegegelds. Das Landesamt für Pflege soll beginnend ab Sommer 2018 schrittweise aufgebaut werden.
zu c) Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeplätze
Hierzu wird eine Investitionskostenförderung für jährlich 1.000 stationäre Pflegeplätze in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr eingeführt.
Bei 60 Millionen Euro für 1.000 Plätze pro Jahr errechnet sich ein Zuschuss von 60.000 Euro pro Platz!
Die Förderung ist zur Fortentwicklung der bestehenden Pflegeplätze und für den Neubau von bedarfsgerechten neuen Pflegeplätzen vorgesehen.
zu d) Förderung Kurzzeitpflegeplätze
Es sollen mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern geschaffen werden. Mit einer jährlichen Unterstützung von 5 Millionen Euro fördert der Freistaat Bayern so Kurzzeitpflegeplätze in professionellen Einrichtungen.
Mehr Informationen unter:
http://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-10-april-2018/?seite=1579
Fazit: Die Maßnahmen sind insgesamt zu begrüßen. Die Wiedereinführung der Investitionsförderung entlastet den Bewohner in geförderten Neubauten monatlich um 180 € bis 230 €. Es ist zu hoffen, dass die Mittel insgesamt dem künftigen Bedarf angepasst und die beschlossenen Budgets nicht ewig festgeschrieben werden. |
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per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
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