Sonderausgabe Februar 2020
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
Pflegeberufegesetz Verschiebung der Ausbildungsumlage auf 01.06.2020
Es gibt erhebliche Probleme bei der Erhebung und Erfassung der Daten durch den Pflegeausbildungsfond (PAF). DerTermin für den Start der Ausbildungsumlage ist nun zum zweiten Mal – leider sehr kurzfristig – vom 01.04.2020 aufden 01.06.2020 verschoben worden.
Zeitschiene (Stand 03.02.2020)
- Eingang der Beitragsbescheide März 2020 (1. Hälfte)
- Erhöhungsschreiben (4‑Wochenfrist!) an die Bewohner,Tagespflegebesucher oder Kunden der ambulanten Dienste, somit Zustellung bis 02.05.2020
- Versand Zusatzvereinbarung mit Pflegekassen und Bezirken Ende März bis Mitte April mit Laufzeit 01.06.2020 bis 31.12.2020
- Start der Berechnung der Ausbildungsumlage und Zuschlag bei ambulanten Diensten am 01.06.2020
- Einzahlung in den PAF ab 10.06.2020
Aktuelle Änderung: Verschiebung Ausbildungsumlage vom 01.04.2020 auf 01.06.2020Wie wir leider heute am 03.02.2020 erfahren haben, wird sich der Termin zur erstmaligen Einzahlung durch die Pflegeeinrichtungen aufden 10.06.2020 verschieben.Die Erhebung der Ausbildungsumlage für die Bewohner/Kunden wird sich somit um zwei Monate aufden 01.06.2020 verschieben. |
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Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
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